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Verbraucherzentrale: Klage gegen DAZN erfolgreich wegen in Teilen intransparent und unzulässigen Nutzungsbedingungen

• 30.06.23 Wer DAZN Neukunde war und ist, musste zuletzt den dritten Preisschock in nur 1,5 Jahren für den Sport-Streamingdienst verkraften. Dabei waren die Verbraucherschützer erfolgreich. Dabei gab es mehrere Klauseln, die die DAZN Limited im Februar 2022 in seinen Nutzungsbedingungen verwendete. Das Landgericht München I beurteilte die beanstandeten Klauseln als unwirksam.

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Verbraucherzentrale: Klage gegen DAZN erfolgreich wegen in Teilen intransparent und unzulässigen Nutzungsbedingungen

Dabei sah die Preisanpassungsklausel laut den Verbrauchernschützern vor, dass der Anbieter den Preis auch an sich verändernde Marktbedingungen anpassen konnte. Das Landgericht München I bewertete die Klausel als intransparent.

Verbraucherzentrale: Klage gegen DAZN erfolgreich wegen in Teilen intransparent und unzulässigen Nutzungsbedingungen
Verbraucherzentrale: Klage gegen DAZN erfolgreich wegen in Teilen intransparent
und unzulässigen Nutzungsbedingungen -Screenshot

Für Verbraucher sei nicht ersichtlich, an welchem Markt sich die Klausel orientiere. Auch würden die Kundeninteressen nicht berücksichtigt, da die Klausel keine Verpflichtung vorsähe, Preise bei Kostenreduzierungen von DAZN zu senken.

Preisänderungsklauseln, die zwar das Recht des Klauselverwenders zur Preiserhöhung vorsehen, nicht jedoch die Pflicht zur Preissenkung bei Kostenreduzierung, seien unwirksam. Daran ändere sich auch nichts durch ein eingeräumtes monatliches Kündigungsrecht, so das Landgericht.

Verbraucherschützer beanstandeten zwölf Klauseln

Neben den Änderungsklauseln beanstandete die Verbraucherschützer weitere Regelungen in den Nutzungsbedingungen von DAZN. Der vzbv klagte auf Unterlassung der Verwendung von insgesamt zwölf Klauseln.

Während des Klageverfahrens gab DAZN bezüglich dreier Klauseln eine Unterlassungserklärung ab. Bei den verbliebenen neun Klauseln gab das Landgericht München I dem vzbv Recht. DAZN hat in der Zwischenzeit seine Nutzungsbedingungen geändert.

Streaming Dienst DAZN Preisschock: DAZN mit dritte Preiserhöhung in kurzer Zeit auf 39,99 Euro

So gibt es drei unterschiedliche Tarife mit einer Vertragslaufzeit von einem Monat oder mehr für Neukunden geben. Dabei können zwei Tarife mit einer Vertragslaufzeit von einem Jahr gebucht werden und man spart damit etwas Geld. Kompliziert wird es dann bei den Tarifen, denn diese drei Tarife enthalten unterschiedlich viele Sportinhalte. Dabei gibt es beim Unlimited Tarif für 39,99 Euro im Monat alle Sportarten.

Streaming Dienst DAZN Preisschock: DAZN mit dritte Preiserhöhung in kurzer Zeit auf 39,99 Euro
Streaming Dienst DAZN Preisschock: DAZN mit dritte Preiserhöhung in kurzer Zeit auf 39,99 Euro
-Screenshot: DAZN

Neben dem Unlimited Tarif, welches das 29,99 Euro Abomodell ersetzt, gibt es zwei weitere DAZN-Tarife, die es bisher nicht gab. Der DAZN Standard für monatliche 29,99 Euro umfasst die Sportinhalte mit Bundesliga, Uefa Champions League, NFL und der NBA. Dabei gibt es dann auch nur einen Live-Stream. Mehrere Nutzer in der Familie können sich dann DAZN nicht mehr teilen.

Das billigste DAZN World Abo für 9,99 Euro im Monat umfasst mitunter andere Sportübertragungen als im Standard-Abo. Das World-Abo gibt es dabei nur mit monatlicher Kündigungsoption für 9,99 Euro im Monat.

Derzeit sollen aber die Bestandskunden von den neuen Preise verschont bleiben. "Derzeit planen wir keine Änderungen für Bestandskunden", lässt DAZN verlauten.

Gerichtsurteil: Streaming Dienst Netflix muss Preiserhöhungen transparent begründen

Die Streaming Dienste erhöhen oftmals ganz überraschend ihre Preise, so zuletzt zum Beispiel DAZN von 14,99 Euro auf 29,99 Euro. Daher stellt sich auch die Frage "Dürfen die das?". Bei Netflix hatte nun das Landgericht Berlin zugunsten der Kunden entschieden. Dabei ging es um die letzte Preiserhöhung bei Netflix. So gibt nun das Landgericht der Verbraucherschützer-Klage gegen den Streaming-Dienst Recht.

Dabei geht es um den Streaming-Dienst Netflix, welcher sich über eine Vertragsklausel das Recht einräumt, die Abo-Preise zu ändern. Diese Klausel ist unzulässig hat nun das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die niederländische Netflix International B.V. entschieden.

