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Bundeskartellamt: Microsoft steht unter erweiterter Missbrauchsaufsicht

• 01.10.24 Das Bundeskartellamt hat nun festgestellt, dass die Microsoft Corporation, Redmond, USA, ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit unterliegt Microsoft gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).

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Bundeskartellamt: Microsoft steht unter erweiterter Missbrauchsaufsicht

Diese Vorschrift ermöglicht es dem Bundeskartellamt, wettbewerbsgefährdende Praktiken zu untersagen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, betont: "Die vielen Produkte von Microsoft sind in Unternehmen, Behörden und Privathaushalten allgegenwärtig. Historischer Ausgangspunkt ist das Betriebssystem Windows, mit dem Microsoft seit vielen Jahren eine beherrschende Stellung einnimmt. Dazu kommen die Office-Anwendungen und weitere vielfältig miteinander verbundene Software-Angebote. Das Ökosystem Microsoft ist heute verwobener und stärker als je zuvor, insbesondere durch Cloud und Künstliche Intelligenz."

Bundeskartellamt: Microsoft steht unter erweiterter Missbrauchsaufsicht
Bundeskartellamt: Microsoft steht unter erweiterter Missbrauchsaufsicht -Bild: © tarifrechner.de

Marktbeherrschende Stellung in verschiedenen Bereichen

Das von Microsoft geschaffene digitale Ökosystem umfasst ein marktübergreifendes Portfolio an vielfältig miteinander verbundenen Angeboten, insbesondere für Unternehmenskunden. Mit dem Betriebssystem Windows beherrscht Microsoft seit vielen Jahren den Markt für PC-Betriebssysteme. Weitere starke Marktstellungen bestehen bei Server-Betriebssystemen (Windows Server) und bei der Produktivitätssoftware (Office-Produkte, Microsoft 365). Microsofts Angebot verlagert sich zunehmend in die Cloud, wo Microsoft mit Azure neben Amazon Web Services (AWS) eine führende Rolle einnimmt.

Kontinuierliche Erweiterung des Angebots

Microsoft hat sein Angebot durch Zukäufe, Eigenentwicklungen und die Erweiterung seiner etablierten Kernprodukte kontinuierlich vergrößert. Dabei profitiert das Unternehmen von der Einbindung von Drittangeboten und der technischen Verzahnung der Produkte aus dem Microsoft-Ökosystem. Dies verschafft Microsoft einen erheblichen Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die nur auf einzelnen Teilmärkten tätig sind.

Erfolg in neuen Märkten

Microsoft gelingt es immer wieder, ausgehend von seiner etablierten starken Stellung, nicht nur in neue Märkte hineinzuwachsen, sondern dort auch in kurzer Zeit starke Marktpositionen aufzubauen. Ein Beispiel hierfür ist der Erfolg von Teams, einer Software für Videokonferenzen und zum gemeinsamen Arbeiten. Microsoft hat sich daneben weitere Geschäftsfelder wie Gaming (Xbox) und Berufsnetzwerke (LinkedIn) erschlossen und dort eine starke Stellung erlangt.

Führende Position bei Künstlicher Intelligenz

Die führende Position von Microsoft setzt sich bei Künstlicher Intelligenz fort. In weiten Teilen des Ökosystems hält der KI-Assistent Copilot Einzug.

Dies führt dazu, dass Microsoft gemäß § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unter eine erweiterte Missbrauchsaufsicht gestellt wird. Hier sind einige Punkte, was das bedeutet:

