Bundesnetzagentur lehnt Zwangsöffnung der Mobilfunknetze ab: Kritik von Breko
• 11.01.25 Am 9. Januar 2025 hat die Bundesnetzagentur während einer Anhörung beschlossen, die erzwungene Öffnung der Mobilfunknetze für Weiterverkäufer wie Freenet erneut abzulehnen. Stattdessen setzt die Regulierungsbehörde weiter auf Verhandlungen zwischen den Netzbetreibern und den
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Bundesnetzagentur lehnt Zwangsöffnung der Mobilfunknetze ab: Kritik von Breko
Bundesnetzagentur lehnt Zwangsöffnung der Mobilfunknetze ab: Kritik von Breko -Bild: © Tarifrechner.de |
Kritik von Breko
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) hat die Entscheidung scharf kritisiert. Sven Knapp, der Hauptstadtbüroleiter von Breko, sagte: "Statt endlich echten Wettbewerb zu schaffen, hält die Bundesnetzagentur an ihrem Kurs fest, die Mobilfunk-Platzhirsche Telekom, Vodafone und Telefónica vor unliebsamer Konkurrenz zu schützen".
Er bemängelte, dass die Entscheidung zeigen würde, dass die Behörde das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das zur Aufhebung der Frequenzvergabe-Entscheidung 2018 geführt hatte und stärkeren Wettbewerb forderte, offenbar nicht ernst nehme.
Blockierte 5G-Tarife
Knapp betonte, dass seit Jahren leistungsstarke 5G-Tarife für Wettbewerber blockiert würden, die kein eigenes Mobilfunknetz besitzen. Freenet und andere Dienstanbieter befürchten, dass sie ohne Zwangsöffnung der Netze keine wettbewerbsfähigen Tarife anbieten können. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, keine Diensteanbieterverpflichtung einzuführen, sorgt daher für erhebliche Bedenken bei den MVNOs.
Nutzlose Leitplanken
Sven Knapp beschrieb die Leitplanken der Bundesnetzagentur als "nutzlose Leitplanken", die keine wesentlichen Verbesserungen für die Mitbewerber der Platzhirsche bringen. Auch die geplante Verlängerung der bestehenden Nutzungsrechte in den Frequenzbereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz um fünf Jahre, anstelle eines neuen Vergabeverfahrens, wurde scharf kritisiert. Breko sieht darin eine weitere Unterstützung der bestehenden Monopolstellung der großen Netzbetreiber.
Zukünftige Änderungen
Obwohl die Bundesnetzagentur an ihrem Verhandlungsgebot festhält, hat Breko auf die Notwendigkeit einer Diensteanbieterverpflichtung hingewiesen, um wettbewerbsfähige Mobilfunktarife und mehr Innovation im Markt zu fördern. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie die Marktbedingungen beeinflusst werden und ob die Forderungen nach stärkeren Wettbewerbsmaßnahmen schließlich doch Gehör finden.
Die Position der Bundesnetzagentur
In ihrer Anhörung betonte die Bundesnetzagentur, dass sie weiterhin auf Verhandlungen zwischen Netzbetreibern und MVNOs setzt. Die Leitplanken sollen sicherstellen, dass die Interessen beider Parteien berücksichtigt werden und dass eine faire Lösung gefunden wird. Die Regulierungsbehörde ist der Ansicht, dass direkte Eingriffe in den Markt, wie eine Diensteanbieterverpflichtung, die Marktmechanismen stören könnten.
Meinungen aus der Industrie
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur hat unterschiedliche Reaktionen in der Industrie hervorgerufen. Während einige Netzbetreiber die Entscheidung begrüßen, kritisieren MVNOs und andere Dienstanbieter die mangelnde Unterstützung für den Wettbewerb. Es bleibt abzuwarten, ob die Leitplanken tatsächlich zu einer Verbesserung der Marktbedingungen führen werden.
