Wirtschaft kritisiert zu geringe Entschädigung bei der Vorratsdatenspeicherung
• 18.12.08 Für Telefon- und Internetunternehmen, die sich an der Verfolgung von Straftaten beteiligen, soll es künftig eine spezielle Entschädigung geben. Das Gesetz, über das heute im Bundestag abgestimmt wird, ist nach Ansicht des Verbandes Bitkom aber noch nicht ausreichend.
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Im Jahr 2007 hat der Staat zur Strafverfolgung 39.200 Handys und 5.078 Festnetz-Anschlüsse abgehört, so die jüngste Statistik der Bundesnetzagentur.
Nicht berücksichtigt sind in dem neuen Gesetz Investitionskosten, die die Unternehmen für die neue Vorratsdatenspeicherung aufwenden müssen. Dabei werden alle Telefon- und Internet-Verbindungsdaten sechs Monate gespeichert. Für die Vorratsdatenspeicherung müssen allein die Telefongesellschaften bis zu 75 Millionen Euro in Technik investieren, so der Branchenverband Bitkom.
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