klarmobil.de
Anzeige

Bundeskartellamt Stromerzeugungsmärkte: Marktmacht weniger Unternehmen verfestigt sich - Stromimporte werden bedeutsamer

• 10.08.23 Viele Verbraucher beschweren sich über die hohen Strompreise trotz Rückgang der Preise im Einkauf an den Strombörsen. Dabei werden immer wieder die Energieanbieter von der Behörde überprüft. Dabei geht es auch um die Marktmacht der grossen Anbieter, welche die Strompreise nicht manipulieren dürfen. Das Bundeskartellamt hat nun den vierten Bericht über die
Dr.Sim
Anzeige
Wettbewerbsverhältnisse bei der Erzeugung elektrischer Energie in seinem Marktmachtbericht vorgelegt.

Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet zweistellige Missbrauchsverfahren gegen Stromversorger ein

Der vierte Bericht analysiert die Marktmachtverhältnisse bei der Erzeugung und dem erstmaligen Absatz von Strom im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2023. Die vom Bundeskartellamt im Rahmen des Marktmachtberichtes durchgeführten Analysen basieren auf umfangreichen Daten zum Einsatz sämtlicher Kraftwerke in Deutschland im Berichtszeitraum.

Bundeskartellamt Stromerzeugungsmärkte: Marktmacht weniger Unternehmen verfestigt sich - Stromimporte werden bedeutsamer
Bundeskartellamt Stromerzeugungsmärkte: Marktmacht weniger Unternehmen verfestigt sich
- Stromimporte werden bedeutsamer -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Für Stromerzeuger hat eine marktbeherrschende Stellung ganz entscheidende Konsequenzen. Insbesondere dürfen sie keine Erzeugungskapazitäten künstlich zurückhalten, weil sie dadurch in Knappheitsmomenten manipulativ den Preis in die Höhe treiben könnten. Das wäre missbräuchlich. Das Amt erstellt den Marktmachtbericht, damit die Stromerzeuger besser einschätzen können, ob sie der Missbrauchsaufsicht durch das Amt unterliegen und ihnen damit eine manipulative Kapazitätszurückhaltung verboten ist.

Die wettbewerbliche Bedeutung eines Unternehmens kann man häufig an den Marktanteilen ablesen. Bei der Stromerzeugung sind Marktanteile allerdings nicht aussagekräftig, weil Strom nicht speicherbar ist.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Marktmachtverhältnisse bei der Stromerzeugung haben sich verfestigt. RWE ist unverändert der größte Stromerzeuger in Deutschland. RWE ist in einer Vielzahl von Stunden unverzichtbar für die Deckung der Stromnachfrage in Deutschland und liegt damit klar über der Vermutungsschwelle für Marktbeherrschung. EnBW und LEAG sind nahe an diese Schwelle herangerückt.".

Die Entwicklung der inländischen Kraftwerkskapazitäten weist im Berichtszeitraum Besonderheiten auf. Anfang 2022 wurden noch Kraftwerke endgültig abgeschaltet, auch drei Atomkraftwerke. Zur Dämpfung der Strompreissteigerungen im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine wurden die Laufzeiten von drei anderen Atomkraftwerken kurzzeitig verlängert, und es wurden für einen längeren Zeitraum Kohlekraftwerke reaktiviert. Trotz dieser krisenbedingten Kapazitätserweiterungen haben sich die Marktmachtverhältnisse verfestigt.

Das Bundeskartellamt hat ferner für den Berichtszeitraum die Bedeutung freier ausländischer Kraftwerkskapazitäten und damit den Einfluss von Stromimporten für die Entwicklung der Marktmachtverhältnisse in Deutschland untersucht. Dabei werden die Stromimporte zunehmend unverzichtbar, um die Marktmacht der führenden inländischen Anbieter wettbewerblich in Schach zu halten, so Andreas Mundt. Dabei exportiert Deutschland über das gesamte Jahr betrachtet mehr Strom als es importiert. Dabei sind aber ausländische Erzeugungskapazitäten vor allem für die Deckung der Nachfrage besonders wichtig, zum Teil sogar unerlässlich, wenn die inländische Stromerzeugung aus Wind und Sonne gering ist, die Stromnachfrage aber gleichzeitig hoch.

