Dieser Telefonbetrug in der Art und Weise ist in Bayern und in Rheinland-Pfalz
erstmals aufgetaucht. Dabei erhalten Telefonkunden einen Anruf eines angeblichen
Staatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Im Telefondisplay
des Angerufenen erscheint aufgrund einer technischen Trickserei tatsächlich
die Rufnummer dieser Behörde. Angeblich habe man über einen längeren Zeitraum
hinweg Forderungen aus einem Gewinnspieldienst nicht beglichen. Würde der
Betrag nicht umgehend gezahlt, wäre ein Bußgeld von mehreren tausend Euro
fällig, so die Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz.
"Hier wird geschickt eine Drohkulisse aufgebaut, die Verbraucher einschüchtern soll", kritisiert Christian Gollner, Rechtsexperte bei der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Um dann noch glaubwürdiger zu erscheinen
und den Telefonkunden weiter einzuschüchtern, geben die Anrufer vor, den Fall
an die Verbraucherzentrale Hachenburg in Rheinland Pfalz
abzugeben. Tatsächlich erhalten Verbraucher wenig später den Anruf einer
angeblichen Verbraucherzentrale, in dem die Rechtmäßigkeit der Forderung
bestätigt wird. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weißt darauf hin, das
hier keinerlei Verbindung mit diesen Anrufen besteht. Der Name wird hier rechtswidrig mißbraucht, so
die Verbraucherzentrale weiter.
Die Verbraucherzentrale rät daher dringend von einer Zahlung
ab. Nur Rechnungen für rechtmäßig geschlossene Verträge müssen gezahlt werden.
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