Digital Markets Act: Verbraucherschützer kritisieren Amazon und Co.
• 05.08.24 Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt, dass große Digitalkonzerne wie TikTok, Amazon und Meta die Verpflichtungen des Digital Markets Acts (DMA) nur unzureichend umsetzen. Trotz EU-Regelungen versuchen diese Gatekeeper, ihre Nutzer durch manipulative Designs zu beeinflussen, um eine weitreichende
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Digital Markets Act: Verbraucherschützer kritisieren Amazon und Co.
Seit dem 7. März 2024 ist dieses Vorgehen nach EU-Recht verboten, und die Europäische Kommission wird aufgefordert, Verstöße konsequent zu ahnden.
Digital Markets Act: Verbraucherschützer kritisieren Amazon und Co. -Bild: © tarifrechner.de |
Die untersuchten Dienste des vzbv erschweren es den Nutzern, einmal erteilte Einwilligungen zur Datenzusammenführung zu widerrufen und nutzen manipulative Designs, um Zustimmung zu erhalten. Dies beinhaltet die optische Gestaltung der Nutzeroberfläche, die verwendete Sprache und den Aufwand, der nötig ist, um Einstellungen individuell anzupassen.
Ein Beispiel ist TikTok, das mit der Sorge der Nutzer spielt, das Angebot könnte kostenpflichtig werden, wenn sie der Datenzusammenführung nicht zustimmen. Meta suggeriert, dass die Einwilligung in die Datenzusammenführung lediglich das Nutzungserlebnis betrifft, und droht mit Nachteilen bei Verweigerung der Einwilligung.
Eine forsa-Umfrage zeigt, dass die Mehrheit der Verbraucher (79 Prozent) der Meinung ist, dass Webseiten nicht so gestaltet sein dürfen, dass sie Einfluss auf Entscheidungen nehmen. 70 Prozent sind gegen die Zusammenfassung von Daten zu Profilen für personalisierte Werbung. Ramona Pop vom vzbv fordert, dass manipulative Designs umfassend verboten und besser reguliert werden müssen, insbesondere auf Webshops und Webseiten.
Zudem dürfen laut DMA zentrale Plattformdienste nicht mit anderen Diensten des gleichen Gatekeepers gekoppelt werden. Ein auffälliges Beispiel ist der Facebook Marketplace, der ohne ein Facebook-Konto nicht sinnvoll genutzt werden kann, was gegen das Kopplungsverbot verstößt.
Der vzbv fordert, dass Meta eine Option bereitstellen sollte, um den Dienst vollständig ohne Facebook-Konto nutzen zu können.
Digital Markets Act
Der "Digital Markets Act" (DMA) ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, faire und offene digitale Märkte zu gewährleisten. Sie wurde am 1. November 2022 in Kraft gesetzt und ist seit dem 2. Mai 2023 größtenteils anwendbar1. Der DMA stellt klare Regeln für große Online-Plattformen auf, die als "Gatekeeper" fungieren, und legt eine Liste von Geboten und Verboten fest, um zu verhindern, dass diese Plattformen unfaire Bedingungen gegenüber Unternehmen und Verbraucher:innen durchsetzen.Die Hauptziele des DMA sind:
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• Die Wettbewerbsfähigkeit digitaler Märkte zu erhöhen, indem sichergestellt wird, dass Gatekeeper keine unfairen Praktiken anwenden.
• Die Wahlmöglichkeiten für Verbraucher:innen zu verbessern, indem ihnen mehr und bessere Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden.
• Innovation und Wachstum kleinerer Unternehmen zu fördern, indem verhindert wird, dass Gatekeeper ihre Marktmacht missbrauchen.
Der DMA ist eines der Kernstücke der EU-Digitalstrategie und zielt darauf ab, die digitale Wirtschaft fairer und wettbewerbsfähiger zu machen.
Rufnummernmissbrauch: Verbraucherschützer warnen vor Anrufen aus dem Ausland
Derzeit gibt es wieder vermehrt Anrufe aus dem Ausland. Besonders beliebt sind auch WhatsApp Anrufe geworden. Zumal diese für die Anrufer dann auch kostenlos sind. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und die Bundesnetzagentur warnen vor Anrufen von unbekannten Nummern, insbesondere wenn diese über WhatsApp erfolgen und ausländische Vorwahlen wie +91, +98 oder +52 aufweisen.Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und die Bundesnetzagentur vermuten, dass es sich um Betrugsversuche handelt. Die genaue Betrugsmasche ist unklar, aber es könnte darum gehen, Geld zu sammeln, persönliche Daten zu erhalten oder fremde WhatsApp-Konten zu übernehmen.
Rufnummernmissbrauch: Verbraucherschützer warnen vor Anrufen aus dem Ausland -Bild: © tarifrechner.de |
Verbraucher sollten bei solchen Anrufen keine persönlichen Daten preisgeben und die Nummern am besten sperren oder blockieren. Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, in den WhatsApp-Einstellungen unter "Datenschutz" die Option "Anrufe von Unbekannt stummschalten" zu aktivieren, um keine Anrufe mehr von unbekannten Nummern zu erhalten.
Es gibt verschiedene Arten von Telefonbetrug, die bei verschiedenen Dienstleistern auftreten können. Hier sind einige der häufigsten Betrugsmaschen:
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• Enkeltrick: Betrüger geben sich als Verwandte aus, die in einer
finanziellen Notlage sind, um Geld von meist älteren Menschen zu
erbeuten.
• Falsche Poizisten- oder Bankmitarbeitertrick: Die Betrüger geben sich als Polizisten oder Bankmitarbeiter aus und behaupten, der Angerufene sei Opfer eines Betrugsversuches oder dass sein Geld auf der Bank nicht sicher sei.
• Tech-Support-Betrug: Die Täter geben sich als Mitarbeiter eines IT-Unternehmens aus und behaupten, der Computer des Opfers sei mit Viren infiziert, um Zugriff auf dessen Daten zu erlangen.
• Steuerbetrug: Betrüger geben sich als Mitarbeiter des Finanzamtes aus und behaupten, das Opfer habe Steuern hinterzogen und müsse sofort eine Strafe zahlen.
• Phishing-Anrufe: Bei dieser Art von Betrug geben sich die Anrufer als Vertreter einer bekannten Organisation oder Behörde aus und versuchen, sensible Daten wie Kreditkarteninformationen, Sozialversicherungsnummern oder Passwörter zu erheben.
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