Ohne ausreichende Stromimporte in solchen Momenten der Knappheit wäre die Marktmacht inländischer Stromerzeuger noch stärker ausgeprägt. Schon in im Jahr 2022 wurde die Marktmacht inländischer Anbieter vermehrt nur durch Stromimporte begrenzt.

"Im laufenden Jahr werden weitere konventionelle Kraftwerkskapazitäten abgebaut. Die wettbewerbliche Bedeutung von Stromimporten für eine Deckung der Nachfrage in knappen Zeiten und damit für die Begrenzung der Marktmacht der führenden Anbieter dürfte daher perspektivisch weiter zunehmen." so das Fazit von Mundt.

Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet zweistellige Missbrauchsverfahren gegen Stromversorger ein

Namentlich nennen will man diese Firmen bislang aber von seiten des Bundeskartellamtes nicht. So hat nun das Bundeskartellamt erneut Prüfverfahren auf der Grundlage der Energiepreisbremsen-Gesetze eingeleitet. Die nun eröffneten Verfahren betreffen Energieversorger, die für die Belieferung mit Strom Vorauszahlungen nach den Preisbremsen-Gesetzen beantragt haben.

Die Missbrauchsverbote der Preisbremsen-Gesetze verbieten eine Preisgestaltung gegenüber den Kundinnen und Kunden, die zur Erlangung ungerechtfertigter staatlicher Entlastungsbeträge führt. Entsprechende Prüfverfahren führt das Bundeskartellamt bereits gegen Erdgas-Lieferanten und Wärme-Lieferanten durch.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die dritte Tranche der Prüfverfahren betrifft eine zweistellige Zahl von Stromversorgern, die Vorauszahlungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben. Es handelt sich um Vertriebsgesellschaften großer Energiekonzerne ebenso wie Stadtwerke, Regionalversorger und auch kleinere Discounter sowie Anbieter mit Schwerpunkt erneuerbare Energien.".

Diese Anbieter repräsentieren rund 20 Prozent der von den Versorgern insgesamt beantragten Entlastungssummen für die Belieferung von Privathaushalten und Kleingewerbe. Zusätzlich werden auch einige Versorger geprüft, die für die Belieferung von Großabnehmern mit Verbräuchen über 30.000 kWh/Jahr Entlastungsbeträge geltend gemacht haben.

Den eingeleiteten Strom-Verfahren vorausgegangen ist eine Analyse sämtlicher Antrags- und Meldedaten der Monate Januar 2023 bis Mai 2023 durch das Bundeskartellamt. Die Daten wurden von Seiten der vier Strom-Übertragungsnetzbetreiber übermittelt, welche für den Staat die Abwicklung übernommen haben.

Aus diesen rund 12.000 Anträgen ergeben sich insbesondere Preisstellung, Liefermengen, Entlastungssummen und Kundenzahlen. Die als auffällig identifizierten Versorger werden nun insbesondere zu ihren Preisen und Kosten sowie zu deren Entwicklung im Zeitverlauf befragt.

Sollten Verstöße festgestellt werden, so müssen unrechtmäßig erlangte Ausgleichzahlungen an die Strom-Übertragungsnetzbetreiber zurückgezahlt werden. Auch die Verhängung von Geldbußen ist möglich.

Nach dem Strom-Preisbremsegesetz können neben Versorgern auch selbstbeschaffende Verbraucher, sog. sonstige Letztverbraucher wie vor allem Industriekunden, Entlastungsbeträge geltend machen. Diese Vorgänge können ebenfalls vom Bundeskartellamt auf Auffälligkeiten geprüft werden. Bislang hat nur eine sehr kleine Zahl von ca. 50 solcher Industriekunden von dieser Entlastungsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Das Bundeskartellamt hat unter Prioritätsgesichtspunkten zunächst nur Verfahren gegen Versorger eingeleitet.

