Bundesnetzagentur geht gegen telefonische Gewinnversprechen vor
• 31.07.09 Kurz vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gegen unverlangte Telefonische Werbung haben die Anbieter noch mal laut der Verbraucherzentrale ihre Aktivitäten nochmals gesteigert. Nun geht auch die Bundesnetzagentur gegen die Telefonwerbung vor und hat sich dabei speziell auf die jüngste Welle der telefonischen Gewinnversprechen konzentriert.
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Seit Mitte Juni 2009 werden Verbraucher bundesweit verstärkt mit unerwünschten Gewinnanrufen belästigt. Eine Bandansage informiert den Angerufenen darüber, dass die Nummer des Telefonanschlusses ausgelost worden sei. Der Angerufene sei "der glückliche Gewinner eines Audi Cabriolets im Wert von 25.000 Euro", heißt es unter anderem. Für die Zustellung des Gewinns wird der Angerufene aufgefordert, eine (0)900er-Rufnummer zu wählen.
Diese Gewinnanrufe verstoßen regelmäßig gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und sind damit rechtswidrig. Darüber hinaus werden in den vorliegenden Fällen (0)900er-Rufnummern beworben, ohne dass der bei einem Anruf dieser Nummer zu zahlende Preis angegeben ist.
Für die aktuellen Gewinnanrufe sind drei Unternehmen verantwortlich, von denen zwei ihren Firmensitz im Ausland haben. Für das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen diese Art des Rufnummern-Spam ist dies unerheblich, da sich die behördlichen Maßnahmen vorrangig gegen die deutschen Netzbetreiber bzw. die Rechnungsersteller richten. Alle beanstandeten Rufnummern sind bei demselben Netzbetreiber geschaltet gewesen.
Von den Maßnahmen der Bundesnetzagentur der Rufnummernabschaltung sowie Rechnungslegungs- und Inkassoverbot sind bislang die folgenden Rufnummern betroffen:
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• (0)9003 030 120
• (0)9003 080 110
• (0)9003 080 810
• (0)9003 101 331
• (0)9003 101 335
• (0)9003 131 010
• (0)9005 120 530
• (0)9005 120 540
• (0)9005 120 550
• (0)9005 120 570
• (0)9005 120 580
• (0)9005 120 590
• (0)9005 703 410
• (0)9005 703 420
• (0)9005 703 430
• (0)9005 703 440
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