Bürgerrechtler gegen Werbung für Cyberstalking-Apps
• 05.11.24 In den letzten Jahren ist die Verfügbarkeit von Cyberstalking-Apps gestiegen, die es den Nutzern ermöglichen, heimlich die Aktivitäten anderer Personen zu überwachen. Diese Apps wurden von vielen als Verletzung der Privatsphäre und als potenzielles Instrument zur Ausübung von Gewalt angesehen. Bürgerrechtler setzen sich nun verstärkt gegen die
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Bürgerrechtler gegen Werbung für Cyberstalking-Apps
Bürgerrechtler gegen Werbung für Cyberstalking-Apps -Bild: © tarifrechner.de |
Was sind Cyberstalking-Apps?
Cyberstalking-Apps sind Softwareprogramme, die es ermöglichen, die digitalen Aktivitäten einer anderen Person ohne deren Wissen zu überwachen. Diese Apps können verwendet werden, um Nachrichten zu lesen, Anrufe abzuhören und sogar unbemerkt die Kamera eines Geräts ein- und auszuschalten. Obwohl einige dieser Apps als Programme zum Kinderschutz vermarktet werden, können sie auch missbraucht werden, um die Privatsphäre und Sicherheit von Personen zu verletzen.
Die Rolle der Bürgerrechtler
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und die Organisation Ein Team gegen digitale Gewalt haben sich zusammengetan, um gegen die Werbung für Cyberstalking-Apps vorzugehen. Sie haben Beschwerde bei der Bundesnetzagentur und der Europäischen Kommission eingereicht und argumentieren, dass solche Apps zur Ausübung von Gewalt, insbesondere gegen Frauen, missbraucht werden.
Kritik an Google
Die Bürgerrechtler kritisieren besonders Google dafür, dass es Anzeigen für Cyberstalking-Apps ausspielt. Sie sind der Meinung, dass dies gegen den Digital Services Act (DSA) verstößt, der Plattformen verpflichtet, Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen. Die Beschwerdeführer fordern die Kommission auf, ein Verfahren gegen Google zu eröffnen und die Werbung für diese Apps zu unterbinden.
Die Auswirkungen auf die Privatsphäre
Die Verwendung von Cyberstalking-Apps hat erhebliche Auswirkungen auf die Privatsphäre und Sicherheit der betroffenen Personen. Hier sind einige der wichtigsten Auswirkungen:
Verletzung der Privatsphäre
Die heimliche Überwachung durch Cyberstalking-Apps stellt eine massive Verletzung der Privatsphäre dar. Betroffene Personen wissen oft nicht, dass sie überwacht werden, und verlieren dadurch ihre Kontrolle über ihre eigenen Daten.
Psychische Belastung
Die ständige Überwachung durch Cyberstalking-Apps kann zu erheblichen psychischen Belastungen führen. Betroffene fühlen sich oft verfolgt und können unter Stress, Angst und Paranoia leiden.
Gewalt und Missbrauch
Die Missbrauchsmöglichkeiten von Cyberstalking-Apps sind vielfältig. Sie können als Instrument zur Ausübung von Gewalt und Kontrolle verwendet werden, insbesondere gegen Frauen. Bürgerrechtler betonen, dass solche Apps häufig als Programme zum Kinderschutz getarnt werden, obwohl sie in Wirklichkeit ganz andere Funktionen haben.
Forderungen der Bürgerrechtler
Um die Verbreitung und Nutzung von Cyberstalking-Apps einzudämmen, haben die Bürgerrechtler mehrere Forderungen gestellt:
Verbot der Werbung
Die Bürgerrechtler fordern ein Verbot der Werbung für Cyberstalking-Apps. Sie argumentieren, dass die Werbung für solche Apps die Nutzung und Verfügbarkeit dieser Programme fördert und damit die Privatsphäre und Sicherheit der Menschen gefährdet.
Einschränkung der Verfügbarkeit
Es wird gefordert, dass die Auffindbarkeit und Nutzung von Cyberstalking-Apps erheblich eingeschränkt wird. Dies könnte durch die Regulierung und Kontrolle der App-Stores erreicht werden, um sicherzustellen, dass solche Apps nicht leicht zugänglich sind.
Schlussfolgerung
Die Bürgerrechtler setzen sich mit Nachdruck gegen die Werbung für Cyberstalking-Apps ein und fordern Maßnahmen, um die Verfügbarkeit und Nutzung dieser Programme einzuschränken. Die Verwendung von Cyberstalking-Apps stellt eine erhebliche Bedrohung für die Privatsphäre und Sicherheit der Menschen dar und kann zu Missbrauch und Gewalt führen. Es ist entscheidend, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Werbung für solche Apps zu unterbinden und die Privatsphäre der Menschen zu schützen.
