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Breitband: Glasfaserverbände fordern Änderung des DigiNetz-Gesetzes (DigiNetzG)

• 01.06.18 Der Glasfaserausbau ist in Deutschland im vollen Gang. Wenn es aber nun um das schnelle Internet und deren Verlegung geht, scheiden sich mittlerweile die Geister. Nun fordern aber die Verbände mit Breko, Buglas, der Deutsche Landkreistag und der Verband kommunaler Unternehmen eine schnellstmögliche Überarbeitung des Ende 2016 in Kraft getretenen
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DigiNetz-Gesetzes (DigiNetzG). Laut den Verbänden würden das DigiNetz-Gesetz in der Praxis vielfach den Glasfaserausbau in der Fläche behindern, anstatt ihn voranzubringen. Dabei hat das DigiNetzG erst den schnellen Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland ermöglicht. Daher analysieren wir den Sachverhalt gerne mal anhand unseres Datenmaterials wie zum Beispiel vom Zweckverband Plön.

Glasfaserverbände fordern Änderung des DigiNetz-Gesetzes (DigiNetzG)

Durch das DigiNetz-Gesetz wird der Glasfaserausbau in Deutschland beschleunigt, laut den Kritikern wird in diversen Fällen aber wohl der geplante Glasfaserausbau behindert. Wenn Straßen saniert werden, wenn es Neubauten gibt oder wenn andere Infrastrukturen wie Strom-, Wasser- oder Gasleitungen erneuert werden, sollen Glasfaserleitungen kostengünstig mitverlegt werden können.

Glasfaserausbau ermöglicht derzeit das schnellste Internet -Bild: Telekom

Laut den Kritikern wird das Gesetz in seiner aktuellen Form vielfach dazu missbraucht, Glasfaserleitungen kostengünstig mitzuverlegen und damit so genannten Überbau oder Doppelausbau zu erzeugen, wenn Gebiete erstmalig mit Glasfaser erschlossen und hierfür öffentliche Mittel genutzt werden. Durch die Inanspruchnahme des im DigiNetzG vorgesehenen rechtlichen Anspruchs auf Mitverlegung wird in diesen Fällen das Geschäftsmodell des ausbauenden Glasfaser-Netzbetreibers unterwandert und vielfach sogar unmöglich gemacht, so die Kritik der Verbände.

So hat die Bundesnetzagentur in einem Bescheid vom 20. April 2018, der Deutschen Telekom einen weitreichenden Mitverlegungsanspruch im Rahmen der Erschließung eines Neubaugebiets in Wiesbaden gewährt. Dadurch werden Träger des Glasfaserausbaus in Deutschland verunsichert. Immerhin wird dadurch deren Geschäftsmodell unterwandert, da Verbraucher nun wohl auf einen günstigeren Anbieter, oder Anbieter mit einem besseren Service ausweichen können.

Zweckverband Plön legt wenig Wert auf Endkundenpreise und Qualität

Dabei ist in der Regel festzustellen, wie beim Breitband Ausbau Zweckverband Plön, dass die Protagonisten inklusive der Bürgermeister überfordert sind, und der Fokus der Gemeinden auf das reine Abkassieren der Verbraucher geht. Dieses geht schon aufgrund der uns vorliegenden Ausschreibungsunterlagen vom Zweckverband Plön hervor, welche auch im Internet verfügbar sind. Dabei lag der Fokus auf Einnahmen durch den Glasfaserbetrieb, Qualität und Preise für den Kunden, in diesem Fall der Bürger, waren zweitrangig bei der Ausschreibung.

Bislang wurde auf unsere Kritik bzgl. des Anbieters aus Süddeutschland mit Pepcom, der im Norden Deutschlands, keine Netze betreibt, nicht reagiert. Der Zweckverbands-Chef Schütte-Felsche hat diese Informationen laut dem Schriftverkehr uns gegenüber als "Vertraulich" eingestuft. Dumm nur, dass damit immer erst unser Interesse geweckt wird und wir die Ausschreibungsunterlagen einsehen konnten.

Hier haben wohl die Bürgermeister und der Zweckverband Plön nur Interesse daran, auf Kosten der Bürger abzukassieren, und die Qualität und Service bleibt auf der Strecke. Es ist daher abzusehen, das die Verbraucher bei Preisen von der Telekom, auch Qualität der Telekom verlangen werden. Kritik gab es schon bei einer Bürgerversammlung bzgl. Breitband Info-Abend am letzten Mittwoch in Selent, dem 30.Mai.2018, von einer Bürgerin über Beschwerden bei Pepcom bzw. Pyur im Internet. Dabei werden die Leitung in Selent erst noch verlegt und die Sorgen der Bürger werden abgebügelt. Daher sind die passenden Ansprechpartner die eigenen Nachbarn als Verursacher, die Herren Bürgermeister.

Die Kritik der Verbände ist zwar gerechtfertig, allerdings sollten dieses nicht auf Kosten der Verbraucher und Bürger gehen, welche letztendlich den Breitbandausbau bezahlen müssen. Die Kommunen wollen mit diesen Aufruf nur ihre eigenen Profite sichern und den Wettbewerb beim Glasfaserausbau behindern. Daher ist dieser Aufruf mehr als eine Täuschung der Bürger in den Glasfaserausbaugebieten. Es ist schon kraß, den Bürgern zu predigen, ihr braucht schnelles Internet, aber bitte von uns!.

