AVM Besitzerwechsel: Imker Capital Partners neuer Eigentümer
• 11.07.24 Beim bekannten Fritzboxen Hersteller AVM gibt es einen Besitzerwechsel. Der Luxemburgischer Investor Imker Capital Partners übernimmt nun AVM. Dieses hat AVM per Pressemitteilung mitgeteilt. Damit hat der Fritzboxen Hersteller AVM die Suche nach einem neuen Inhaber abgeschlossen. Zuletzt gab es viel Aufregung bei AVM, durch das hohe Bussgeld von 16.Mio Euro durch das Bundeskartellamt wegen Preisabsprachen.
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AVM Besitzerwechsel: Imker Capital Partners neuer Eigentümer
Die Gründer des Berliner Kommunikationsspezialisten AVM haben einen Generationswechsel eingeleitet und Imker Capital Partners als neuen langfristigen Investor gewonnen. Die Gründer bleiben jedoch als Minderheitsgesellschafter und Beirat im Unternehmen.
AVM Besitzerwechsel: Imker Capital Partners neuer Eigentümer --Bildquelle: © AVM |
Johannes Nill, CEO von AVM, sieht in der Beteiligung von Imker einen wichtigen Meilenstein und eine Förderung der Innovationsfähigkeit von AVM. Das Unternehmen plant Wachstum durch neue Produkte und verstärkte Internationalisierung.
Imker Capital Partners hat die Mehrheit der Anteile an AVM erworben. Die genaue Höhe der Beteiligung wurde jedoch nicht öffentlich bekannt gegeben. Die Gründer von AVM bleiben dem Unternehmen mit einem Minderheitsanteil als Gesellschafter und als Beirat erhalten.
AVM, bekannt für seine FRITZ!-Produkte, ist einer der führenden Hersteller von Produkten für den Breitbandanschluss und das digitale Zuhause in Europa. Im Jahr 2023 erzielte das Unternehmen mit 890 Mitarbeitern einen Umsatz von 580 Millionen Euro.
Auswirkungen auf das Alltagsgeschäft
Imker Capital Partners, als neuer langfristiger Investor, wird wahrscheinlich erheblichen Einfluss auf die Zukunft von AVM haben.:-
• Finanzielle Unterstützung: Imker könnte zusätzliche finanzielle Ressourcen bereitstellen, die AVM nutzen kann, um in neue Technologien zu investieren, die Produktentwicklung zu beschleunigen und das Geschäft zu erweitern.
• Strategische Führung: Als Investor könnte Imker strategische Führung und Beratung bieten, um AVM bei der Navigation durch Marktveränderungen zu unterstützen und Wachstumschancen zu identifizieren.
• Netzwerk und Partnerschaften: Imker könnte AVM Zugang zu seinem Netzwerk von Branchenkontakten und potenziellen Partnern bieten, was neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen könnte.
• Förderung der Innovation: Laut Johannes Nill, dem CEO von AVM, wird das Engagement von Imker die Fähigkeit von AVM fördern, innovative Lösungen anzubieten.
Diese neuen Produkte stehen an
AVM hat Pläne für neue Produkte und Technologien angekündigt. Diese neuen Modelle sollen dann am Markt folgen.
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FRITZ!Box 5690 Pro: Dieses neue Modell ist sowohl für Glasfaser- als auch DSL-Anschlüsse geeignet und unterstützt den aktuellen WLAN-Standard
Wi-Fi 6 sowie die nächste WLAN-Generation Wi-Fi 7. Es bietet auch Smart-Home-Möglichkeiten über DECT ULE und Zigbee.
• FRITZ!Box 5690 XGS: Dieses Modell setzt neue Standards für ultraschnelles Internet über Glasfaseranschlüsse mit beeindruckenden 10 Gigabit/s.
• FRITZ!Box 6860 5G: Dieses Produkt ermöglicht eine schnelle und zuverlässige Internetverbindung über 5G und erreicht Datenraten von bis zu 1,3 Gigabit/s.
• FRITZ!Box 6670 Cable: Dieses neue Modell bringt die neue WLAN-Generation Wi-Fi 7 an den Kabelanschluss und vereint schnelles Internet mit Wi-Fi 7.
Bundeskartellamt gegen Fritzbox --Bussgeld gegen AVM wegen Preisabsprachen
So hat nun das Bundeskartellamt ein Bußgeld gegen den Hersteller der Fritz!-Produkte erlassen. Der Hersteller AVM bekommt dabei laut dem Bundeskartellamt ein Bussgeld von 16 Mio. Euro. Dabei soll es um unerlaubte Preisabsprachen gehen. Dieses hohe Bussgeld geht aus einer Pressemitteilung vom Bundeskartellamt hervor.Eingeleitet wurde das Verfahren durch das Bundeskartellamt nach einer anonymen Eingabe im Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamtes und weiteren Hinweisen aus dem Markt mit einer Durchsuchung im Februar 2022, so die ersten Berichte in der Pressemitteilung.
Bundeskartellamt gegen Fritzbox --Bussgeld gegen AVM wegen Preisabsprachen --Bildquelle: © AVM |
Das Bundeskartellamt hat gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin und einen ihrer verantwortlich handelnden Mitarbeitenden Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 16 Mio. Euro verhängt. Der Hersteller AVM ist bekannt für Produkte aus dem Bereich der Telekommunikation und Netzwerktechnik.
