Bundesregierung warnt Telekom vor Eingriff in die Netzneutralität
• 25.04.13 Die aktuellen Pläne der Telekom, ab dem Mai nur noch Daten-Flatrates im eigene Festnetz mit einer Highspeed-Restriktion anzubieten, schlagen bei den Verbrauchern und nun auch bei der Bundesregierung hohe Wellen.Der Wirtschaftsminister Philip Rösler von der FDP kritisiert in einem
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Die Bundesregierung hat bislang auf ein Gesetz zur Netzneutralität im Internet verzichtet. Dabei geht es um die gleiche Datenbehandlung von allen Online-Diensten. Bei der Telekom sollen nur die VoIP Daten und die IPTV Daten aus dem eigenem Entertain Angebot mit einer unbegrenzten Daten-Flatrate laufen. Ansonsten wird die Datengeschwindigkeit schon bei 75 GB Traffic auf nur noch 384 kbit/s reduziert. Dieses ist dann schon eine erhebliche Leistungsminderung und sorgt dafür, dass Online Dienste wie Youtube oder Myvideo nicht mehr benutzbar sind.
Ferner wären wären auch Kommunikationsdienste wie Skype betroffen, da bei einer Videokonferenz hohe Datenmengen anfallen. Auch würden externe VoIP Dienste belastet sein, welche beim Verbraucher parallel zu den Telekom-Gesprächen eingerichtet werden können, damit der Verbraucher günstige Telefonpreise für das Ausland oder Gespräche in das Handynetz bekommt. Hier liegt der Verdacht dann nahe, dass sogar ein Verstoss gegen das Telekommunikationsgesetz vorliegt. Auch dürfte das Datenzählen ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz sein. Hier wird jeder Bürger aufgrund seiner anfallenden Daten überwacht, teilt der Chefredakteur vom Tarifrechner.de Netzwerk Dipl. Inform. Martin Kopka mit. Ferner würden es sich Verbraucherschützer sicherlich gerichtlich verbieten lassen, dann noch bei einem Festnetzanschluss von einer DSL Flatrate zu sprechen.
Bislang betroffen von den geplanten Änderungen sind die Call&Surf- und Entertain-Verträge. Ist die Volumengrenze erreicht, sehen die Leistungsbeschreibungen eine einheitliche Reduzierung der Internetbandbreite auf 384 Kbit/s vor. Zunächst wird nur die Leistungsbeschreibungen angepasst. Ein technische Realisierung soll erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Damit stehen Kunden aber nach Vertragsabschluss im ungewissen, wann ihnen die Freiheit für das Surfen im Internet genommen wird.
Die neue Daten gelten dann für die Neuverträge. Altverträge dürfen davon nicht betroffen sein. Da Altkunden diese Klauseln nicht in ihren Verträgen haben. Ab dem 2. Mai 2013 sind folgende Datenvolumen ohne Einschränkungen in den Festnetztarifen vorgesehen. :
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• DSL bis zu 16 Mbit/s: 75 GB ohne Einschränkung
• VDSL bis zu 50 Mbit/s: 200 GB ohne Einschränkung
• Highspeed VDSL (Vectoring) bis zu 100 Mbit/s: 300 GB ohne Einschränkung
• Highspeed VDSL (Glasfaser) bis zu 200 Mbit/s: 400 GB ohne Einschränkung
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