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Cloud Bundesverwaltung: Ionos baut Cloud Lösungen auf

• 03.04.24 So hat nun das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) dem Serverdienstleister Ionos den Zuschlag für den Aufbau einer On-Premise-Enterprise-Cloud erteilt. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Das ITZBund ist der IT-Dienstleister für 200 Behörden der Bundesverwaltung und soll die öffentliche Verwaltung mit moderner IT unterstützen und in die digitale Zukunft führen.

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Cloud Bundesverwaltung: Ionos baut Cloud Lösungen auf

Dabei errichtet der Serverdienstleister Ionos in den Rechenzentren des ITZBund eine vollständig abgeschlossene Enterprise-Cloud-Umgebung ohne Verbindung zum Internet oder dem firmeneigenen Netz.

Cloud Bundesverwaltung: Ionos baut Cloud Lösungen auf
Cloud Bundesverwaltung: Ionos baut Cloud Lösungen
auf --Bild: © tarifrechner.de

Die Hard- und Software basiert auf der selbst entwickelten Cloud-Plattform von Ionos und umfasst die Bereiche Infrastructure as a Service (IaaS), Platform as a Service (PaaS), Datenbanken und Blockspeicher.

"Eine solche Plattform als Air-Gapped-Lösung außerhalb der eigenen Rechenzentren anzubieten ist eine komplexe Anforderung, die nur wenige Anbieter erfüllen können", sagt Ionos CEO, Achim Weiß. "Dazu kommen umfangreiche Sicherheitsanforderungen, die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen.".

"Ionos hat ein überzeugendes Angebot für den Betrieb der On-Premise-Cloud des Bundes vorgelegt, eines der wichtigsten Projekte im Rahmen unserer Multicloud-Strategie", erklärt Christine Serrette, technische Vizedirektorin des ITZBund. Dabei konnte das Unternehmen mit Beispielprojekten erfolgreich darlegen, dass es zum Betrieb der geforderten Architektur in der Lage ist.

Digital Cleanup Day: Stromsparen in der Cloud durch löschen überflüssiger E-Mails, Daten und Apps

Die Energiekrise macht vieles möglich, was vorher für kaum realistisch gehalten wurde. So hatte der Verband der Elektrotechnik (VDE) auch 800 Watt Balkonkraftwerke und Stromzähler ohne eine Rücklaufsperre unterstützt. Eine entsprechende VDE-Norm steht aber nach einer Anhörung noch aus. Auch löschen 73 Prozent überflüssige Mails, Daten und Apps für mehr Klimaschutz, so der Branchenverband Bitkom.

Auf den Smartphones, Laptops oder in Online-Speichern lagern mitunter viele ungenutzte Anwendungen und Dateien. Dabei kosten volle Postfächer, Ordner und Co. nicht nur gelegentlich Zeit und Nerven, sondern auch Strom, so der Branchenverband Bitkom im Rahmen der Digital Cleanup Day.

Digital Cleanup Day: Stromsparen in der Cloud durch löschen überflüssiger E-Mails, Daten und Apps
Digital Cleanup Day: Stromsparen in der Cloud durch löschen
überflüssiger E-Mails, Daten und Apps --Bild: pixabay.com

Der Digital Cleanup Day findet am morgigen Samstag, dem 18.März, statt. Dabei werden Verbraucher aufgerufen, ungenutzte Daten, Apps oder Mails gezielt zu löschen. Fast drei Viertel der Internetnutzerinnen und -nutzer in Deutschland sind sich dieser Problematik bewusst.

"So haben 73 Prozent schon einmal digital aufgeräumt und überflüssige Mails, Daten und Apps gelöscht, um den Stromverbrauch zu reduzieren. Weitere 16 Prozent können sich vorstellen, dies künftig zu tun" so die Ergebnisse einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom.

Und weiter "Digitale Technologien helfen, den Ausstoß von CO2-Emissionen zu senken, sie verbrauchen aber auch Energie und Ressourcen".

Im Zusammenhang mit Klimaschutz und Nachhaltigkeit vermeidet über die Hälfte der Internetnutzerinnen und -nutzer Stand-By-Optionen und schaltet elektronische Geräte stattdessen ganz aus. Ebenfalls 56 Prozent aktivieren die Energiesparfunktion bei Laptops oder PC-Monitoren.

