Bundesnetzagentur schafft Internet Routerzwang ab
• 25.02.14 Der Routerzwang wurde leider am Anfang letzten Jahres durch die Bundesnetzagentur beschlossen. Dabei waren die Argumente aber nicht schlüssig. Einer der größten Kritiker war daher auch der Fritzbox Hersteller AVM.Immerhin gibt es in Deutschland 24 Millionen DSL-Anschlüsse und dabei üben die
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Nun gibt es bei der Bundesnetzagentur eine Kehrtwende beim Routerzwang. Die Aufsichtsbehörde hat heute den Entwurf einer Rechtsverordnung veröffentlicht, mit der sie die Festnetz- und Mobilfunkanbieter zu mehr Transparenz bei den Übertragungsraten ihrer Breitbandanschlüsse verpflichten will. Auch sieht der neue Verordnungsentwurf vor, dass die Anbieter den Kunden Zugangskennungen und Passwörter mitteilen müssen, damit diese z. B. eigene Router nutzen können. Damit entfällt der lästige Routerzwang.
Mit der neuen Transparenz-Verordnung haben die Kunden in Zukunft einen Rechtsanspruch gegenüber den DSL-Anbieter, die Zugangskennungen und Passwörter zur Nutzung der angebotenen Dienste zu erfahren. Damit ist es Endkunden möglich, nicht nur den Router des Anbieters, sondern auch Router anderer Hersteller zu nutzen.
Ferner müssen die Anbieter den Kunden zukünftig bereits bei Vertragsabschluss in einem übersichtlichen Informationsblatt über die maximal mögliche Bandbreite sowie die Mindestbandbreite informieren. Im Mobilfunkbereich soll nach Möglichkeit auch die durchschnittliche Bandbreite angegeben werden. Zudem soll jeder Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Informationen zu seiner konkreten Übertragungsrate erhalten.
Die Anbieter müssen den Kunden nach der Anschlussschaltung direkt auf Möglichkeiten zur Messung seiner Bandbreite hinweisen. Hierzu gehört u. a. ein Speedtest, den die Bundesnetzagentur entwickeln und zukünftig eigenständig anbieten wird. Die Anbieter können aber auch eigene Messverfahren zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen die Anbieter verpflichtet werden, die im jeweiligen Vertrag vereinbarte sowie die gemessene Bandbreite in einer Graphik übersichtlich darzustellen.
Zur Verbesserung des Anbieterwechsels soll der Endkunde in der monatlichen Rechnung jeweils über das aktuell gültige Ende seiner Mindestvertragslaufzeit informiert werden und einen Hinweis erhalten, wo er ausführliche Informationen zum Anbieterwechsel finden kann.
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