Bundesverfassungsgericht kippt BKA Gesetz --Teilweise verfassungswidrig
Am 1. Oktober 2024 hatte das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil gefällt, das Teile des BKA-Gesetzes als verfassungswidrig erklärt. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf dieDas BKA-Gesetz regelt die Befugnisse des Bundeskriminalamts in
Deutschland. Es wurde entwickelt, um die Sicherheit im Land zu
gewährleisten und die
Bundesverfassungsgericht kippt BKA Gesetz --Teilweise verfassungswidrig -Bild: © tarifrechner.de |
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
In seinem
Urteil vom 1. Oktober 2024 hat das
Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass bestimmte Bestimmungen
des BKA-Gesetzes gegen die
Konsequenzen des Urteils
Das Urteil bedeutet, dass der Gesetzgeber das BKA-Gesetz erneut
überarbeiten muss, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht zu
werden. Dies ist nicht das erste Mal, dass das BKA-Gesetz angepasst
werden muss; bereits in der Vergangenheit gab es ähnliche Entscheidungen. Die
Überarbeitung des Gesetzes wird voraussichtlich zu einer
stärkeren
Reaktionen auf das Urteil
Die Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind
gemischt. Während Datenschützer und
Bürgerrechtsorganisationen das Urteil begrüßen, da es die
Ausblick
Die Überarbeitung des BKA-Gesetzes wird in den
kommenden Monaten im Fokus der politischen Debatte stehen. Es bleibt
abzuwarten, wie der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen
Anforderungen umsetzen wird und welche
Menschenrechtsorganisation kritisiert Ausbau von anlasslose, polizeilichen Kontrollbefugnissen
In Deutschland und Europa gilt die Unschuldsvermutung. Nun will die Ampelregierung aber anlasslose Kontrollen an allen Orten durch die Polizei zulassen. Daher gibt es reichlich Kritik von Menschenrechtsorganisationen, Politikern und Datenschützern. Dies bedeutet, dass Menschen ohne konkreten Verdacht angehalten, befragt und durchsucht werden können. Wir zeigen Ihnen -wie immer- alle Fakten auf, was die Ampelregierung an anlasslose, polizeilichen Kontrollbefugnissen plant.
Das neue Überwachungspaket der Ampel-Koalition hat
in Deutschland für
erhebliche Diskussionen
gesorgt. Es sieht vor, dass die
Polizei anlasslose Personenkontrollen und
Menschenrechtsorganisation kritisiert Ausbau von anlasslose, polizeilichen Kontrollbefugnissen Bild: ©: tarifrechner.de |
Anlasslose Personenkontrollen
Ein zentrales Element des Pakets sind die anlasslosen Personenkontrollen. Dies bedeutet, dass die Polizei Personen ohne konkreten Verdacht anhalten, befragen und durchsuchen kann. Diese Maßnahme soll die Prävention von Straftaten verbessern und die öffentliche Sicherheit erhöhen.
Durchsuchungen fast überall
Zusätzlich zu den Personenkontrollen erlaubt das Paket
Durchsuchungen an vielen öffentlichen Orten. Dazu gehören
Volksfeste,
Kritik und Bedenken
Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit
Viele zivilgesellschaftliche Organisationen und
Datenschützer haben das Überwachungspaket kritisiert. Sie
argumentieren, dass die Maßnahmen unverhältnismäßig und möglicherweise
rechtswidrig sind. Die anlasslosen Kontrollen und Durchsuchungen könnten
die Grundrechte der Bürger einschränken und zu einer
Interne Diskussionen in der Ampel-Koalition
Auch innerhalb der Ampel-Koalition gibt es Gesprächsbedarf. Einige Mitglieder der Koalition haben Änderungswünsche geäußert und betonen die Notwendigkeit, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Es bleibt abzuwarten, ob und wie das Paket noch angepasst wird.
Auswirkungen auf die Gesellschaft
Erhöhte Sicherheit
Befürworter des Pakets argumentieren, dass die Maßnahmen zu einer erhöhten Sicherheit führen werden. Durch die Möglichkeit, Personen und Orte ohne konkreten Verdacht zu kontrollieren, könne die Polizei potenzielle Straftaten frühzeitig erkennen und verhindern.
Vertrauensverlust in die Polizei
Kritiker befürchten jedoch, dass die anlasslosen Kontrollen zu einem Vertrauensverlust in die Polizei führen könnten. Wenn Bürger das Gefühl haben, ständig überwacht zu werden, könnte dies das Verhältnis zwischen Polizei und Bevölkerung belasten.