Verlängerung der Nutzungsrechte
Die geplante Verlängerung der bestehenden Nutzungsrechte in den Frequenzbereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz um fünf Jahre hat ebenfalls Kritik hervorgerufen. Anstelle eines neuen Vergabeverfahrens sollen die Frequenzen weiterhin von den bestehenden Netzbetreibern genutzt werden. Breko sieht darin eine weitere Unterstützung der bestehenden Monopolstellung der großen Netzbetreiber und fordert ein transparentes und wettbewerbsorientiertes Vergabeverfahren.
Alternative Ansätze
Breko und andere Vertreter aus der Industrie haben alternative Ansätze vorgeschlagen, um die Marktbedingungen zu verbessern. Dazu gehören stärkere Regulierungsmaßnahmen und die Einführung einer Diensteanbieterverpflichtung. Diese Maßnahmen könnten dazu beitragen, den Wettbewerb zu fördern und die Innovation im Mobilfunkmarkt zu steigern.
Zukunftsperspektiven
Die kommende Entwicklung im Mobilfunkmarkt wird zeigen, wie sich die Entscheidungen der Bundesnetzagentur auf die Marktdynamik auswirken werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Leitplanken zu besseren Verhandlungsergebnissen führen oder ob stärkere Eingriffe notwendig sein werden. Die Diskussion über die Diensteanbieterverpflichtung wird voraussichtlich weiterhin ein wichtiges Thema bleiben.
Frequenz-Urteil: Bundesnetzagentur hat freenet wohl massiv bedroht
Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 26. August 2024 die Regeln der Bundesnetzagentur für die 5G-Frequenzauktion von 2019 für rechtswidrig erklärt. Laut einem Medienbericht erhebt nun freenet erhebliche Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur. Die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel hatten geklagt und schwere Verfahrensfehler sowie politischen Einfluss durch das Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer vorgeworfen.Nach dem spektakulären Urteil zur 5G-Frequenzvergabe kommt wohl die zwielichtige Rolle der Bundesnetzagentur immer mehr ans Licht. Rickmann von Platen berichtet in der Wirtschaftswoche (Pay-Wall) , freenet sei vom BNetzA-Vizepräsidenten regelrecht bedroht worden.
Nach 5G-Frequenzauktions Urteil Freenet kritisiert Bundesnetzagentur -Bild: © tarifrechner.de |
Das Urteil des VG Köln
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Unrechtmäßigkeit der 5G-Frequenzvergabe vor fünf Jahren hat wie eine Bombe eingeschlagen. Offenbar kommt dadurch nun zu Tage, was hinter den Kulissen abgelaufen ist und welche zwielichtige Rolle die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung in dem ganzen Vergabeprozess gespielt haben. Ein Vorwurf: Die BNetzA könnte der "Erfüllungsgehilfe der Politik" gewesen sein.
freenet als Kläger
freenet als einer der Kläger im Prozess hat offenbar bis jetzt alles richtig gemacht und ist zweigleisig gefahren. Auf der einen Seite hat freenet zusammen mit EWE TEL gegen die damaligen Vergabebedingungen (insbesondere die fehlende Diensteanbieterverpflichtung) geklagt. Andererseits ist freenet unabhängig davon von sich aus auf die drei großen Netzbetreiber zugegangen und hat mit allen einen Vertrag über einen Zugang zum 5G-Netz ausgehandelt.Trotzdem wird nun nach und nach klar, was sich rund um die 5G-Frequenzvergabe hinter den Kulissen abgespielt haben muss. Rickmann von Platen, der als Vorstandsmitglied bei freenet unter anderem für die Beziehungen zu den Netzbetreibern zuständig ist, hat nun der Wirtschaftswoche ein aufschlussreiches Interview gegeben.
