Bundesnetzagentur: Kostenlose Warteschleifen schützen Verbraucher vor hohen Kosten
• 31.08.12 Die Abzocke bei den Telefonkunden durch kostenpflichtige Warteschleifen hat ab morgen, dem 1.September, ein Ende. Damit tritt eine neunmonatige übergangsregelung für kostenlose Warteschleifen in Kraft. Allerdings sollten sich die Verbraucher nicht zu früh freuen.
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Denn die endgültige Regelung zu kostenlosen Warteschleifen tritt erst am 1. Juni 2013 in Kraft. Dann dürfen auch nach 2 Minuten Warten keine Gebühren mehr verlangt werden. Hier hat also die Lobby-Arbeit der Abzock-Industrie bei den Politikern mit unnötig langen Wartezeiten noch ganze Arbeit getan. Warum fast ein Jahr später der Verbraucher dann endgültig nicht mehr abgezockt wird, liegt in den geistigen Spähren der verantwortlichen Gesetzgeber bzw. Politiker. Eine technische Realisierung wäre umgehend möglich. Die Nutznießer sind bislang Versicherungen und Banken.
Mit der neuen Regelung will der Gesetzgeber den Verbraucher vor hohen Kosten, die mit der eigentlichen Inanspruchnahme telefonischer Serviceleistungen nichts zu tun haben. Die Bundesnetzagentur will dabei die Regelung überwachen und Verstösse ahnden. Dabei hat die Bundesnetzagentur die Möglichkeit ein Inkasso-Verbot gegen das Unternehmen zu verhängen. Allerdings gilt hier noch die Hintertür mit den zwei Minuten.
Eine Warteschleife liegt vor, wenn Anrufe entgegengenommen oder aufrechterhalten werden, ohne dass das Anliegen des Anrufers bearbeitet wird. Dies umfasst die Zeitspanne vom Rufaufbau bis zum Beginn der Bearbeitung des Anliegens des Anrufers. Die in der übergangsregelung vorgesehene zweiminütige Kostenfreiheit beginnt also, nachdem der Anrufer die letzte Ziffer der Telefonnummer eingegeben hat. Die Kostenfreiheit endet spätestens zwei Minuten nach Beginn des Rufaufbaus oder wenn die Warteschleife früher durch den Beginn der Bearbeitung beendet wird. Ab dem 1. Juni 2013 tritt dann die endgültige Regelung zu kostenlosen Warteschleifen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Warteschleifen auch bei Sonderrufnummern nur noch genutzt werden, wenn für den Anruf ein Festpreis gilt oder die Warteschleifen für den Anrufer kostenfrei sind. Auch nachgelagerte Warteschleifen, also beispielsweise Wartezeiten während einer Weiterleitung nach begonnener Bearbeitung, müssen dann kostenfrei sein, so die Bundesnetzagentur weiter.
Betroffene Verbraucher können sich bei Verstössen gegen die gesetzliche Regelung dann ab morgen bei der Bundesnetzagentur melden: Bundesnetzagentur, Nördeltstraße 5, 59872 Meschede, Telefon: +49 291 9955-206.
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