Bundesjustizministerium mit Leidfaden für Impressum-Pflicht beim Online-Auftritt• 07.10.08 Das Bundesjustizministerium hat nun ein neues Service-Angebot
Online gestellt, bei dem ein Leitfaden zur Impressumspflicht unter der Internetseite
www.bmj.de/musterimpressum verfügbar ist.
Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre
Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) den gesetzlichen Anforderungen
des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten. Dem Leitfaden kommt
zwar keine rechtliche Verbindlichkeit zu, er stellt aber für alle Beteiligten
eine nützliche Orientierungshilfe dar.
Mit der Impressum-Hilfe sollen Anbieter auf einen Blick erkennen können, was
sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben, um die
in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnungen zu vermeiden. Der Leitfaden
kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber,
die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen.
Der Leitfaden kann allerdings keinen absoluten Schutz vor Abmahnungen bieten,
das ist schon wegen der vielen offenen Rechtsfragen auf diesem Gebiet nicht
möglich. Wer sich daran orientiert, kann aber das Risiko einer berechtigten
Abmahnung verringern, weil der Leitfaden dabei hilft, das Impressum so zu
formulieren, dass es möglichst wenig Schwachstellen enthält, erklärt
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Um das Abmahnrisiko zu minimieren rät der Leitfaden dazu, in Zweifelsfällen
vom Bestehen einer Anbieterkennzeichnungspflicht auszugehen. Zudem werden eher
zu umfangreiche als zu knappe Angaben empfohlen. Auf juristische Erläuterungen
wird so weit wie möglich verzichtet. Nur wo Fragen in der Rechtsprechung noch
nicht abschließend geklärt sind, wird auf diese Unsicherheit hingewiesen. Der
Leitfaden geht vom aktuellen Rechtszustand aus. Es ist zu erwarten, dass die
Rechtsprechung bestehende Zweifelsfragen im Laufe der Zeit beantwortet. Daher
wird der Leitfaden zukünftig auf seine Aktualität geprüft und
erforderlichenfalls überarbeitet werden.
Weitere Infos erhalten Sie beim Online-Auftritt des
Bundesjustizministeriums.
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