Gericht: Prepaid Anbieter darf keine 15.000 Euro verlangen
• 22.07.11 Bei den Prepaid Kunden ist der Sachverhalt im Grunde ganz einfach. Wenn Guthaben auf dem Karten Konto ist, kann eine Dienstleistung genutzt werden, ist kein Guthaben drauf, kann die Dienstleistung nicht genutzt werden. Allerdings sieht das wohl nicht jeder Prepaid Anbieter so, und eine Rechnung von fast 15.000 Euro schockt zumal jeden Telefonkunden.
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Der Telefonkunde hatte einen Prepaid-Tarif gewählt, den der Anbieter im Internet mit "erhöhte Kostenkontrolle" beworben hatte. Dabei hatte der Kunde sich für die Option "Webshop-Aufladung 10" entschieden. Ende August 2009 stellte ihm der Mobilfunkanbieter dann 14.727,65 Euro für die Telefonnutzung in Rechnung. Hiervon entfielen nach seiner Darstellung 14.706,19 Euro auf 15 GPRS-Verbindungen über die SIM-Karte des Kunden.
Nach Auffassung des Landgerichts enthält die nicht näher erläuterte Klausel zur Webshop-Aufladung allenfalls das Einverständnis des Kunden mit einer einmaligen automatischen Aufladung in Höhe von 10,00 Euro vor erneutem aktivem Aufladen. Ein fortwährendes unbegrenztes automatisches Aufladen während der Verbindungsnutzung sei damit nicht vereinbart worden.
Landgericht Berlin, Urteil vom 18. Juli 2011, 38 O 350/10
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