Um Strom zu sparen, verringern zudem bereits 30 Prozent die Bildschirm-Helligkeit. Aber auch beim Streaming lässt sich etwas für die 39 Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzern haben die Auto-Play-Funktion deaktiviert, damit nicht unnötig Videos gestreamt werden.

Dabei reduzieren nur 9 Prozent der Internetnutzer die Auflösung, um beim Streaming Energie zu sparen. Und so wird nicht selten in einer höheren Auflösung gestreamt, als es die Endgeräte zu Hause überhaupt verarbeiten können.

Branchenverband hat fünf Tipps:

    • Smartphone aufräumen: Ungenutzte Apps löschen; gespeicherte Dateien prüfen und löschen, was nicht mehr gebraucht wird; überflüssige Chatverläufe aus Messenger-Apps entfernen.
    • Laptop und PC aufräumen: Veraltete oder doppelte Dokumente in den Papierkorb verschieben und diesen regelmäßig leeren.
    • Alben sortieren: Fotos und Videos aussortieren - insbesondere, wenn sie in der Cloud gespeichert sind.
    • Mail-Postfach aufräumen: Alte Mails ins Archiv verschieben; irrelevante Mails löschen; von Newslettern und Mailinglisten abmelden, die nicht gelesen oder gebraucht werden.
    • Einstellungen überprüfen: Auto-Play von Videos und Streams deaktivieren; Videos z.B. in SD statt HD streamen; Geräte ausschalten statt sie dauerhaft im Stand-By-Modus zu lassen; Standard-Bildschirmhelligkeit verringern.

Smart Meter Rollout: Vernetzte Stromzähler sollen Energiewende beschleunigen --Stromkunden dürfen Smart Meter fordern

Nun gibt es weitere Neuerungen an der Smart Meter Front. Immerhin gibt es Stromanbieter, die die intelligenten Stromzähler mit günstigen Nachtstrom unterstützen. Allerdings müssen Stromkunden auf den Einbau warten, ohne eine Frist setzen zu können. Den Schaden hatte hier der Stromkunde. Der Bundesverband der Energiewirtschaft kritisiert allerdings diesen Vorstoss.

Die Digitalisierung in der Stromwirtschaft ist durch erhebliches Verschulden der Stromwirtschaft nicht beim Stromkunden angekommen. So durften Balkonkraftswerksbetreiber und Betreiber grösserer Solarstromanlagen ihre Anlagen wegen dem Stromzähler ohne Rücklaufsperre nicht anschliessen. So hatten im letzten Sommer viele Anlagenbetreiber einen wirtschaftlichen Schaden durch den Einnahmeverlust hinnehmen müssen.

Smart Meter Rollout: Vernetzte Stromzähler sollen Energiewende beschleunigen --Stromkunden dürfen Smart Meter fordern
Smart Meter Rollout: Vernetzte Stromzähler sollen Energiewende beschleunigen
--Stromkunden dürfen Smart Meter fordern -Bild: Screenshot

Bislang gab es kein Rechtsmittel den Netzbetreiber zum Einbau zu bewegen. So gab es zuletzt Druck durch die Bundesnetzagentur. Daher sollten alte Stromzähler die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern.

Mit dem neuen Gesetz werden Digitalisierung und Smart-Meter-Rollout auf eine neue Stufe gehoben, um sie für die beschleunigte Energiewende einsetzen zu können. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klima sind Smart Meter als digitale Infrastruktur entscheidende Voraussetzung für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem.

Damit zeitnah Rechtssicherheit für die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts geschaffen wird, soll das Gesetz im Frühjahr 2023 in Kraft treten.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hierzu: "Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einem digitalisierten Energiesystem. Es fügt sich ein in den Umbau unseres Energiesystems.". Und weiter "Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der stärkere Einsatz von Elektroautos im Verkehrsbereich und Wärmepumpen in Gebäuden erfordern eine intelligente Verknüpfung von Stromerzeugung und -Verbrauch.".