Bundeskartellamt verschweigt involvierte Namen der Energiefirmen

Auf eine Presseanfrage vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nach den Namen der Firmen hat das Bundeskartellamt bislang nicht reagiert. Damit sieht der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka den Verdacht der Bürger bestätigt, dass man bei dem -laut vielen Bürgern- "Preiswucher" hinwegsehen will. Bei den Ermittlungen gibt es daher auch nur den "Alibi Verdacht", dass das Bundeskartellamt handelt.

"Eine Behörde, die sich über das Grundrecht der Pressefreiheit hinwegsetzt, missbraucht vorsätzlich die Kontrollfunktionen bei der Berichterstattung von Amtsträgern und Behördenmitarbeitern durch die Presse", so der Chefredakteur Dipl. Inform. Martin Kopka. Damit schadet das Bundeskartellamt sich selbst, dem Ansehen einer Aufsichtsbehörde, und dem Vertrauen an die verfassungsgemässe Handlung einer Bundesbehörde.

So hatten zum Beispiel die Stadtwerke München den Strompreis auf 66 Cent pro kwh Stunde ohne eine schlüssige Begründung um Jahresanfang erhöht. Zuvor wurden 28 Cent pro kWh verlangt. Fristlos konnte man bei dem Kündigungsbutton der Stadtwerke München im Internet auch nur nach vorheriger Registrierung bei den Stadtwerken benutzen. Dieses Verhalten wurden laut den Verbraucherschützern auch immer wieder bei den vielen Online-Portalen abgemahnt.

Für den Kündigungsbutton gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Die Schaltfläche muss deutlich gestaltet sein und sie muss die Bezeichnung "Verträge hier kündigen" oder eine ähnliche Formulierung enthalten. Die Schaltfläche muss dann zu einer Bestätigungsseite führen, auf der Verbraucher Angaben zum Vertrag machen können, den sie kündigen möchten. Die Kündigung muss mittels einer eindeutig gekennzeichneten Bestätigungsschaltfläche, etwa mit dem Hinweis "Jetzt kündigen", abgeschlossen werden können.

Beide Schaltflächen, die zur Einleitung des Kündigungsvorgangs und die zur Abgabe der Kündigung, müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Eine Anmeldung auf der Webseite darf dafür beispielsweise nicht erforderlich sein. Verbraucher müssen außerdem die Möglichkeit haben, die über die Webseite vorgenommene Kündigung abzuspeichern.

Verpflichtend ist der Kündigungsbutton für langfristige Verträge, die Sie online abschließen können. Dazu zählen beispielsweise Zeitschriftenabos, Verträge für Strom, Gas oder mit Fitnessstudios, aber auch Versicherungsverträge.

Auch kann man die Verbraucherschützer Online über einen fehlenden Kündigungsbutton informieren.

Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet erste Missbrauchsverfahren bei Energiepreisbremsen ein

Die Verfahren betreffen Unternehmen, die für die Belieferung mit Gas Erstattungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben.

Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet erste Missbrauchsverfahren bei Energiepreisbremsen ein
Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet erste Missbrauchsverfahren
bei Energiepreisbremsen ein -Bild: © pixabay.com

Die Missbrauchsverbote der Preisbremsen-Gesetze verbieten eine Preisgestaltung gegenüber den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern, die zur Erlangung ungerechtfertigter staatlicher Entlastungsbeträge führt. Anfang des Jahres hat eine neue Abteilung des Bundeskartellamtes die Missbrauchsaufsicht über die Preisbremsen übernommen.

So teilt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes mit: "Der Staat stellt mit den Energiepreisbremsen riesige Finanzmittel zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Industrie zur Verfügung. Wir haben hierbei die Aufgabe, den Staat vor Ausbeutung zu schützen. Die ersten eingeleiteten Prüfverfahren betreffen eine zweistellige Zahl von Gasversorgern, die möglicherweise überhöhte Erstattungsanträge nach den Preisbremse-Gesetzen gestellt haben.".