Gerichtsurteil: Streaming Dienst Netflix muss Preiserhöhungen transparent begründen
Gerichtsurteil: Streaming Dienst Netflix muss Preiserhöhungen transparent begründen
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

"Einseitige Preisänderungen sind bei laufenden Verträgen nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen", sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. "Bei Netflix sind die Bedingungen dagegen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten.".

Netflix hat laut AGBs weitreichendes Recht auf Preisänderungen

Dabei räumt der Streaming Anbieter sich in seinen Nutzungsbedingen das Recht ein, die Abo-Preise "von Zeit zu Zeit" und "nach billigem Ermessen" zu ändern, "um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln." Als Beispiele für preisbeeinflussende Kostenelemente nannte das Unternehmen unter anderem Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für Personal, Marketing, Finanzierung oder IT-Systeme. Dabei fehlen aber nun mal klare Kriterien.

Daher schloß sich das Landgericht Berlin sich der Auffassung der Verbraucherschützer an, dass die Bedingungen für Preisanpassungen nicht ausreichend transparent sind. Für Änderungen der Entgelte müsse es klare und verständliche Kriterien geben, so dass auch die Nutzer eine geltend gemachte Preisänderung nachvollziehen oder zumindest auf Plausibilität überprüfen können.

Als weiteren Grund nennen die Verbraucherschützer, dass Angesichts der Zugehörigkeit zu einem weltweit agierenden Konzern unklar sei, welche Kosten die in Deutschland geforderten Preise beeinflussen. "Es sei nicht erkennbar, dass nur solche Kosten berücksichtigt werden dürfen, die einen konkreten Bezug zu den Kosten der Bereitstellung des Dienstes in Deutschland haben.". Das Gericht beanstandete außerdem die mangelnde Ausgewogenheit der Klausel. Es fehle die Klarstellung, dass Netflix die Preise nicht nur nach oben anpassen darf, sondern bei Kostensenkungen verpflichtet ist, die Preise zu ermäßigen.

Frühere Netflix-Klausel war ebenfalls rechtswidrig

Die Verbraucherzentrale hatte Netflix schon einmal wegen einer intransparenten Preisanpassungsklausel verklagt. Die früher verwendete Klausel enthielt überhaupt keine Kriterien für Preisänderungen und wurde vom Berliner Kammergericht im Dezember 2019 für unzulässig erklärt.

So hatte nun Netflix gegen das Urteil Berufung vor dem KG Berlin (23 U 15/22) eingelegt. Urteil des LG Berlin vom 16.12.2021, Az. 52 O 157/21 - nicht rechtskräftig.

Streaming Dienste Nutzerzahlen: Amazon liegt vor Netflix in Deutschland

Ganz überraschend liegt Amazon vor Netflix bei den Streaming-Diensten in Deutschland vorne. Dieses geht aus einem Bericht der Marktforscher Ampere Analytics hervor, welche die Zahl der aktiven Nutzer von Amazon Prime Video im Jahr 2021 bei 12,6 Millionen Abonnenten sieht. Bei Netflix gab es im gleichen Zeitraum nur 9,6 Millionen Nutzer.

Bei Prime Video gab es im Jahr 2021 ein Wachstum von 1,4 Prozent auf 12,6 Millionen Abonnenten, bei Netflix gab es im letzten Jahr ein Wachstum von 300.000 Kunden auf 9,6 Millionen.

Amazon Prime Video: Champions League Fussball und Amazon Fire TV Stick ab 29,99 Euro
Amazon Prime Video: Champions League Fussball
und Amazon Fire TV Stick ab 29,99 Euro -Quelle: Amazon

In diesem Jahr soll der Abstand laut den Londoner Medienforscher noch weiter zunehmen. So könnte Amazon gegen Ende dieses Jahres 13,8 Millionen aktive Abonnenten in Deutschland haben, Netflix hingegen lediglich 10 Millionen. Neben Österreich ist Deutschland derzeit der einzige Markt in Westeuropa, in dem Amazon vor Netflix liegt.

Amazon Prime Video: Champions League Fussball und Amazon Fire TV Stick ab 29,99 Euro

Bei Amazon startete erstmals am 14. September um 21 Uhr das erste Gruppenspiel dieser Saison mit der Partie FC Barcelona gegen FC Bayern München, exklusiv bei Amazon Prime Video und damit der Kampf um den Titel in der Königsklasse.

Auch der kostenpflichtige Streamingdienst DAZN überträgt bis zu 15 pro Spieltag. Neben den vielen Einzelspielen gibt es dann auch jeweils eine Konferenz an, teilte der Anbieter am gestrigen Dienstag mit. Sky geht in diesem Jahr leer aus, bzw. die Zuschauer können keine Live Spiele bei Sky in diesem Jahr Spiele aus der Champions League sehen.

Amazon Fire TV Stick: Amazon Fire TV Stick ab 29,99 Euro
Amazon Fire TV Stick: Amazon Fire TV Stick ab 29,99 Euro -Quelle: Amazon

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