Kosten werden gerechter verteilt

Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber zahlen für ein intelligentes Messsystem künftig nicht mehr als 20 Euro pro Jahr. Dieses entspricht der heutigen Preisobergrenze für eine moderne Messeinrichtung und somit zahlen die Stromkunden in den meisten Fällen deutlich weniger als bisher.

Die Netzbetreiber werden dafür stärker an den Kosten beteiligt, denn die Netzbetreiber profitieren in besonderer Weise vom Smart-Meter-Rollout. Um diese Ziele zu erreichen, wird die Datenkommunikation bei Verbesserung des Datenschutzes.

Einführung dynamischer Tarife wird beschleunigt

Alle Stromversorger müssen ab dem Jahr 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Dadurch können Verbraucher den Strombezug in kostengünstigen Zeiten mit hoher EE-Erzeugung verlagern.

Derzeit müssen lediglich Lieferanten, die mehr als 100.000 Verbraucher beliefern, ihren Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Stromtarif anbieten. Mit dem Gesetz werden jetzt alle Lieferanten ab 2025 zum Angebot solcher Tarife verpflichtet, um die Prozesse zu beschleunigen.

800 Watt Balkonkraftwerke: VDE erlaubt bis 800 Watt und rückwärtslaufende Stromzähler

So besagt die EU-Richtlinie (EU-Richtlinie 2016/631), dass alle Erzeugungsanlagen bis 800 Watt nicht relevant für das Stromnetz sind. Daher hatte die EU daraufhin alle Meldepflichten für Minisolaranlagen und auch Balkonkraftwerke unter 800 Watt gestrichen und den Einsatz solcher Geräte freigegeben. Diese Regelung wurde aber in Deutschland bislang nicht angewandt.

Neuerungen gibt es nun durch das Positionspapier des Elektrotechnik-Verbandes (VDE). Damit soll es viele Vereinfachungen rund um die Stecker-Solar-Geräte geben. So hatte sich schon der Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller gegen einen Wieland Spezialstecker ausgesprochen und forderte einen Schuko-Stecker.

800 Watt Balkonkraftwerke: VDE erlaubt bis 800 Watt und rückwärtslaufende Stromzähler
800 Watt Balkonkraftwerke: VDE erlaubt bis 800 Watt
und rückwärtslaufende Stromzähler -Bild: © pixabay.com

"Die Grundlage für die elektrische Sicherheit der Anlagen bildet das VDE Vorschriftenwerk", sagt VDE-Chef Ansgar Hinz. "Wir wollen mit den Vorschlägen zur Vereinfachung dazu beitragen, dass sich die Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen in der Zukunft flächendeckend durchsetzen kann, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen.".

So will VDE nun auch 800 Watt Balkonkraftwerke unterstützen und der Verband spricht sich für eine Duldung der Schuko-Stecker-Variante bis 800 Watt aus. Immerhin sind bei den rund 200.000 betriebenen und gemeldeten Balkonkraftwerken in Deutschland keine Probleme aufgetreten, obwohl viele Eigentümer einfach die Anlagen mit einem Schuko Stecker statt einem Wieland Stecker betreiben.

Auch soll nun laut VDE die 800-Watt-Bagatellgrenze eingeführt werden. Damit wären diese Anlagen nicht mehr als netzrelevant betrachtet. Dabei gibt es aber schon seit Jahren die entsprechende EU-Norm mit der 800 Watt Bagetellgrenze, welche in Deutschland unterwandert wird. Viele Anlagenbetreiber haben sich daher erfolgreich zur Wehr gesetzt. Es gibt bislang kein rechtskräfiges Urteil, welches die 600 Watt Anlagen mit einem Wieland Stecker unterstützt. Deutschland hat hier außerhalb der EU-Norm im Graubereich gehandelt.

Rückwärts laufende Zähler geduldet

Anlagenbetreiber wurden in der Vergangenheit von einigen Netzbetreibern kriminalisiert, wenn der Zähler bei den Kunden rückwärts lief. Der Vorwurf geht hin bis zum Steuerbetrug beim Anlagenbetreiber. Auch drohte man unverhältnismässig mit Abklemmen des Hauses vom Stromnetz. Der Stromkunde war hier Opfer bei der Willkür der Netzbetreiber.