freenet prangert die damaligen Bedingungen an
Rickmann von Platen erhebt in dem Interview schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur und fordert einen radikalen Wandel der Behörde. Gegenüber dem Blatt spricht der freenet-Manager ganz offen von "unzulässigen Deals zwischen Bundesnetzagentur, Bundesregierung und Netzbetreibern". Zum Mobilfunkgipfel 2018 beim damaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sei freenet offenbar bewusst nicht eingeladen worden.Bereits damals vermutete freenet, dass ein Deal ausgehandelt werden sollte, bei dem Wettbewerber wie freenet "nicht erwünscht waren". Wie erst durch das Interview bekannt wurde, beantragte freenet damals Akteneinsicht und stellte einen Informationsfreiheitsantrag beim Verkehrsministerium. Um Recht zu bekommen, habe freenet sich durch zwei Instanzen klagen müssen.
Drohungen gegen freenet
Ein ehemaliger Vizepräsident der Bundesnetzagentur soll freenet damals sehr lautstark gedroht haben: Falls freenet die positiv ausgegangene Klage nicht fallen lassen würde, hätte freenet "nie wieder etwas Gutes von der Bundesnetzagentur zu erwarten".
Ausbauzusagen gegen Schutz vor Wettbewerb
Auch innerhalb der Bundesnetzagentur muss es damals ersten Beamten gedämmert haben, wie stark die Einflussnahme der Politik war. Ein Beamter der Bundesnetzagentur muss einmal sichtlich verstört aus einem Meeting gekommen sein und über den "Ausbaupopulismus" seitens der Politik geschimpft haben. Er sei ganz erschüttert von dem gewesen, was die damalige Leitung der Bundesnetzagentur mit sich machen ließ.Der Deal bestand offenbar in genau dem, was später Teil der Auktionsbedingungen wurde: Die Netzbetreiber machen Ausbauzusagen, im Gegenzug gibt es einen Schutz vor Wettbewerbern wie freenet und damit eben keine Diensteanbieterverpflichtung. Und das muss den Beamten der Bundesnetzagentur so schockiert haben - weil nämlich die Förderung des Wettbewerbs zu den expliziten Aufgaben der BNetzA gehört.
Fragen zur Rolle der BNetzA
Damit stellt sich die Frage, ob die Bundesnetzagentur einem derartigen - auf Druck der Politik zustande gekommenen - Deal überhaupt zustimmen durfte, wenn sie damit gegen eine ihrer Kernaufgaben verstößt. Rickmann von Platen nennt solche Deals gegenüber dem Blatt als Grund dafür, "dass Deutschland für Unternehmen und Verbraucher noch immer ein sehr teures Mobilfunkland ist".
Freenet eSIM --eSIM nun in allen drei Mobilfunknetzen -Bild: © tarifrechner.de |
Verwaltungsgericht Köln: Gericht erklärt Regeln der 5G-Frequenzauktion für rechtswidrig Das Verwaltungsgericht Köln stellte fest, dass die Bundesnetzagentur bei der Festlegung der 5G Auktionsregeln unzulässigen politischen Druck ausgesetzt war. Dies betraf insbesondere die Verpflichtung der Netzbetreiber, ihre Kapazitäten an Diensteanbieter ohne eigene Infrastruktur zu vermieten.
Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Vergabe von Mobilfunkfrequenzen in Deutschland haben. Wir beleuchten daher die Hintergründe des Urteils, die Argumente der Kläger und die möglichen Konsequenzen für die Mobilfunkbranche.
Hintergrund der 5G-Frequenzauktion
Im Jahr 2019 führte die Bundesnetzagentur eine Auktion zur Vergabe von 5G-Frequenzen durch. Diese Frequenzen sind entscheidend für den Ausbau des schnellen mobilen Internets in Deutschland. Die Auktion brachte insgesamt 6,55 Milliarden Euro ein und wurde von den großen Mobilfunkanbietern wie Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica dominiert.