Gemeinden müssen Glasfaser der Konkurrenz mitverlegen

Die Bundesnetzagentur hatte am 20. April 2018 mit einer Entscheidung zum DigiNetz-Gesetz die Verknüpfung von Mitverlegungsanspruch und Kostenbeteiligung bekräftigt.

Anlass für das Verfahren war die Weigerung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden, der Telekom die Mitverlegung ihres Hochgeschwindigkeitsnetzes im Neubaugebiet Hainweg zu gestatten. Sie sah sich als privatrechtliche Gesellschaft nicht zur Koordinierung verpflichtet, weil die Bauarbeiten nicht mit öffentlichen Mitteln finanziert würden. Auch seien im konkreten Fall die Planungen schon zu weit fortgeschritten.

"Die Kostenteilung schafft einen fairen Ausgleich zwischen Investitionsanreizen und Infrastrukturwettbewerb. So stellen wir für die beteiligten Telekommunikationsunternehmen gleiche Ausgangsbedingungen her," erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die Entscheidung. "Ein Anspruch auf Schutz vor Wettbewerb besteht bei der Mitverlegung von Glasfasernetzen jedoch nicht." Der konkrete Fall betrifft die Erschließung eines attraktiven städtischen Neubaugebietes durch eine kommunale Stadtentwicklungsgesellschaft. Eine Tochtergesellschaft der Stadt plant hier die Verlegung eines digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzes. Die Telekom muss sich allerdings angemessen an den Kosten beteiligen. Die Tiefbaukosten sind von den beteiligten Telekommunikationsunternehmen zu gleichen Teilen zu tragen. Darüber hinaus muss die Telekom alle weiteren durch die Mitverlegung zusätzlich entstehenden Kosten übernehmen.

Glasfaserausbau ohne doppelte Tiefbaukosten

Durch die Mitverlegung können Synergieeffekte und ein beträchtliches Kostensenkungspotential beim Glasfaserausbau realisiert werden, denn bei paralleler Verlegung in offene Gräben werden Doppelinvestitionen für den Tiefbau vermieden, der bis zu 80 Prozent der erforderlichen Investitionskosten ausmacht, so die Bundesnetzagentur. Zudem erhalten die Endkunden dadurch eine größere Auswahl.

Nach der Entscheidung der für die Streitbeilegung nach dem DigiNetz-Gesetz zuständigen Beschlusskammer der Bundesnetzagentur stand dem Koordinierungsverlangen der Telekom hier nicht entgegen, dass die Erschließung des Baugebiets von einer privatrechtlich organisierten Stadtentwicklungsgesellschaft durchgeführt und finanziert wurde.

Das am 10. November 2016 in Kraft getretene DigiNetz-Gesetz zielt darauf ab, die mit dem flächendeckenden Ausbau einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur verbundenen Kosten durch die Nutzung von Synergien zu senken.

Auch weitere Gemeinden wollen gerne alleine Glasfaser verlegen

Anlass für ein weiteres Verfahren war die Weigerung der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, den Telekommunikationsunternehmen Unitymedia und der Telekom die Mitverlegung eigener Infrastrukturen in einem Neubaugebiet zu gestatten. Die Gemeinde sah die Wirtschaftlichkeit des von ihr initiierten Betreibermodells in Gefahr. Die Unternehmen betonten ihrerseits, dass durch die Mitverlegung eigener Telekommunikationsinfrastruktur gerade im Fall eines solchen Neubaugebietes die volkswirtschaftlich ineffiziente Dopplung von Tiefbaukosten verhindert werden könne.

Keine Mitverlegung ohne Kostenbeteiligung

Nach Auffassung der Bundesnetzagentur war die Koordinierung von Bauarbeiten bzw. die Mitverlegung zumutbar. Allerdings kann es aufgrund der zu wahrenden Investitionsanreize für ausbauende Unternehmen keine Mitverlegung ohne Kostenbeteiligung geben. Grundsätzlich sind auch die Tiefbaukosten zwischen den beteiligten Telekommunikationsunternehmen aufzuteilen.

Das am 10. November 2016 in Kraft getretene DigiNetz-Gesetz zielt darauf ab, die mit dem flächendeckenden Ausbau einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur verbundenen Kosten durch die Nutzung von Synergien zu senken. Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufgaben einer zentralen Informations- und nationalen Streitbeilegungsstelle nach dem DigiNetz-Gesetz wahr.

Durch den Mitverlegungsanspruch können die Glasfaserkunden nun aber auch in den Genuss von billigeren Tarifen auf dem Markt kommen. Den bislang sind laut unseren Recherchen gerade bei den Gemeinden oftmals teure Tarife durch die Pächter des Glasfaseranschlusses vorhanden. So bewerben die Gemeinden den Glasfaseranschluss oftmals als "Kostenlos", um dann bei den Tarifen durch den Pächter des Glasfaseranschlusses, ordentlich abzukassieren. Besonders, wenn Gemeinden sich zu einem Zweckverband zusammen tun, sollte man dann als Kunde aufhorchen.

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