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Bundesverfassungsgericht: In Hessen und Hamburg darf nicht mehr Datenanalyse durch Polizei betrieben werden

• 16.02.23 Das Bundesverfassungsgericht hat nun heute den Einsatz einer neuen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. So sind die Regeln beim Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. In Hessen arbeitet die
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Polizei mit einer speziellen Software zum scannen, um Straftaten zu verhindern. In Hamburg ist es bislang noch nicht zum Einsatz gekommen.

Bundesverfassungsgericht: In Hessen und Hamburg darf nicht mehr Datenanalyse durch Polizei betrieben werden

So wird die Software mit vielen Informationen gefüttert, welche aus polizeilichen Datenbanken stammen. Die Software wertet diese aus und liefert der Polizei ein Lagebild.

Bundesverfassungsgericht: In Hessen und Hamburg darf nicht mehr Datenanalyse durch Polizei betrieben werden
Bundesverfassungsgericht: In Hessen und Hamburg darf nicht mehr Datenanalyse
durch Polizei betrieben werden -Bild: © pixabay.com

Die Vorschriften verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung, weil sie keine ausreichende Eingriffsschwelle enthalten, so die Karlsruher Richter.

Die Software ermöglichen eine Weiterverarbeitung gespeicherter Datenbestände mittels einer automatisierten Datenanalyse oder -auswertung in begründeten Einzelfällen, wenn dies zur vorbeugenden Bekämpfung bestimmter Straftaten erforderlich ist. Dieser Eingriffsanlass bleibt angesichts der besonders daten- und methodenoffen formulierten Befugnisse weit hinter der wegen des konkreten Eingriffsgewichts verfassungsrechtlich gebotenen Schwelle einer konkretisierten Gefahr zurück, so die Richter weiter.

Dabei ging es bei dem Einsatz der Software auch darum, eine vorbeugende Bekämpfung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für bestimmte Rechtsgüter durchzuführen Dabei werden gespeicherte, personenbezogene Daten mittels automatisierter Anwendung im Rahmen einer Datenanalyse (Hessen) oder einer Datenauswertung (Hamburg) verarbeitet.

So sollen Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Organisationen, Objekten und Sachen hergestellt werden, unbedeutende Informationen und Erkenntnisse ausgeschlossen, die eingehenden Erkenntnisse bekannten Sachverhalten zugeordnet sowie gespeicherte Daten statistisch ausgewertet werden.

In Hessen wird von den Befugnissen des § 25a HSOG jährlich tausendfach über die Analyseplattform "hessenDATA" Gebrauch gemacht. Demgegenüber wird § 49 HmbPolDVG bislang nicht angewendet.

Chatkontrolle SPD Vertragsbruch: SPD stellt sich quer gegen Ampel-Kurs bei Chatkontrolle?

Auch der Wissenschaftliche Dienst hält die geplante Chatkontrolle für rechtswidrig und unverhältnismäßig. Die Ampelregierung hat sich am gestrigen Mittwoch nun nicht auf einen gemeinsamen Kurs gegen die Chatkontrolle einigen können.

Dabei gibt es sogar einen Verweis im Koalitionsvertrag auf ein gemeinsamens Vorgehen gegen die Chatkontrollen. Auch folgt die SPD Führung nicht ihren eigenen Digitalpolitikern. Zuletzt hatte der Verein digitalcourage bei dem grössten Korruptionsskandal in der 70 jährigen Geschichte des EU-Parlaments auch die Vize-Präsidentin Eva Kaili ins Spiel gebracht. Sie soll auch die treibende Kraft bei der EU-weiten Chatkontrolle gewesen sein. Wird es also richtig peinlich für die SPD-Führung?.

So hat das Ampel Mitglied, die FDP, öffentlich das Vorgehen der SPD Spitze kritisiert: "Leider folgen die Innenpolitiker der SPD an dieser Stelle nicht ihren eigenen Digitalpolitikern und blockieren zur Zeit eine gemeinsame Stellungnahme", so der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Manuel Höferlin. Und dann ermahnt Höferlin die SPD: "Ich gehe davon aus, dass die SPD sich an den im Koalitionsvertrag vereinbarten gemeinsamen Weg hält und Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation klar ablehnt.".