Mit dieser Duldung schuldet man dem Umstand, dass die Netzbetreiber in der Vergangenheit die Umstellung bei den Stromkunden auf intelligente Smart Meter versäumt haben. Erst die Energiekrise macht die Balkonkraftwerke interessanter und man muss nicht mehr auf die Installation eines Smart Meters warten. Der eingespeiste Strom wird dabei nicht vergütet und fliesst zum Nachbarn und der Netzbetreiber berechnet dafür die Netzentgelte und der Stromanbieter darf den Stromtarif für den Nachbarn ohne Vorleistung abrechnen. Eine Nulleinspeisung lohnt sich in der Regel durch den hohen Aufwand und die Kosten für einen Balkonkraftwerksbetreiber bislang nicht.

Meldung beim Marktstammdatenregister reicht aus

Wer bislang ein Balkonkraftwerk anmelden wollte, musste dieses beim Marktstammdatenregister und Netzbetreiber machen. So gab es statt einer einfachen Anmeldung für das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber teilweise ein komplexes Formular mit der Forderung der Bestätigung einer Elektrofachkraft und dem Einbau eines Wieland Steckers vom Netzbetreiber. Dieses trieb die Kosten für ein Balkonkraftwerk unverhältnismässig nach oben. Auch gab es mangels Fachkraft selten einen Einbau eines Wieland-Steckers. Nun sollen nur noch die Anlagen bis 800 Watt beim Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Photovoltaik Ausbau: Im Norden Deutschlands droht Abschaltung der Solarfarmen mangels Leitungskapazitäten

Zum 1.Januar haben über 600 Stromanbieter ihre Tarife teilweise drastisch erhöht. Dabei gibt es ab dem 1.Januar rückwirkend einen Strompreisdeckel von 40 Cent, genehmigt von der Bundesregierung. Daher boomt der Solarparkausbau und private Nutzer fragen nach Balkonkraftwerken nach. allerdings könnte es trotz billigen Solarstroms, noch teurer für den Stromkunden werden, wenn die Solarfarmen nicht einspeisen dürfen. So warnt Schleswig-Holsteins Netz AG, dass der Ausbau des Stromnetzes nicht mit der Installation von Solarfarmen Schritt halten kann.

So wurden im Jahr 2021 6.000 GigaWatt Stunden Strom bei der Wind- und Solarenergie vernichtet. Der Grund waren mangelnde Leitungskapazitäten. Nun teilte die Schleswig Holstein Netz AG aus dem Norden Deutschlands mit, dass man weiss, wo der Windstrom produziert wird und kann entsprechende Leitungen installieren.

Photovoltaik Ausbau: Im Norden Deutschlands droht Abschaltung der Solarfarmen mangels Leitungskapazitäten
Photovoltaik Ausbau: Im Norden Deutschlands droht Abschaltung
der Solarfarmen mangels Leitungskapazitäten -Bild: © pixabay.com

Aber bei dem Boom der Solarfarmen greift diese Strategie nicht. Solarfarmen entstehen immer in kürzeren Zeiten, der Bau von Stromtrassen braucht hingegen mehr als 2 Jahre, Umschaltwerke mehr als 5 Jahre, so der Netz Betreiber aus dem Norden bei der Zeitung SHZ.

Immerhin will man in Schleswig Holstein 30 Gigawatt an erneuerbaren Energien installieren. So hatte man im Norden bisher vor allem Windkraftanlagen aufgestellt, nun folgen Solaranlagen mit Förderungen. Dabei starten die Förderungen ab dem 1.Januar mit 200 Euro für ein Balkonkraftwerk und gehen weiter nach oben für Solarparks.

"So könnte sich bis zum Jahr 2030 die Erzeugung von Solarstrom verfünffachen und der Windstrom verdoppele sich", so Matthias Boxberger, Aufsichtsrat bei Schleswig-Holstein Netz AG. Und weiter "Zusätzlich zu den angeschlossenen fast 10.000 Megawatt Leistung aus Erneuerbaren gibt es beim Wind Anfragen für 5.000 Megawatt, bei Photovoltaik für 15.000.".

