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Bundesnetzagentur: Sky bekommt Bußgeld wegen unerlaubten Werbeanrufen

• 24.12.19 Die Telefonkunden werden immer wieder mit unerlaubten Werbeanrufen und auch Ping-Anrufen, auch Lockanrufe genannt, bombardiert. Nun hat die Bundesnetzagentur ein Bußgeld gegen den populären Fussball Sender Sky verhängt. Dieses mal gab es wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro. Die Bundesnetzagentur ist gegen das Unternehmen in der
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Vergangenheit bereits wiederholt vorgegangen und hat mehrfach Bußgelder verhängt.

Bundesnetzagentur: Sky bekommt Bußgeld wegen unerlaubten Werbeanrufen

Bei der Bundesnetzagentur sind bis zuletzt rund 1.000 Anzeigen zu unerlaubten Werbeanrufen des Unternehmens eingegangen. Bei den Anrufen wurde für ein Pay-TV Abonnement geworben. Ziel war es, Neukunden zu akquirieren und Altkunden zurückzugewinnen. Den Anrufen lag vielfach keine wirksame Werbeeinwilligung zugrunde, andere Betroffenen hatten ihre Werbeeinwilligung widerrufen, so die Bundesnetzagentur in ihren Aussagen.

Bundesnetzgentur mit Bussgeld gegen Sky wegen Werbeanrufe
Sky darf keine unerlaubte Telefonwerbung mehr machen -
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

"Sky hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbraucher teilweise in erheblicher Weise belästigt. Gegen solche Wiederholungstäter verhängen wir hohe Bußgelder," sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Dabei hatte Sky für die Neukundenakquise externe Call-Center beauftragt und auch die Einholung von Werbeeinwilligungen auf diese Unternehmen übertragen. Die Werbeeinwilligungen sollen durch Internetgewinnspiele eingeholt worden sein. Hierzu legte das Unternehmen angebliche Nachweise vor, nach denen die Betroffenen auf Internetseiten der Adresshändler First Online Trading GmbH und Flow Factory Solutions GmbH an Gewinnspielen teilgenommen und dabei auch ein Werbeeinverständnis abgegeben hätten.

Dabei gab es dann nach den Ermittlungen der Bundesnetzagentur Widersprüche. So haben ie betroffenen Verbraucher die Internetseiten weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt. Vielmehr waren die Verbraucher, denen ihre angebliche Einwilligung vorgelegt wurde, überrascht. Überwiegend waren ihnen die Gewinnspielseiten gänzlich unbekannt. Für sie war es daher völlig abwegig, dass hierüber eine Werbeeinwilligung zustande gekommen sein sollte.

Einen anderen Teil der Anrufe hat die Sky Deutschland Fernsehen selbst durchgeführt, um Kunden nach deren Kündigung wieder zurückzugewinnen.

Bundesnetzagentur schreitet gegen Sky Telefonwerbung ein -Bild: Bundesnetzagentur

Zwar hatten die Betroffenen häufig Werbeeinwilligungen erteilt, den Ermittlungen der Bundesnetzagentur zufolge erfolgten nach der Kündigung aber Anrufe, obwohl die Betroffenen mehrfach weitere Kontaktaufnahmen untersagt und zum Teil sogar schriftlich einen Werbewiderruf ausgesprochen hatten, so die weiteren Feststellungen durch die Bundesnetzagentur.

Somit konnte die Bundesnetzagentur belegen, dass die Sky Deutschland Fernsehen kein geeignetes System zur Verarbeitung und Dokumentation von Werbewiderrufen etabliert hatte. Das Unternehmen selbst hat zugestanden, dass die Werbewiderrufe zum Teil erst deutlich verzögert bearbeitet wurden.

Bundesnetzagentur Fazit 2018: Hohes Beschwerdeaufkommen zu unerlaubter Telefonwerbung

"Erfolge unserer Arbeit sehen wir in diesem Jahr bei der Bekämpfung von Ping-Anrufen. Hier sind die Beschwerdezahlen stark rückläufig. Im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung haben wir in zwei Großverfahren hart durchgegriffen, dennoch steigt das Beschwerdeaufkommen weiter an", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Dabei will die Bundesnetzagentur weiterhin am Ball bleiben.

Die Zahl der Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung ist weiter angestiegen. Im Jahr 2018 erreichten die Bundesnetzagentur bis Ende November über 58.000 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung. Rund ein Drittel betreffen Werbung für Energieversorgungsprodukte.

Die Beschwerdezahlen befinden sich 2018 auf einem neuen Höchststand. 2017 gingen im gleichen Zeitraum 52.000 Beschwerden ein, 2016 waren es bis einschließlich November knapp 27.000.

Im Jahr 2018 hat die Bundesnetzagentur Bußgelder in einer Höhe von über 1,1 Mio. Euro verhängt, im 2016 waren es zum Vergleich rd. 900.000 Euro. Über 800.000 Euro hiervon entfallen auf den Bereich der Energieversorgung. Die Bundesnetzagentur hat 2018 gegen zwei Energieunternehmen das höchstmögliche Bußgeld für unerlaubte Werbeanrufe von 300.000 Euro verhängt.

Im Jahr 2018 gingen bei der Bundesnetzagentur über 110.000 schriftliche Beschwerden und Anfragen zu Rufnummernmissbrauch ein. Zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs hat die Bundesnetzagentur rund 700 Rufnummern abgeschaltet und zu rund 5.600 Rufnummern Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote verhängt.

Die Bundesnetzagentur hat daneben zahlreiche Maßnahmen etwa gegen unerlaubte SMS-und Fax-Werbung, irreführende Pop-up-Fehlermeldungen, unseriöse Gewinnmitteilungen, Auskunftsdienstemissbrauch, Routerhacking, gefälschte Stellenangebote sowie Verstöße gegen Preistransparenzvorschriften angeordnet.

Anfragen im Verbraucherservice

Im Jahr 2018 sind bei der Bundesnetzagentur rund 45.000 schriftliche Anfragen und Beschwerden zu Fragen rund um den Telekommunikationsvertrag eingegangen.

Im Jahr 2018 ist die Bundesnetzagentur über 3.350 Fällen nachgegangen, um sicherzustellen, dass der Wechsel des Anbieters möglichst zügig abgeschlossen wird. In diesen Fällen war es bei einem Anbieterwechsel zu einer Versorgungsunterbrechung gekommen, die länger als einen Kalendertag andauerte. Die am Anbieterwechsel beteiligten Unternehmen sind verpflichtet, den Einzelfall so schnell wie möglich zu klären. Die Zahl der Verfahren lag in etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Deren Anteil an der Gesamtzahl der Anbieterwechsel bei Festnetzanschlüssen liegt damit deutlich unter einem Prozent.

Mittlerweile kann man eine Beschwerde sehr schnell und einfach auch Online einreichen. Dieses betrifft die Telekommunikationsbranche bis hin zur Post.

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