Die Klage
Die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel reichten Klage gegen die Bundesnetzagentur ein. Sie argumentierten, dass die Auktionsregeln unfair seien und dass die Bundesnetzagentur unter unzulässigem politischen Einfluss gestanden habe. Insbesondere kritisierten sie die Verpflichtung, dass Netzbetreiber ihre Kapazitäten an Diensteanbieter ohne eigene Infrastruktur vermieten müssen. Diese Regelung sollte den Wettbewerb fördern, wurde jedoch von den Klägern als unzulässige Bevorzugung bestimmter Marktteilnehmer angesehen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln
Das Verwaltungsgericht Köln gab den Klägern in mehreren Punkten recht. Es stellte fest, dass die Bundesnetzagentur bei der Festlegung der Auktionsregeln unzulässigem politischen Druck ausgesetzt war. Dieser Druck kam insbesondere vom Verkehrsministerium unter der Leitung von Andreas Scheuer. Das Gericht kritisierte, dass die politischen Vorgaben die Neutralität und Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur beeinträchtigt hätten.
Konsequenzen des Urteils
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln könnte weitreichende Folgen für die Mobilfunkbranche haben. Zum einen könnte es zu einer Neuvergabe der 5G-Frequenzen kommen, was erhebliche Kosten und Verzögerungen für die Netzbetreiber bedeuten würde. Zum anderen könnte das Urteil die zukünftige Regulierung von Mobilfunkauktionen beeinflussen. Es ist wahrscheinlich, dass die Bundesnetzagentur ihre Verfahren und Regeln überarbeiten muss, um sicherzustellen, dass sie frei von politischem Einfluss sind.
Reaktionen aus der Branche
Die Reaktionen auf das Urteil sind gemischt. Während die Kläger Freenet und EWE Tel das Urteil begrüßen, zeigen sich die großen Netzbetreiber besorgt. Sie befürchten, dass eine Neuvergabe der Frequenzen zu erheblichen Kosten und Verzögerungen beim Ausbau des 5G-Netzes führen könnte.Auch die Politik reagiert unterschiedlich. Während einige Politiker das Urteil als wichtigen Schritt zur Sicherung der Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur sehen, warnen andere vor den möglichen negativen Auswirkungen auf den 5G-Ausbau.
Zukünftige Entwicklungen
Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesnetzagentur und die betroffenen Mobilfunkanbieter auf das Urteil reagieren werden. Es ist möglich, dass die Bundesnetzagentur Berufung gegen das Urteil einlegt. Sollte das Urteil jedoch rechtskräftig werden, könnte es zu einer grundlegenden Überarbeitung der Auktionsregeln und möglicherweise zu einer Neuvergabe der 5G-Frequenzen kommen.
Schritt in der Regulierung des Mobilfunkmarktes
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur 5G-Frequenzauktion von 2019 ist ein bedeutender Schritt in der Regulierung des Mobilfunkmarktes in Deutschland. Es zeigt die Notwendigkeit einer unabhängigen und neutralen Regulierung und könnte weitreichende Folgen für die zukünftige Vergabe von Mobilfunkfrequenzen haben.Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Bundesnetzagentur und die Mobilfunkanbieter auf dieses wegweisende Urteil reagieren werden.
Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf
Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schleswig hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.
So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.
Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schleswig durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schleswig die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.
Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.
Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.
Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.
Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse
Die Polizei ermittelt nun gegen Personen im Kreis Plön,
welche auf dem Redaktionsgelände Selbstjustiz betrieben haben. Dabei geht es
um dem Straftatbestand des Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Vandalismus,
Diebstahl etc. Dabei liegt der Verdacht nahe, dass dabei
So hat nun die Gemeinde Lammershagen eine Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf
dem Redaktionsgelände aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die
Strassenlaterne schon demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das Bauamt Selent. Kurz vor dem Aufbau und der
Inbetriebnahme der Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit
Hausfriedensbruch, um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der
Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um
Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com |
Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das
Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.
Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es vor 5 Jahren beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor.Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern.
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