unbefugtem Zugriff auf solche Daten. Besonders seit dem Datendiebstahl durch
das amerikanischen PRISM Programm und nun dem britischem Spionage Programm
Tempora finden rechtswidrige Zugriffe auf Daten und Informationen von europäischen Bürger statt.
Die Europäische Kommission hat neue, detaillierte Vorschriften erlassen, die
genau regeln, was Telekommunikationsbetreiber und Internet-Dienstleister in
Fällen von Datenverlust, Datendiebstahl und anderen Beeinträchtigungen des
Schutzes personenbezogener Kundendaten tun müssen. Diese Maßnahmen sollen
gewährleisten, dass Verbraucher überall in der EU im Falle einer Verletzung
des Datenschutzes gleich behandelt werden und dass Unternehmen einen für die
gesamte EU geeigneten Problemlösungsansatz verfolgen können, wenn sie in mehr
als einem Land tätig sind.
Die Telekommunikations- und Internet-Betreiber speichern neben Verbindungs-
und Internetdaten ihrer Kunden auch verschiedene andere Angaben wie Name,
Adresse und Bankverbindung. Diese Unternehmen unterliegen seit 2011 bei
Datenschutzverletzungen einer allgemeinen Verpflichtung zur Benachrichtigung
der nationalen Behörden sowie ihrer Kunden.
Nun müssen Unternehmen die zuständigen nationalen Behörden innerhalb von 24
Stunden über Störungen informieren, um die Auswirkungen des Vorfalls so weit
wie möglich zu begrenzen. Wenn in dieser Zeit keine vollständige Offenlegung
möglich ist, müssen sie innerhalb dieser 24 Stunden zumindest erste
Teilinformationen bereitstellen, wobei die restlichen Informationen innerhalb
von drei Tagen nachzureichen sind.
Die EU-Kommission will Unternehmen dazu bewegen, personenbezogene Daten zu
verschlüsseln. Die Kommission wird selbst sowie zusammen mit der ENISA ferner
eine Liste mit Beispielen für technische Schutzmaßnahmen wie
Verschlüsselungstechniken veröffentlichen, mit denen Daten für Unbefugte
unzugänglich gemacht werden können. Wendet ein Unternehmen eine solche Technik
an und ist dennoch von einer Datenschutzverletzung betroffen, ist es von der
Pflicht, seine Kunden zu benachrichtigen, befreit, weil die Kundendaten bei
einem solchen Vorfall nicht tatsächlich offengelegt würden.
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