Ferner befürchtet der Aufsichtsrat Boxberger, dass das Netz nicht ausreicht, um den Strom abzutransportieren. Bislang mussten im Norden Deutschlands laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2021 über 5,8 Terawattstunden, im Jahr davor 5,9 Terawattstunden, abgeschaltet werden.

So warnt der Aufsichtsrat davor, dass man den Strom nicht einspeisen kann. Als Grund nennt Boxberger, dass Photovoltaikanlagen in zwei bis drei Jahren gebaut werden könnten, neue Leitungen zum Stromtransport in dieser Zeit aber nicht machbar seien.

So stellt der Aufsichtsrat fest, dass man Ziel für das Jahr 2030 nur erreichen kann, wenn jedes Jahr fast 3 Gigawatt erneuerbare Energien von den Netzen aufgenommen werden. Für die 5 Gigawatt Windenergie könne die SH Netz AG heute schon planen. Für die Photovoltaik sei das nicht möglich, weil niemand weiss, wo diese genau erzeugt werden. Auch brauchen grosse Anschlusspunkte für Photovoltaik mit neuen Umspannwerken eine Planungs- und Umsetzungsdauer von über fünf Jahren.

Balkonkraftwerke: Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller will keinen Spezialstecker --Schuko-Stecker reicht

So werden nun viele Stromkunden aufgrund der hohen Stromkosten ab sofort auch teilweise Selbstversorger durch ein Balkonkraftwerk werden. Allerdings betont die Elektriker-Branche die Sicherheit und beruft sich auf eine VDE Norm für einen Wieland-Stecker statt einem Schuko-Stecker. Daher sollte der Zwist nicht auf Kosten der Kunden ausgetragen werden.

Die meisten Kunden werden bei einem Balkonkraftwerk den normalen Schuko-Stecker nutzen. Immerhin soll der Wieland-Stecker durch eine Elektro-Fachkraft eingebaut werden, was dann schon mal schnell mehr als über 150 Euro kostet. Bei Preisen bis zu 1000 Euro im letzten Jahr für ein Balkonkraftwerk mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 600 Watt sinkt dadurch schnell die Wirtschaftlichkeit.

Balkonkraftwerke: Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller will keinen Spezialstecker --Schuko-Stecker reicht
Balkonkraftwerke: Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller
will keinen Spezialstecker --Schuko-Stecker reicht -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Allerdings gibt es zum Jahreswechsel wieder reichlich Wechselrichter und ab dem 1.Januar entfallen die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke und Photovoltaikanlagen, so dass es schon Preise unter der 600 Euro Marke für ein Balkonkraftwerk gibt. Ferner gibt es Förderungen ab dem 1.Januar, so zum Beispiel in Schleswig Holstein mit 200 Euro für ein Balkonkraftwerk.

So sparen Stromkunden 600 kWh Strom im Jahr, oder rund 50 Cent oder mehr pro kWh des Stromanbieters. Da man hiermit locker 20 Prozent Strom einspart, welchen man nicht bezahlen muss und unter der 80 Prozent Regelung beim Strompreisdeckel landet, welcher 40 Cent pro kWh beträgt. Also liegt im ersten Jahr die Ersparnis bei rund 500 Euro (200 Euro Förderung plus 300 Euro Stromkosten), dann jeweils ab dem zweiten Jahr bei rund 300 Euro pro Jahr. Nach zwei Jahren hat man mehr gespart, als an Kosten für das Balkonkraftwerk gehabt hat.

Auch die Energieberater und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie halten den Wieland-Stecker und die damit verbundenen Kosten für überflüssigen Aufwand. Die Elektriker-Branche besteht auf die Sicherheit mit der VDE Norm. Eine Überprüfung der Balkonkraftwerke findet dabei nicht durch den Netzbetreiber mangels Befugnisse statt. Der Netzbetreiber darf nur bis zum Stromzähler die Leitungen überprüfen und ist für den Stromzähler verantwortlich.