Dabei will die Behörde Anhaltspunkte dafür haben, dass die zugrundeliegenden Preise gegenüber den Endkunden sachlich nicht gerechtfertigt sein könnten und sind dabei, Licht ins Dunkel bringen.

Weitere Verfahrenseinleitungen, bezogen auf die Bereiche Fernwärme und Strom, stehen bevor laut Mundt bevor.

Dabei soll es allerdings keinen Generalverdacht geben. Allerdings wilkl die Behörde "...werden wir künftig alle Antragsdaten zu den Ausgleichszahlungen der antragstellenden Unternehmen einer regelmäßigen systematischen Untersuchung, d.h. einem Screening unterziehen.".

Im Rahmen der Prüfverfahren wird das Bundeskartellamt zunächst die als auffällig identifizierten Unternehmen systematisch und datengestützt befragen. Im Fokus steht aktuell eine zweistellige Anzahl auffälliger Unternehmen aus dem Gasbereich. Weitere Verfahrenseinleitungen bei Fernwärme und Strom stehen bevor.

Sollten dabei Verstöße festgestellt werden, so müssen unrechtmäßig erlangte Ausgleichzahlungen an die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Strom-Übertragungsnetzbetreiber zurückgezahlt werden. Auch die Verhängung von Geldbußen ist möglich.

Energiepreisbremse: Ab 1.März gelten gedeckelte Tarife bei Strom, Gas und der Fernwärme rückwirkend

Zuletzt wurde bekannt, dass einige Gas- und Stromanbieter die Energiepreisbremse zum 1.März nicht umsetzen werden können, nun gibt es erste Hinweise auf völlig überhöhte März-Abschläge aus den Verbraucherzentralen. Diese Abschläge sollen bei 1.000 Euro im Monat liegen. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), spricht von "Abzocke".
Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet erste Missbrauchsverfahren bei Energiepreisbremsen ein
Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet erste Missbrauchsverfahren
bei Energiepreisbremsen ein -Bild: © pixabay.com

Die Preisbremsen greifen sogar rückwirkend zum 1. Januar 2023 und gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Allerdings müssen die Energieversorger auch die Verbraucher schriftlich informieren.

Dabei sind die Energieversorger per Gesetz dazu verpflichtet, die monatlichen Entlastungsbeträge ab dem 1. März unmittelbar und gleichmäßig bei den Abschlagszahlungen zu berücksichtigen, so Gregor Hermanni von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dabei sind im März die Entlastungsbeträge für Januar und Februar mit einzubeziehen.

Diese Regelung gilt dann für Eigentümer und Mieter, welche einen Strom-, Gas- oder Wärmevertrag direkt mit einem Energieversorger haben.

Dabei sollten die Versorger auch über die neue Höhe der Abschlagszahlungen die bis heute informieren. Darin müssen zudem die Höhe der Entlastungsbeträge und die Höhe des Entlastungskontingents aufgeführt sein, so der Verbraucherschützer.

Wer allerdings noch keine Informationen per Brief, Mail oder im Online-Kundenportal bekommen hat, dem steht natürlich auch Rabatt durch die Energiepreisbremsen zu. Zur Not sollten Verbraucher sich bei falschen Abrechnungen an die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur wenden und sich dort beschweren. Niemand sollte überhöhte Abschlagszahlungen zu seinem Nachteil hinnehmen als Verbraucher. Der Verbraucherschützer Hermanni rät den Kunden die Informationsschreiben des Versorgers aufmerksam zu lesen. Sie sollten prüfen, ob das angegebene Entlastungskontingent korrekt berechnet wurde. Dieses muss 80 Prozent des tatsächlichen oder prognostizierten Jahresverbrauchs betragen. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob der Entlastungsbetrag im ausgewiesenen Abschlag entsprechend berücksichtigt wurde.

