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EuGH Urteil: Verbraucherschützer erstreiten Roaming zu Inlands-Preisen

• 04.09.21 Die Roaminggebühren standen bei vielen Telefonkunden oftmals in der Kritik, da die Provider hier oftmals fragwürdige, vertragliche Regelungen getroffen hatten. Nun konnten die Verbraucherschützer auch einen Sieg vor dem europäischen Gerichtshof erstreiten. Immerhin dürfen seit dem 15. Juni 2017 für Anrufe aus dem EU-Ausland keine Zusatzentgelte mehr erhoben werden.
Dr.Sim
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Dabei gilt eine "Roam-Like-At-Home"-Regel für Kunden automatisch.

EuGH Urteil: Verbraucherschützer erstreiten Roaming zu Inlands-Preisen

So dürfen Verbraucher wie zu Hause telefonieren und im Internet surfen, ohne dafür aktiv eine Vertragsumstellung durchzu führen. Daher muss die Umstellung der Tarife auf die neue "Roam-Like-At-Home"- Regelung (RLAH) nach der Verordnung aus dem Jahr 2017 automatisch erfolgen, so der EuGH.

EuGH Urteil: Verbraucherschützer erstreiten Roaming zu Inlands-Preisen
EuGH Urteil: Verbraucherschützer erstreiten Roaming
zu Inlands-Preisen © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

"Alle Verbraucher sollen gleichermaßen in den Genuss des regulierten Roamingtarifs kommen. Hierfür müssen die Anbieter sorgen", sagt Jana Brockfeld, Referentin im vzbv. "Mit der heutigen Entscheidung fühlen wir uns in unserer Rechtsansicht gestärkt. Wir erwarten von Telefonica bereits jetzt eine unverzügliche und unbürokratische Erstattung zu viel gezahlter Telefonkosten.".

Dabei führt der Gerichtshof in seinem Urteil aus, dass die Roaminganbieter ab dem 15 Juni 2017 verpflichtet waren, RLAH automatisch auf alle Kunden anzuwenden. Dies galt unabhängig davon, ob die Kunden zuvor einen regulierten Roamingtarif oder einen anderen Tarif gewählt haben.

Allerdings durften Verbraucher erklären, dass diese einen anderen RLAH-Tarif nutzen wollen.

Dabei geht es explizit um ein Klageverfahren der Verbraucherschützer gegen die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG. Das Telekommunikationsunternehmen hatte 2017 im Internet darüber informiert, dass O2-Kunden nur dann von den neuen Roaming-Vorschriften profitieren könnten, wenn sie aktiv per SMS in diesen neuen Roaming-Tarif wechseln.

Diesen aktiven Wechsel sollten all jene Kunden vollziehen, die bis dahin keinen regulierten EU-Roaming-Tarif des Anbieters hatten. Verbraucher, die das nicht taten, sahen sich teilweise mit höheren Kosten konfrontiert. Die Verbraucherschützer sahen darin einen Verstoß gegen die EU-Verordnung Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen und erhob Klage.

So hatte nun das EuGH am 03.09.2020 über die Auslegung und Anwendung der Roamingvorschriften entschieden. Die Entscheidung, ob Telefonica mit seinen Informationen zum Roaming auch irreführend gehandelt hat, bleibt dem LG München I vorbehalten. Das Verfahren vor dem LG München I wird nach der EuGH-Entscheidung fortgeführt.

Verbraucherzentrale: Vodafone gibt oftmals Anlass zur Beschwerde

Allerdings sorgen die Telefonanbieter immer wieder für Beschwerden bei den Verbraucherschützern. So vermelden die Verbraucherschützer in den Verbraucherzentralen auffällig viele Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter Vodafone. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte nun die Beschwerden zu Vodafone ausgewertet und kommt zu einem schlechten Ergebnis für den Anbieter.

Verbraucherzentrale: Vodafone gibt oftmals Anlass zur Beschwerde
Verbraucherzentrale: Vodafone gibt oftmals Anlass zur Beschwerde -Bild: Verbraucherzentrale

Die Auswertung aller Verbraucherbeschwerden im Jahr 2020 hat dabei häufig Vodafone als Ursachen .Die Vodafone Marke ist der zweitgrößte Anbieter in Deutschland für Breitband und Festnetz, vereint aber mit deutlichem Abstand die meisten Beschwerden in den Verbraucherzentralen auf sich, so die Kritik.

Beim Breitband und Festnetz entfallen unter den fünf größten Anbietern 66 Prozent der Verbraucherbeschwerden auf Vodafone. Dabei hat Vodafone einen Marktanteil bei Breitband von 34 Prozent.

Auch im Bereich Mobilfunk steht das Unternehmen schlecht da. Hier ist Vodafone der drittgrößte Anbieter, dennoch beziehen sich im Vergleich zu den anderen Anbietern die meisten Beschwerden zu Mobilfunkanbietern auf das Unternehmen. Bei einem Marktanteil von 20 Prozent gibt es 32 Prozent der Beschwerden.