    • § 19a GWB: Diese Vorschrift wurde eingeführt, um besonders mächtige Unternehmen, die nicht nur auf einem Markt dominieren, sondern deren Einfluss sich über mehrere Märkte erstreckt, einer strengeren Kontrolle zu unterwerfen. Ein Unternehmen, das diese Kriterien erfüllt, kann in seinem Geschäftsverhalten überwacht und gegebenenfalls schneller in seinen Praktiken eingeschränkt werden, wenn diese wettbewerbsbeschränkend sind.
    • Missbrauchsaufsicht: Unter dieser Aufsicht kann das Bundeskartellamt Microsoft genauer beobachten und gegebenenfalls schneller eingreifen, um wettbewerbsbeschränkende Praktiken zu unterbinden, selbst wenn diese Praktiken in anderen Rechtsinstrumenten wie dem Digital Markets Act (DMA) der EU nicht vollständig abgedeckt sind.
    • Implikationen für Microsoft: Microsoft muss nun bei Geschäftsentscheidungen, die den Wettbewerb betreffen könnten, vorsichtiger agieren. Das schließt die Art, wie sie ihre Produkte integrieren, wie sie mit Daten umgehen, und wie sie Kooperationen oder Akquisitionen angehen, ein.
    • Hintergrund: Diese Maßnahme reflektiert die Bedenken hinsichtlich der Marktmacht von großen Tech-Firmen. Microsoft, mit Produkten von Windows über Azure zu LinkedIn und Xbox, hat einen tiefen Einfluss auf viele Bereiche der Wirtschaft und des täglichen Lebens, was den Einsatz von § 19a GWB rechtfertigt, um sicherzustellen, dass dieser Einfluss nicht zu einem Missbrauch führt, der den Wettbewerb schädigt.

BigBrotherAwards 2023: Bundesfinanzministerium zwingt Plattformbetreiber zum Spionieren --Zoom und Microsoft auch dabei

Auch in diesem Jahr wurde der BigBrotherAwards an die verschiedenen Institutionen verteilt. Dabei lag das Bundesfinanzministerium ganz oben. So spioniert nun das Bundesfinanzministerium durch das Steuertransparenzgesetz private Verkäufe auf ebay und Co. aus. Dieses Gesetz zwingt Plattformanbieter zur umfassenden Vorratsdatenspeicherung über private "Online-Flohmarktverkäufe". Auch die Video-Software Zoom und Microsoft sind wieder gierige Preisträger in diesem Jahr.

So müssen nun Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Etsy, Vinted, Momox und viele andere Online-Plattformen ihre Nutzer heimlich überwachen. Denn seit diesem Jahr regelt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), dass diese Plattformen auch private Verkäufe und Verkäufer an die Finanzbehörden melden müssen. So hatte sogar das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Schreiben mit Erklärungen dazu veröffentlicht.

BigBrotherAwards 2023: Bundesfinanzministerium zwingt Plattformbetreiber zum Spionieren, Zoom und Microsoft auch dabei
BigBrotherAwards 2023: Bundesfinanzministerium zwingt Plattformbetreiber zum Spionieren
, Zoom und Microsoft auch dabei -Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

Diese Forderungen erhebt das Bundesfinanzministerium beim Ausspionieren von privaten Verkäufen:

    • die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen. Hierunter fallen zum Beispiel Vermietung einer Ferienwohnung über AirBnB oder vergleichbare Anbieter.
    • die Erbringung persönlicher Dienstleistungen wie zum Beispiel Handwerkertätigkeiten, Reinigung, Lieferdienst usw
    • der Verkauf von Waren. Darunter zählen gebrauchte Kinderkleidung, Bücher und selbst hergestellte Waren
    • die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an Verkehrsmitteln. Hierunter fallen dann Autos oder Wohnmobils im privaten Bereich.
Auch gab es weitere BigBrotherAwards 2023. So bekam die Firma finleap connect GmbH, für ihren Kontowechselservice, seinen Award. Seit zwei Jahren schickt das Fintech-Unternehmen immer wieder Irrläufer-Briefe mit persönlichen Daten von Bankkunden wahllos an Firmen, die gar keine Geschäftsbeziehung mit diesen Personen haben.

Das Videokonferenzsystem Zoom, das Wirtschaftspionage und Geheimdiensten aus den USA und China (wo es seine Entwicklungsabteilung hat) Tür und Tor öffnet. Der BigBrotherAward richtet sich aber auch an alle Firmen und Organisationen, die Zoom wider besseres Wissen nutzen.

Die Firma Microsoft, die zum zweiten Mal für ihr Lebenswerk ausgezeichnet wurde. Microsoft nutzt seine Marktmacht aus, um Menschen in die Cloud zu drängen und damit in Echtzeit überwachbar zu machen.

Die Deutsche Post DHL Group, für ausgeübten Digitalzwang. Bei den neuen DHL-Packstationen brauchen Menschen zwingend ein Smartphone, um Pakete abzuholen. Die dafür notwendige "Post & DHL App" überträgt dabei laut den Datenschützern rechtswidrig Daten ohne Einwilligung.

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