Chatkontrolle SPD Vertragsbruch: SPD stellt sich quer gegen Ampel-Kurs bei Chatkontrolle?
Chatkontrolle SPD Vertragsbruch: SPD stellt sich quer gegen
Ampel-Kurs bei Chatkontrolle? -Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

Auch die Grünen sind klar gegen die Chatkontrolle. Konstantin von Notz, der Vize-Fraktionsvorsitzender der Grünen, dazu "Wir lehnen die sogenannte Chatkontrolle weiterhin sehr klar ab. Der Satz im Koalitionsvertrag, der explizit mit Blick auf die anstehende EU-Regulierung verhandelt und gemeinsam geeint wurde, könnte deutlicher nicht sein.". Und dann hagelt es einen weiteren schweren Vorwurf: In dem SPD Verhalten sieht der Politiker den Versuch, eine gemeinsame bindende Stellungnahme zu verhindern, und dieses "widerspricht hier leider klar dem gemeinsam vorgelegten Koalitionsvertrag".

Immerhin konnte sich der Innenausschuss nicht am gestrigen Mittwoch auf einen gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen einigen, bei dem man die Bundesregierung aufgefordert hatte, die Chatkontrolle und Aufhebelung von Verschlüsselung auf EU-Ebene abzulehnen.

Brisant an der Aktenlage ist nun auch, dass Deutschland ab dem Jahr 2026 LNG von Katar beziehen wird. Hier ist auch die SPD die treibende Kraft in der Ampelregierung gewesen, da viele Grüne und FDP-Mitglieder aufgrund der Menschenrechtsverletzungsvorwürfe gegen Katar eine Abhängigkeit von Katar vermeiden wollen. Auch die lange Laufzeit mit 15 Jahren passt nicht in die deutschen Klimaziele, so die Kritiker weiter. Immerhin soll es eine Klimaneutralität in Deutschland ab dem Jahr 2045 geben.

Korruptionsskandal Eva Kaili: Ist Vize-Präsidentin Eva Kaili treibende Kraft hinter der Chatkontrolle?

So herrscht in der EU angesichts der Korruptionsvorwürfe um Parlamentsvize Kaili blankes Entsetzen. Immerhin hat man bei ihr, laut den Ermittlern, säckeweise Geld gefunden. Es sollen rund 600.000 Euro gewesen sein. Das Geld soll dabei von Korruptionshandlungen kommen. Der Verdacht liegt auf Katar und der Verdacht liegt schwer. Nun hat die Vize-Präsidentin Eva Kaili durch ihren Anwalt die Vorwürfe abgestritten, auch Katar sieht sich zu unrecht verdächtigt. Immerhin gab es bei einigen verdächtigen EU-Politikern einen Stimmungswechsel, der Verdacht der Korruption liegt daher nahe.

Korruptionsskandal Eva Kaili: Ist Vize-Präsidentin Eva Kaili treibende Kraft hinter der Chatkontrolle?
Korruptionsskandal Eva Kaili: Ist Vize-Präsidentin Eva Kaili treibende Kraft
hinter der Chatkontrolle? -Bild: © pixabay.com

Auch der Verein digitalcourage erhebt schwere Vorwürfe. Sie soll die treibende Kraft hinter der Chatkontrolle sein. Daher fordert der Verein: "Wir fordern, das Gesetzgebungsverfahren zu suspendieren und Kailis Rolle dabei schonungslos aufzuklären".

Dabei ist die sozialdemokratische Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Eva Kaili, in letzter Zeit durch unerklärliche Auftritte aufgefallen. Darunter ein auffällig unkritisches Abfeiern des autokratischen Golfstaates Katar, die Relativierung von Staatstrojaner-Angriffen auf griechische Oppositionsabgeordnete mit der Spähsoftware "Predator" und zuletzt mit einer Werbeveranstaltung zur Chatkontrolle, so die Feststellungen des Vereins.

Immerhin geht es bei der Chatkontrolle um einen grundrechtsverletzenden Eingriff in die Privatsphäre unter Missachtung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung unter der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Innenkommissarin Ylva Johansson.

Aufgeflogen soll Kaili durch Ermittlungen zum Emirat Katar sein, das wegen der Fußballweltmeisterschaft gerade viel Aufmerksamkeit bekommt. In der Folge hat die sozialdemokratische Fraktion die Suspendierung der Arbeit an den Gesetzgebungsverfahren gefordert, an denen Kaili beteiligt war. Dabei beschränkt die Fraktion sich aber auf die Arbeit zu den Golfstaaten und ignoriert mögliche Verwicklungen von Kaili in die geplante Chatkontrolle, so die weiteren Vorwürfe.

