Bundesverfassungsgericht: Vorabbeschwerde über "Vorratsdatenspeicherung" teilweise erfolgreich
• 19.03.08 Gegenstand der von acht Bürgern erhobenen Verfassungsbeschwerde sind die neu geschaffenen Paragraphen über die Speicherungspflicht für Daten. Dabei werden die Anbieter von Telekommunikationsdiensten verpflichtet, bestimmte Verkehrs- und Standortdaten, die bei der Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet anfallen, für einen Zeitraum von sechs Monaten zu
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Der Antrag der Beschwerdeführer im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen, hatte dabei teilweisen Erfolg.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ließ die Anwendung der gespeicherten Daten zum Zweck der Strafverfolgung bis zur Entscheidung in der Hauptsache nur modifiziert zu. Aufgrund der Abfrage einer Strafverfolgungsbehörde hat der Anbieter von Telekommunikationsdiensten die verlangten Daten zwar zu erheben und zu speichern. Sie sind jedoch nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn eine schwere Straftat vorliegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.
In den übrigen Fällen ist von einer Übermittlung der Daten einstweilen abzusehen. Zugleich wurde der Bundesregierung aufgegeben, dem Bundesverfassungsgericht zum 1. September 2008 über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherungen und der vorliegenden einstweiligen Anordnung zu berichten.
Im Übrigen lehnte der Erste Senat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, der allein die Speicherungspflicht für Daten betrifft, ab.
Auch liegen zur Zeit rund 30.000 Beschwerden über die Vorratsdatenspeicherung von Bürgern beim Verfassungsgericht vor. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die Interessen der 30.000 Antragssteller vertritt, stellt eine zunehmende Behinderung des Telekommunikationsverkehrs in weiten Bereichen der Gesellschaft fest, wo die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet als freie Kommunikationsmittel benutzt werden.
Auch haben die gespeicherten Daten schon Begehrlichkeiten bei der Musik-Industrie geweckt. Sogar die Staatsanwaltschaften gingen sogar soweit, dass Sie Forderungen zwecks eigener Entlastung aufstellten. Anwälte sollten hier einen direkten Zugang auf die gespeicherten Daten erhalten. Das Ziel der Anwälte war natürlich hier eine Abmahnwelle gegen Internet-Nutzer unter umgehend der Gerichte und Staatsanwaltschaften loszutreten.
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