Die Vertriebsform des Unternehmens ist der häufigste Beschwerdegrund. Das beinhaltet Haustürgeschäfte und untergeschobene Verträge im stationären Handel sowie am Telefon. Außerdem ärgern sich die Verbraucher über Probleme im Zusammenhang mit dem Internet- und Festnetzanschluss.

Bei untergeschobenen Verträgen haben Verbraucher meist das Nachsehen, obwohl diese Verträge in der Regel rechtlich keinen Bestand haben. Im Zusammenhang mit Vodafone berichten Verbraucher, wie sie sich mit Zahlungsforderungen auseinander setzen müssen oder nicht genehmigten Geldabbuchungen hinterherlaufen müssen.

"Manche Verbraucher schildern uns, wie sie resignieren, weil sie mehrfach versucht haben, sich beispielsweise gegen untergeschobene Verträge durch Vodafone zur Wehr zu setzen. Aus einzelnen Verbraucherbeschwerden wird deutlich, wie problematisch es sein kann, die Rechte gegenüber Vodafone durchzusetzen", berichtet Carola Elbrecht.

Vodafone Störungshilfe mangelhaft

Statt eine Auskunft zu den konkreten Vodafone Störungen zur Wochenmitte, gab es vom Vodafone Service @vodafoneservice auf Twitter nur den Vermerk gegenüber unserer Redaktion "Je nach Region kann die Ursache unterschiedlich sein. Wenn es eine größere Störung gibt, findet man aktuelle Informationen unter https://forum.vodafone.de/t5/Eilmeldungen/bd-p/Eilmeldungen". Zum Vergleich, hier gab es in der Spitze bei Vodafone bis zu 12.000 Störungsmeldungen und genervte Nutzer auf Twitter gab es reichlich.

Letzte Woche gab es im Tele Columbus Netz eine Störung. Dabei gab es in der Spitze bis zu 2.000 Pyur Meldungen bei Allesstörungen unter den Meldungen. Hier war die Aussage aufrund unserer Anfrage bei Twitter von Pyur konkreter "Ein Hardwarefehler in der Kopfstelle Ismaning hatte Telefon und Internetanschlüsse beeinträchtigt, zum Teil auch im norddeutschen Raum. Der Fehler ist nun behoben und alle Anschlüsse sollten mittlerweile wieder funktionieren".

Immerhin wollen in Zeiten von Homeoffice auch die Arbeitgeber vermehrt wissen, ob es sich bei der Störung beim Arbeitnehmer um einen tatsächlichen Störfall handelt. Wenn man nun im Vodafone Forum nicht fündig wird, hat man dann schon mal Nachteile. Immerhin bekommen wir als Redaktion keine verbindliche Störungsaussage von Vodafone bzgl. einer genauen Uhrzeit, was haben dann Vodafone Kunden für Möglichkeiten?.

Vodafone: 41.000 mal Abofallenbetrug beim Handy --Schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hatte erstmals im Oktober 2019 Vorgaben für die Abrechnung von Drittanbieterdienstleistungen über die Mobilfunkrechnung festgelegt. So werden die Verbraucher vor ungewollten Abrechnungen und sog. "Abo-Fallen" geschützt. Dabei hatten wir zuvor ausführlich drüber berichtet, dass die Bundesnetzagentur nicht auf die Anfragen von Stiftung Warentest vom 16. September 2019 reagiert hatte. Erst auf unsere Presseanfragen bei der Bundesnetzagentur kam Bewegung ins Spiel.

So hatte sich die Bundesnetzagentur zuvor mit "beschwichtigender Auskunft von Vodafone zufriedengegeben". Dabei gehen die Tester noch weiter. Die Behörde sei offenbar auch "blind für das gesamte Ausmaß des Kundenbetrugs durch dubiose Drittanbieter - obwohl sie seit gut zwei Jahren in einem 'Festlegungsverfahren' nach einem besseren Schutz von Mobilfunkkunden vor unseriösen Drittanbietern sucht.", so die Tester.

Daher gab es durch das Nachfragen von unserem Redaktionsnetzwerk Tarifrechner im letzten Jahr zu besonderen Vorgaben beim Bezahlen über die Mobilfunkrechnung durch die Bundesnetzagentur ab dem Februar 2020. In der Folge ist die Zahl der Beschwerden über Drittanbieterleistungen im Mobilfunk deutlich zurückgegangen. Das Beschwerdeniveau liegt derzeit bei rund 25 Beschwerden im Monat und damit bei einem Drittel des Vorjahresdurchschnittes.

Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, können sich online unter bundesnetzagentur.de/drittanbieter an die Bundesnetzagentur wenden.

Darüber hinaus sollten Verbraucher in jedem Fall zusätzlich ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren und die Rechnung beanstanden. Im Falle einer Abrechnung eines unerwünschten Abonnements sollte vorsorglich eine Kündigung des Dienstes erklärt werden.

Anfragen im Verbraucherservice

Mittlerweile kann man eine Beschwerde sehr schnell und einfach auch Online einreichen. Dieses betrifft die Telekommunikationsbranche bis hin zur Post.

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