Auch hatte nun die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angesichts der schweren Korruptionsvorwürfe gegen die sozialdemokratische EU-Parlamentsvize Eva Kaili und weitere Personen die Bildung eines Ethikrats zur Überwachung von EU-Institutionen ins Spiel gebracht.

Ausweichend antwortete die deutsche Kommissionschefin auf Fragen nach einer möglichen Verwicklung ihrer EU-Kommission in den Skandal. "Wir haben sehr klare Regeln für alle Kommissare und schauen uns das an", sagte sie.

Ferner sprach der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell sehr besorgniserrgenden Vorwürfen gegen die Vize-Präsidentin Eva Kaili. Parlamentsvize Rainer Wieland von der CDU sagte der Nachrichtenagentur Reuters zudem, er gehe davon aus, dass das Parlament die für Montag vorgesehene Abstimmung über die Visa-Liberalisierung für Katar von der Tagesordnung nehmen werde.

Aber auch die Bundesregierung ist entsetzt. So sei der Kanzler Olaf Scholz angesichts der Berichte alarmiert. Der Kanzler verfolge dies "mit dem erwartbaren Entsetzen, dass so etwas offenbar möglich ist", sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit.

Die amtierende Außenministerin Annalena Baerbock sprach vor dem Treffen der EU-Außenminister von einem "unglaublichen Vorfall". Und weiter "Der muss jetzt ohne Wenn und Aber aufgeklärt werden, mit der vollen Härte des Gesetzes.".

Auch der SPD-Chef Lars Klingbeil forderte nun einen sofortigen Ausschluss der betroffenen Personen aus dem EU-Parlament: "Das muss jetzt schnellstmöglich aufgeklärt werden, auch wie weit diese Verquickungen gehen", sagte Klingbeil. Und weiter "Das ist nicht erklärbar, nicht duldbar. Die Personen vertreten keine sozialdemokratischen Werte, die müssen raus aus unserer Partei", sagte er mit Blick auf Kaili.

Auch Wissenschaftliche Dienst hält Chatkontrolle für rechtswidrig und unverhältnismäßig

Dabei forderte die EU-Kommission im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch die Diensteanbieter auf, die private Kommunikation ihrer Nutzer nach auffälligen Mustern mit technischen Hilfsmitteln und möglicherweise über das Aushebeln von Verschlüsselung zu durchsuchen. So sei die geplante Verordnung der EU-Kommission unvereinbar mit den Grundrechten, betont der Wissenschaftliche Dienst. Sie dürfte nicht in Kraft treten.

So liegt der Netzpolitik das Schreiben des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags in einem Gutachten vor. Dieses Gutachten ist im Volltext veröffentlicht.

EU-Weite Chat-Kontrolle: Auch Wissenschaftliche Dienst hält Chatkontrolle für rechtswidrig und unverhältnismäßig
Auch Wissenschaftliche Dienst hält Chatkontrolle
für rechtswidrig und unverhältnismäßig -Bild: © pixabay.com

Die Analyse hatte die Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestag in Auftrag gegeben. So bezweifeln die Gutachter des deutschen Parlaments, ob der EU-Vorschlag "überhaupt einen Mehrwert darstellt", und bemerken, dass "allein schon das Vorliegen einer anlasslosen Massenüberwachung für die Unverhältnismäßigkeit des Eingriffs" spricht, so die Analyse von Netzpolitik.

Der Entwurf werfe "in mehrfacher Hinsicht Bedenken auf", schreiben die Wissenschaftlichen Dienste: "Er sieht eine dauerhafte und flächendeckende Analyse und Kontrolle privater Kommunikation vor."

Bundesrat mit gravierenden, grundrechtlichen Bedenken

So stellten die Bundesländer in ihrer im September 2022 beschlossenen Stellungnahme fest, dass wenn die Provider die Weisungen von der EU-Kommission befolgen würden, die gesamte internetbasierte Kommunikation überwacht wird und man dabei gegebenenfalls auch Kenntnisse von Inhalten erhält, die dem höchstpersönlichen Lebensbereich zuzuordnen sind.

Dabei gibt es auch schützenswerte Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten, Journalisten und Parlamentariern. Diese Berufsgruppen würden dann einfach belauscht werden.

Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich bei den Details der Ausgestaltung der Verordnung dafür einzusetzen, dass deren Eingriffe und Nutzen insbesondere für junge Menschen "bestmöglich austariert werden". Die Exekutive soll sicherstellen, dass "zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch effektive und zielgerichtete Maßnahmen geschaffen werden und zugleich das Recht auf Vertraulichkeit der privaten Kommunikation auch zukünftig im höchsten Maße beibehalten wird".

Auch hatte der Europa- und der Rechtsausschuss der Länderkammer den Ministerpräsidenten empfohlen, erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Vorschlags mit höherrangigem Unionsrecht anzumelden. Allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation und Identifizierungspflichten begegneten stehen den erheblichen Bedenken im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit entgegen.

Bislang ist aber die Kritik in den anderen Mitgliedsstaaten an dem Vorhaben noch vergleichsweise verhalten. Freie Meinungsäußerung sowie Kommunikations- und Medienfreiheiten werden vom Bundesrat als höchste gesellschaftliche Güter und verfassungsrechtlich geschützt bezeichnet. Auch muss der Informanten- und Quellenschutz von investigativen Journalisten ebenfalls gewahrt werden. Letztlich liege die Regelungskompetenz hier auch bei den Mitgliedsstaaten, so der Bundesrat weiter.

Digitalminister Dr. Volker Wissing ist gegen Chatkontrolle

Die EU-Kommission plant nun eine anlasslose Massenüberwachung seines gleichen. Daher warnten schon Informatiker und IT-Verbände bei den ersten Plänen. Dabei sollen Hostprovider und Anbieter von Messengerdiensten zur umfassenden Durchleuchtung von Internetkommunikation verpflichten werden.

So warnten zuletzt nicht nur Informatiker und IT-Verbände vor der anlasslosen Generalüberwachung von Chats, sondern auch der Kinderschutzbund sieht hier erhebliche Kritik. Immerhin wird das geplante Überwachungspaket als Maßnahme zum Kinderschutz begründet, doch selbst der Deutsche Kinderschutzbund hält "anlasslose Scans von verschlüsselter Kommunikation für unverhältnismäßig und nicht zielführend.".

So macht zuletzt der Verein "digitalcourage" darauf aufmerksam, das sein massiver Protest Wirkung gezeigt hat und auch die derzeitige Innenministerin Faeser hat Zweifel an der Chatkontrolle geäußert. Immerhin rühmte sich die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson damit, dass sie insbesondere mit der Innenministerin Nancy Faeser (SPD) gut zusammen arbeite. "Diese fühle sich dem Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen ebenfalls sehr verpflichtet".

So berichtete das Handelsblatt "Nachdem sie den Vorschlag zunächst grundsätzlich begrüßt hatte, schwenkte auch Faeser zuletzt um". So sagte Innenministerin Faeser: "Da geht es um verschlüsselte Kommunikation. Das wäre so, als wenn man in jeden Brief, in jeden Briefkasten gucken möchte. Das möchte niemand.".

Auch vom Justizminister Buschmann gibt es Kritik. Dieser twitterte, er sei politisch und rechtlich "sehr skeptisch". "Eine generelle flächendeckende Überwachungsmaßnahme privater Korrespondenz gerade auch im digitalen Raum lehnt mein Haus ab.".

Eigene EU-Juristen sind skeptisch --Online-Kommunikation in der gesamten EU zerstören

Sogar die eigenen Hausjuristen sehen das Vorhaben sehr kritisch und sehen hier "erhebliche Mängel" und fehlende "Effizienz und Verhältnismäßigkeit" in dem Projekt.

Dort steht "Eine neu veröffentlichte Stellungnahme eines Prüfungsausschusses der Europäischen Kommission über den bevorstehenden Vorschlag ihrer eigenen Kollegen für eine 'Gesetzgebung zur wirksamen Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern' zeigt starke Besorgnis über den Legislativvorschlag. Die Stellungnahme, die gestern (22. März) vom französischen Medienunternehmen Contexte veröffentlicht wurde und auf den 15. Februar 2022 datiert ist, bestätigt die Befürchtungen, die EDRi und 39 andere zivilgesellschaftliche Gruppen kürzlich über den Vorschlag geäußert haben, der die Integrität privater Online-Kommunikation in der gesamten EU zerstören könnte ein gefährlicher Präzedenzfall für die Welt.".

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