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Galaxy Tab 10.1 N darf weiter verkauft werden --Apple scheitert mit Verkaufsverbot

• 09.02.12 Apple hatte beim Landgericht Düsseldorf versucht im Rahmen einens Eilantrages den europaweiten Verkauf von Samsung Tablet Pcs, dem Galaxy Tab 10.1 N, zu verbieten.

Nach der Prüfung ist das Langericht Düsseldorf zu dem Schluss gekommen, dass sich das im Design geänderte "Galaxy Tab 10.1 N" nunmehr hinreichend deutlich

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von Apples eingetragenem europäischen Designrecht unterscheide, das die Gestaltung eines Tablet-PCs zeigt. Mithin falle es nicht in dessen Schutzbereich und es liege keine Schutzrechtsverletzung vor.

Aufgrund der vorgenommenen Designänderungen verstoße Samsung durch den Vertrieb des "Galaxy Tab 10.1 N" auch nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Samsung hatte dabei verschiedene änderungen am Design des Gerätes vorgenommen. So wurde der Rahmen an den Querseiten des Samsung "Galaxy 10.1 N" verbreitert, die Lautsprecher nach vorne gezogen und der Samsung-Schriftzug auf der Vorderseite deutlicher hervorgehoben.

Im letzten November hatte Apple erfolgreich beim Landgericht Düsseldorf ein Verkaufsstopp des Galaxy Tab 10.1. Als Grundlage für das Verkaufverbot diente das Design-Patent von Apple. Dabei wurde ein deutschlandweites Verkaufsverbot erreicht.

Hilfsweise hat Apple auch einen Verstoß Samsungs gegen das Wettbewerbsrecht geltend gemacht. Dabei kann der Vertrieb eines Produkts dann einen Wettbewerbsverstoß darstellen, wenn ein Unternehmen ein Konkurrenzprodukt nachahmt und es dadurch zu einer Herkunftstäuschung oder einer Rufausbeutung kommt, durch die der Nachahmer das herausragende Ansehen und den Prestigewert dieses Produktes ausnutzt. Diesen Antrag hat das Langericht ebenfalls zurückgewiesen. Eine Herkunftstäuschung scheide schon deshalb aus, weil potentielle Käufer zwischen den bekannten Unternehmen, deren Marken auch deutlich auf den Produkten aufgebracht seien, ohne weiteres unterscheiden könnten.


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