Kritik und Widerstand
Es gibt eine breite Front der Kritik gegen diese Maßnahmen. Nicht nur von Seiten der Zivilgesellschaft, sondern auch von Politikern innerhalb der Regierungsparteien selbst, wie der SPD, FDP und den Grünen, die traditionell als Bürgerrechtsparteien gelten. Kritiker argumentieren, dass solche Befugnisse die Grundrechte massiv einschränken und zu einem Überwachungsstaat führen könnten, wo jeder Bürger als potenzieller Straftäter betrachtet wird.
Öffentliche und politische Reaktionen
In den Medien wird daher die Sorge geäußert, dass man sich faktisch nur noch durch Rückzug aus dem öffentlichen Leben der Kontrolle entziehen könnte. Es gab Demonstrationen und offene Briefe, die diese Verschärfungen kritisieren und als migrationsfeindlich oder rassistisch darstellen, sowie als eine Entmenschlichung von Asylsuchenden.
Änderungsbedarf und Gespräche
Laut neueren Berichten gibt es innerhalb der Regierungskoalition selbst den Wunsch nach Änderungen am Sicherheitspaket. Dies zeigt, dass selbst die Befürworter der ursprünglichen Pläne die Notwendigkeit erkennen, die Auswüchse der Überwachungsmaßnahmen zu überdenken oder zumindest zu diskutieren.Neben den anlasslosen Kontrollen ist auch die erweiterte Nutzung biometrischer Daten und Gesichtserkennung ein Kritikpunkt, der die Überwachung auf eine neue Ebene hebt.
Somit ist das neue Überwachungspaket der
Ampel-Koalition ein kontroverses Thema, das sowohl Befürworter als
auch Kritiker hat. Während die Maßnahmen die Sicherheit erhöhen
sollen, gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich der
Bundesverfassungsgericht kippt ständige Handy-Ortung durch den Verfassungsschutz in Hessen
Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich eine wegweisende
Entscheidung getroffen, die die ständige Handy-Ortung durch den
Die Regelungen zur Handy-Ortung im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) ermöglichten es dem Verfassungsschutz, Mobilfunkgeräte kontinuierlich zu orten. Diese Praxis wurde als notwendig erachtet, um potenzielle Bedrohungen für die nationale Sicherheit zu überwachen.
Bundesverfassungsgericht kippt Handy-Ortung durch den Verfassungsschutz in Hessen Bild: ©: tarifrechner.de |
Allerdings führte diese Maßnahme zu einer intensiven Überwachung der Bewegungen von Personen, was erhebliche Grundrechtseingriffe darstellt.
Kritikpunkte des Gerichts
Das Bundesverfassungsgericht bemängelte, dass die Regelungen zur Handy-Ortung keine hinreichenden Schwellen für solche Maßnahmen festlegten. Dies bedeutet, dass die Überwachung ohne ausreichende rechtliche Hürden durchgeführt werden konnte, was die
Auswirkungen des Urteils
Das Urteil hat zur Folge, dass die entsprechenden Regelungen im HVSG als verfassungswidrig eingestuft wurden. Dies bedeutet, dass der Verfassungsschutz in Hessen künftig keine ständige Handy-Ortung mehr durchführen darf, es sei denn, es werden neue, verfassungskonforme Regelungen eingeführt. Diese Entscheidung stärkt den Schutz der Privatsphäre und setzt klare Grenzen für staatliche Überwachungsmaßnahmen.
Weitere kritisierte Regelungen
Neben der Handy-Ortung wurden auch andere Regelungen im HVSG kritisiert. Dazu gehören der Einsatz von verdeckten Ermittlern und die
Reaktionen auf das Urteil
Das Urteil wurde von Datenschützern und Bürgerrechtsorganisationen begrüßt. Sie sehen darin einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Grundrechte und der Privatsphäre der Bürger. Kritiker der bisherigen Überwachungspraktiken betonen, dass der Staat zwar die Sicherheit gewährleisten muss, dies jedoch nicht auf Kosten der Grundrechte geschehen darf.
Ausblick
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts setzt einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Überwachungsmaßnahmen in Deutschland. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber auf dieses Urteil reagieren wird und welche neuen Regelungen eingeführt werden, um den Anforderungen des Gerichts gerecht zu werden. Klar ist jedoch, dass der Schutz der Privatsphäre und der
So sieht die Handyortung aus:
Die Handyortung, oder auch Mobilfunkortung, ist eine Technologie, die es ermöglicht, die Position eines Mobiltelefons zu bestimmen. Hier sind einige wichtige Punkte dazu:
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• Cellular Triangulation: Dies basiert auf der Signalstärke, die
zwischen dem Handy und verschiedenen Mobilfunkmasten (Basestationen) empfangen
wird. Durch die Analyse der Signale kann man grob die Position des Handys
bestimmen.
• GPS (Global Positioning System): Moderne Smartphones haben eingebaute GPS-Empfänger, die Satellitensignale empfangen, um genaue geografische Positionen zu berechnen. GPS ist sehr genau, besonders in offenen Bereichen.