Dazu gehören Router, Repeater, Telefone und Smart-Home-Produkte. AVM ist nach eigenen Angaben einer der führenden Hersteller von Produkten für den Breitbandanschluss und das digitale Zuhause in Deutschland und Europa.
Das Verfahren wurde eingeleitet, nachdem das Bundeskartellamt eine anonyme Eingabe im Hinweisgebersystem (BKMS) erhalten hatte. Weitere Hinweise aus dem Markt führten zu einer Durchsuchung im Februar 2022.
AVM-Mitarbeitende hatten mit Elektronikfachhändlern Abstimmungen über Endverbraucherpreise für AVM-Produkte getroffen. Diese Abstimmungen zielten darauf ab, die Preise zu erhöhen und den Preiswettbewerb einzuschränken. AVM überwachte die Endverbraucherpreise der Händler kontinuierlich, auch mithilfe einer speziellen Software seit mindestens Mitte 2019.
Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig, und es wurden keine Bußgelder gegen die beteiligten Händler verhängt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben. Durch Abstimmungen mit Elektronikfachhändlern über Anhebungen von Endverbraucherpreisen wurde darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbraucherinnen und -verbrauchern einzuschränken. Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern ein klares Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden.".
Ein Fallbericht mit den Inhalten des § 53 Abs. 5 GWB wird auf der Internetseite des Bundeskartellamtes in Kürze veröffentlicht, so das Bundeskartellamt in einer ersten Stellungnahme.
Stellungnahme von AVM
Auch gibt es eine Stellungnahme von AVM. So heisst es dazu: "Im Rahmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) konnte das gegen AVM eingeleitete Verfahren des Bundeskartellamts jetzt beendet werden. Das Kartellamt hatte gegen AVM seit Anfang 2022 wegen einer möglichen vertikalen Preisbindung ermittelt.".Und weiter: "Durch die einvernehmliche Beendigung werden langwierige Ermittlungen und juristische Auseinandersetzungen vermieden. Zum Settlement gehört auch ein Bußgeld in Höhe von 15,8 Mio. Euro. AVM hat die einvernehmliche Verfahrensbeendigung auch deshalb gewählt, um den anstehenden Generationswechsel von Belastungen der Vergangenheit freizuhalten."
Preisabsprachen Fritzboxen: Was sind die Konsequenzen für den Verbraucher?
Bei den beliebten Fritzboxen hat nun das Bundeskartellamt erstmals Preisabsprachen aufgedeckt und auch ein Bußgeld in der Höhe von 16 Mio. Euro gegen den Hersteller der Fritz!-Produkte AVM erlassen. Wir zeigen Ihnen nun auf, was die Konsequenzen für den Verbraucher in Regel bei den Preisabsprachen haben. Immerhin gab es einen Deal zum Nachteil der Kunden.Preisabsprachen führen häufig zu höheren Preisen für Verbraucher, da Unternehmen die Kosten für Waren oder Dienstleistungen künstlich in die Höhe treiben. Ohne Wettbewerb, der die Preise senkt, sind Verbraucher gezwungen, mehr für die Produkte zu bezahlen, die sie benötigen oder wünschen.
Preisabsprachen Fritzboxen: Was sind die Konsequenzen für den Verbraucher? -Bild: © tarifrechner.de |
Zudem können Preisabsprachen die Innovationskraft der Unternehmen bremsen und der Gesamtwirtschaft schaden. Wenn Unternehmen gegen das Kartellrecht verstoßen, drohen ihnen Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Es ist daher wichtig, solche Praktiken zu verhindern und den freien Wettbewerb zu fördern.
Dabei könnnen Verstöße gegen das Kartellrecht erhebliche Konsequenzen für Unternehmen und ihre handelnden Personen haben:
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• Bußgelder: Das Bundeskartellamt kann Geldbußen verhängen, die bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens ausmachen können. Natürliche Personen wie Manager oder Geschäftsführer können ebenfalls mit Geldbußen von bis zu 1 Million Euro belegt werden.
• Imageverlust: Kartellrechtsverstöße können das Ansehen eines Unternehmens stark beschädigen.
• Nichtigkeit der Absprachen: Rechtswidrige Vereinbarungen sind ungültig.
Verbraucher können sich wehren
Verbraucher können sich gegen Preisabsprachen zur Wehr setzen, indem sie folgende Schritte unternehmen:
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• Informieren: Verbraucher sollten sich über ihre Rechte und das
Kartellrecht informieren. Das Bundeskartellamt bietet auf seiner Internet-Seite
Informationen und Kontakte für Beschwerden.
• Preisvergleiche: Verbraucher sollten Preise vergleichen und auf ungewöhnliche Preissteigerungen achten. Wenn ein Produkt plötzlich viel teurer ist als üblich, könnte dies auf Preisabsprachen hindeuten.
• Beschwerde beim Bundeskartellamt: Wenn Verbraucher den Verdacht haben, dass es Preisabsprachen gibt, können sie eine Beschwerde beim Bundeskartellamt einreichen. Das Amt prüft die Angelegenheit und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.
• Verbraucherschutzorganisationen: Verbraucher können sich auch an Verbraucherschutzorganisationen wenden, die sie bei rechtlichen Schritten unterstützen können.
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