Auch müssen Balkonkraftwerke nur formlos beim Netzbetreiber und beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Immerhin ist es weiterhin laut der Verbraucherzentrale strittig, ob es sich bei Stecker-Solargeräten überhaupt um "Anlagen" handelt, zumindest wenn diese Systeme nicht fest angeschlossen, sondern wie Haushaltsgeräte über einen Stecker mit dem Stromkreis verbunden sind. Aber weiterhin fordert die Bundesnetzagentur eine Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Kontrollen und ausgefüllte Formulare sieht die Bundesnetzagentur und damit der Gesetzgeber nicht vor. Kosten für einen Zählerwechsel dürfen laut der Verbraucherzentrale nicht auf den Stromkunden umgewälzt werden, da der Stromkunde schon eine monatliche Grundgebühr für den Stromzähler zahlt. So schreibt das Messstellenbetriebsgesetz laut den Verbraucherschützern vor, dass die Kosten für den Ein- und Ausbau von Zählern im jährlichen Messpreis bereits enthalten sein müssen. Viele Netzbetreiber erklären sich schon bei der Anmeldung eines Stecker-Solargeräts bereit, auf eine Rechnung für den Zähler zu verzichten. Daher sollten zusätzliche Kosten nicht auf dem Stromkunden umgewälzt werden.

Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern

Besonders beliebt sind die 600 Watt Balkonanlagen, welche aber auch entsprechende Stromzähler im Verteilerschrank brauchen. Daher kommen die Messstellenbetreiber mit dem Umbau selten hinterher und der überschüssige Photovoltaik Strom kann nicht eingespeist werden, ohne das die Anlagenbesitzer Probleme mit dem Netzbetreiber bekommen.

Was im europäischen Ausland schon teilweise gilt, könnte bald auch in Deutschland legal werden. Immerhin dürfen dort die Zähler auch bei einer EEG Einspeisung rückwärts laufen, in Deutschland ist dieses nicht erlaubt. So haben daher viele Photovoltaik Besitzer über die Langsamkeit beim Zählerwechsel geklagt. Immerhin entgeht dem Netzbetreiber die Durchleitungsgebühr für den selbst genutzten Strom und der Stromanbieter verdient weniger. Daher gab es auch entsprechende Vorwürfe der Stromkunden, dass hier vielleicht mit Vorsatz verzögert wurde.

Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern
Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung
nicht mehr verzögern -Bild: © pixabay.com

Mit dem neuen Positionspapier der Bundesnetzagentur mit dem Umgang mit der verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen im Zuge der Inbetriebnahme von Erneuerbare-Energien-Anlagen kommt Bewegung in den EEG Ausbau.

"Wir müssen sicherstellen, dass bereits fertiggestellte Erneuerbare-Energien-Anlagen auch tatsächlich und schnell die erzeugte Energie ins Netz einspeisen können und dürfen. Fehlende Zähler dürfen nicht der Grund für Verspätungen bei der Einspeisung von Strom sein. Hier sind pragmatische Lösungsansätze gefragt. Die zügige Einspeisung liegt im Interesse der Anlagenbetreiber und der Energiewende insgesamt", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Damit neu errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen Strommengen einspeisen können, bedarf es unter anderem des Einbaus der hierfür erforderlichen Messtechnik durch den zuständigen Messstellenbetreiber. Ohne diese Messtechnik ist eine ordnungsgemäße Energiemengenerfassung nicht möglich und eine Einspeisung infolge dessen nicht statthaft.

Gegenwärtig erreichen die Bundesnetzagentur vermehrt Beschwerden, dass sich der Einbau der Messeinrichtungen teilweise um mehrere Monate verzögere oder Messstellenbetreiber auf entsprechende Anfragen überhaupt nicht reagieren würden. Durch diese an sich erzeugungsbereiten Anlagen kann dann keine Einspeisung erfolgen.

Unter Berücksichtigung der angespannten Energieversorgungssituation, nimmt die Bundesnetzagentur über das Positionspapier verschiedene Klarstellungen vor und gibt einen Impuls für pragmatische Lösungen. So wird etwa klargestellt, dass der Messstellenbetreiber verpflichtet ist, notfalls auch andere als die sonst üblichen Messgerätetypen einzubauen. Stellt der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zähler bereit, besteht nach dem Positionspapier ein Recht des Kunden auf Ersatzvornahme. Auf diesem Wege wird eine schnelle Ermöglichung der Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gewährleistet.

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