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Bundeskartellamt: Ermittlungen durch manipulierte Nutzerbewertungen --Kartellamt hat jahrelang geschlafen

• 09.10.20 Beim Online-Shopping nutzen viele Nutzer die Bewertungen der anderen Nutzer. So zum Beispiel bei Amazon. Wenn allerdings die Händler die Bewertungen manipulieren in diesen marktbeherrschenden Systemen kommt es zum Schaden der Verbraucher. So hat nun das Bundeskartellamt seine Ergebnisse der Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet vorgestellt. In seinem abschließenden Bericht klärt das Bundeskartellamt über die Hintergründe von Fake-Bewertungen auf und formuliert praktikable Lösungsansätze. Allerdings hat das Bundeskartellamt die Digitalisierung in den letzten Jahren verschlafen, so die Kritik.

Dr.Sim
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Bundeskartellamt: Ermittlungen wegen gefälschte und manipulierte Nutzerbewertungen beim Online-Kauf

Das Bundeskartellamt hat die Sektoruntersuchung im Mai 2019 eingeleitet. Im Rahmen der Ermittlungen hat die Behörde über 60 große Internet-Portale befragt, die Nutzerbewertungen aus 16 Branchen anzeigen, sowie zahlreiche andere Marktteilnehmer zu Stellungnahmen aufgefordert. Der jetzt vorgelegte Bericht ist das Ergebnis dieser Ermittlungen sowie einer Konsultation zu den vorläufigen Ergebnissen im Juni 2020.

Bundeskartellamt: Ermittlungen wegen gefälschte und manipulierte Nutzerbewertungen beim Online-Kauf
Bezahlen mit dem Smartphone wird einfacher -Bild: pixabay.com

Online-Produkte und -Dienstleistungen verkaufen sich mit vielen und positiven Bewertungen deutlich besser, als solche mit wenigen oder negativen Bewertungen. Aus diesem Grund ist der Anreiz für Anbieter von Dienstleistungen bzw. für Hersteller und Händler von Produkten entsprechend groß, darauf einzuwirken, dass möglichst viele und positive Bewertungen veröffentlicht werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Nutzerbewertungen sind eine ganz zentrale Entscheidungshilfe beim Online-Kauf. Leider sind sogenannte Fake-Bewertungen ein weit verbreitetes Phänomen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es sehr schwer, echte von unechten Bewertungen zu unterschieden. Verkaufs-, Buchungs- und Bewertungsportale oder auch Suchmaschinen müssen in Zukunft mehr Verantwortung übernehmen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Fake-Bewertungen durch technische Filter- und Analysemethoden aufzuspüren und zu löschen.".

Der Bericht des Bundeskartellamtes beschreibt, welche Praktiken verbreitet sind und wie Fake-Bewertungen zustande kommen können. So gibt es spezialisierte Dienstleister, bei denen positive Bewertungen gekauft werden können. Dabei werden Nutzern häufig kostenlos Produkte überlassen oder andere Belohnungen für positive Bewertungen gewährt. Software, sogenannte Bots, können eingesetzt werden um Bewertungen künstlich zu erzeugen.

Dabei sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst sein, dass es auch viele Fake-Bewertungen gibt, so Mundt weiter.

Die Sektoruntersuchung befasst sich auch mit dem grundsätzlichen Problem, dass es in vielen Bereichen zu wenige Bewertungen gibt. Je mehr echte Bewertungen es gibt, umso hilfreicher sind diese für die Entscheidung für oder gegen einen Kauf oder eine Buchung. Allerdings hängt es auch oft davon ab, ob die Verbraucher Bewertungen durchführen können. Zwingen kann man einen Käufer zu einer Bewertung nicht, so die Kritik an den Forderungen von Mundt.

Missbrauch der Marktbeherrschenden Stellung und Bundeskartellamt schaut zu

In der Vergangenheit wurde das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner im wieder von Google bei den Suchmaschinen-Ergebnissen und bei der bezahlten Werbung für unsere Dienstleitungen benachteiligt. Dabei gab es keine Reaktionen und Maßnahmen von Seiten des Bundeskartellamtes im letzten Jahrzehnt durch Beschwerden des Chefredakteurs vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Chefredakteur Dipl. Inform. Martin Kopka. Hier lag und liegt ein Eingriff in das Grundrecht auf Presse- und Gewerbefreiheit vor. Das Bundeskartellamt sucht nun verzweifelt nach Informatikern, da die Digitalisierung vom Bundeskartellamt in den letzten Jahren verschlafen wurde, so die weitere Kritik vom Chefredakteur.

Erst die Ermittlung durch die EU-Kommission und die Ergebnisse aus dem Jahr 2017 haben die Benachteiligen von Google gegenüber deutschen Unternehmen ans Licht gebracht. Mittlerweile ist Google der grösste Preisvergleicher in Deutschland und Europa, eine Kontrolle durch das Bundeskartellamt findet nicht statt.

Dabei versucht Google auch die Monetarisierung auf deren eigenen Internetseiten durchzuführen, da die Ergebnisse von Online-Portalen selbst von Google bei der Suche angezeigt werden. Hier entgehen den Tarifvergleichern Einnahmen, da die Internet-Seiten nun nicht mehr aufgerufen werden. Ein Eingreifen durch das Bundeskartellamt ist hier nicht zu erkennen.

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