• Wi-Fi Positioning System (WPS): Wenn GPS nicht verfügbar ist oder in Gebäuden, kann die Position durch das Scannen von Wi-Fi-Netzwerken und deren bekannten Positionen bestimmt werden.
• Bluetooth: Ähnlich wie WPS, aber durch das Scannen von Bluetooth-Geräten in der Nähe.
Neue Pläne der Bundesregierung zur Gesichtserkennung bei der Polizei
Erneut gibt es einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Gesichtserkennung durch die Künstliche Intelligenz. Dabei soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie durch die Polizei regeln. Diese Pläne haben sowohl Unterstützung als auch Kritik hervorgerufen. Daher lohnt es sich einen detaillierten Blick auf die neuen Vorschläge und ihre möglichen Auswirkungen zu machen.Die Verwendung von biometrischen Daten und künstlicher Intelligenz (KI) zur Verbrechensbekämpfung ist nicht neu. Allerdings sollen die neuen Pläne der Bundesregierung den rechtlichen Rahmen für den Einsatz dieser Technologien erweitern und klarer definieren.
Gesichtserkennung der Polizei --Neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung Bild: ©: tarifrechner.de |
Die neuen Pläne im Detail:
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• Biometrische Daten: Ermittlungsbehörden sollen künftig biometrische Fotos von Verdächtigen mit Bildern aus dem Internet abgleichen dürfen. Dies soll helfen, mutmaßliche Terroristen und Tatverdächtige zu identifizieren und zu lokalisieren.
• Einsatz von KI: Künstliche Intelligenz (KI) soll genutzt werden, um diese Daten zu analysieren und Verbindungen zu bereits erhobenen Informationen herzustellen.
• Rechtliche Rahmenbedingungen: Die Strafprozessordnung sowie das BKA-Gesetz und das Bundespolizeigesetz sollen entsprechend angepasst werden.
• Einschränkungen: Der Abgleich ist nur mit gespeicherten Bildern und Videos möglich, nicht mit Echtzeit-Aufnahmen wie Livestreams oder Webcams.
Kritik und Bedenken
Es gibt erhebliche Bedenken von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die vor einem Abbau von Grundrechten und einer flächendeckenden biometrischen Überwachung warnen. Kritiker argumentieren, dass die neuen Pläne zu einer Massenüberwachung führen könnten und die Privatsphäre der Bürger gefährden.
Unterstützung und Vorteile
Befürworter der neuen Pläne betonen die Vorteile der Gesichtserkennungstechnologie bei der Verbrechensbekämpfung. Sie argumentieren, dass diese Technologien helfen können, Verbrechen schneller aufzuklären und die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.Somit sind die neuen Pläne der Bundesregierung zur Gesichtserkennung bei der Polizei ein kontroverses Thema. Während sie das Potenzial haben, die Effizienz der Strafverfolgung zu erhöhen, gibt es auch berechtigte Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Privatsphäre und die Bürgerrechte. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen entwickeln und welche Änderungen letztendlich umgesetzt werden.
Rauchfackeleinsatz Grundschule Selent 2021 -Screenshot Facebook.com |
Polizei SH bestätigt weinendes Kind an der Grundschule Selent/Plön bei Feuerwehrübung mit Rauchfackeln und Notruf
Auch bei einer Feuerwehrübung im Jahr 2021 gab es eine Feuerwehrübung in der Grundschule Selent im Kreis Plön (Bundesland Schleswig Holstein), welche aus dem Ruder durch den Einsatz von Rauchfackeln gelaufen ist. So gab es Notrufe durch besorgte Bürger bei der Feuerwehr bedingt durch die Feuerwehrübung.Dabei gab es mindestens ein weinendes Grundschulkind -bestätigt durch die Ermittlungen der Polizei Lüdjenburg- auf dem Schulgelände, welche den Rauch der Rauchfackeln im Umfeld erleben musste. Bei einer Presseanfrage an den Kreis Plön wurde der Einsatz der Rauchfackeln mit dem gesundheitsgefährdenden Rauch bestätigt.
Die Polizei Schleswig Holstein bestätigt die Feuerwehrübung mit Rauchfackeln und künstlichem Nebel. Auch wird die Einstellungen der Ermittlungen bestätigt. Dazu hatte sie damals auf Twitter -nun X- aufgrund einer Anfrage des Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Martin Kopka, geschrieben: "Bei der Übung kam ungiftiger "Disco-Nebel" zum Einsatz. Schüler + Lehrer standen ca. 800 Meter von den Rauchfackeln entfernt. Im Ergebnis kam niemand mit Rauch in Kontakt, niemand wurde gefährdet. Aus diesem Grund stellte die Staatsanwaltschaft Kiel das Verfahren ein.".
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