Sollten die Kunden feststellen, dass die Entlastungen nicht korrekt weitergegeben werden, sollten sie ihren Versorger oder den Vermieter schriftlich unter Festsetzung einer Frist zur Korrektur auffordern, rät Verbraucherschützer Hermanni. Eine solche Beanstandung müssten Versorger innerhalb von vier Wochen ab Zugang beantworten.

"Wird der Verbraucherbeschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen, hat das Unternehmen die Gründe in Textform darzulegen", sagt er. Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht dann die Möglichkeit, einen Antrag für ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie zu stellen. Zur Teilnahme an solchen Verfahren sind die Versorger verpflichtet.

Energiepreisbremse Debakel: Verbraucherzentrale kritisiert Preisabschläge von 1.000 Euro

So haben nun die Verbraucherzentralen von völlig überhöhten März-Abschläge berichtet. In Einzelfällen sollen es sogar Abschläge von 1.000 Euro und mehr geben, Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) empfiehlt, sowohl die Informationsschreiben als auch die neuen Abschläge genau zu prüfen und ruft Verbraucher dazu auf, Probleme unter www.verbraucherzentrale.de zu melden.

"Die Energiepreisbremsen sollen die Bürger:innen entlasten. Umso ärgerlicher, dass mancher Anbieter offensichtlich versucht, abzukassieren und völlig überhöhte Abschläge durchzudrücken. Der vzbv wird das prüfen und gegen Abzocke und etwaige rechtswidrige Praktiken vorgehen. Verbraucher:innen sollten wachsam sein und ihre Probleme über unseren Verbraucheraufruf online melden oder direkt Rat in den Verbraucherzentralen einholen", sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

So gelten die neuen Preisbremsen rückwirkend auch für Januar und Februar. Die Verbraucherschützer fordern die Versorger deshalb auf, "die Entlastungen fristgerecht bis Ende März an ihre Kundenzurückzuerstatten". Und weiter "Die Verbraucher:innen haben lange auf diese Entlastungen gewartet. Jetzt brauchen sie Transparenz und fristgerechte Erstattungen. Hier sind die Unternehmen in der Pflicht", so Ramona Pop.

Die Preisbremsen deckeln nur 80 Prozent des Verbrauchs bei Gas, Fernwärme und Strom im Vergleich mit dem Vorjahresverbrauch. So hilft Energiesparen auch Geld einzusparen.

Zuletzt hatte schon der Staat im Dezember den Gasabschlag für Gaskunden übernommen. Und ab dem Januar sollen die Verbraucher rückwirkend einen Kostendeckel bekommen. Nun können einige Energieversorger die Energiepreisbremsen nicht, wie von der Bundesregierung geplant, bis zum 1. März vollständig umsetzen. Daher gibt es Kritik von den Verbraucherschützern.

Verbraucherreport 2022

So fürchten nun 64 Prozent der Verbraucher, dass die Energieversorgung im Herbst und Winter aufgrund einer Mangellage gefährdet sein könnte. Dazu kommen finanzielle Sorgen. Sogar gut 76 Prozent der Befragten fürchten finanzielle Belastungen aufgrund der hohen Energiepreise.

Die Menschen reagieren darauf, indem sie vor allem beim Energieverbrauch mit 78 Prozent der Befragten sparen.

Bei den Gastronomie-Besuchen sind es 53 Prozent der Befragten oder beim Urlaub 50 Prozent. Auch müssen 35 Prozent weniger weniger Geld für Lebensmittel auszugeben. "Der Verbraucherreport zeigt, dass längst nicht mehr nur Menschen mit niedrigem Einkommen betroffen sind. Die Krise frißt sich durch die Gesellschaftsschichten", sagt Pop.

Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie via Twitter und Facebook informiert.


Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 728
Anzeige
     Preistipp:
  • 5GB Allnet-Flat
  • mtl. 4,99 € statt 8,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 5G O2 Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp O2-Netz:
  • 25 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 17,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s
  • optional mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 5,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen