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Gasspeicher gut gefüllt: Bundesnetzagentur will trotzdem keine Entwarnung geben --89,91 Prozent Speicherfüllstand

• 14.08.23 Viele Verbraucher beschweren sich auch im August über die hohen Gas- und Strom-Preise trotz Rückgang der Preise im Einkauf an den Energiebörsen. Die Füllstände beim Gas erreichen im August schon neue Rekordstände mit 89,91 Prozent. Viele Energieanbieter verdienen sich dabei eine goldene Nase, weil sie immer noch die Energiepreise von vor 8 Monaten an den Kunden weiterreichen, dass Bundeskartellamt weigert sich bislang beharrlich die Name der Firmen öffentlich zu machen. Der Sturm der Verbraucher ist dabei gedeckelt, weil auch die Strom- und Gaspreise gedeckelt sind. Dabei will die Bundesnetzagentur trotzdem keine Entwarnung beim Gas geben.

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Gasspeicher gut gefüllt: Bundesnetzagentur will trotzdem keine Entwarnung geben --89,91 Prozent Speicherfüllstand

Derzeit kann man nur spekulieren, was hinter den Kulissen der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes vor sich geht. Dabei verdienen sich aber weiterhin ungehindert die Energieanbieter -klein wie gross- eine goldene Nase auf Kosten der Verbraucher. Bemerkenswert und nun auch verdächtig ist, dass die Energieanbieter bei Neuverträgen knapp unter den Strom- unter der Gas-Preisbremse liegen, damit das Bundeskartellamt nicht auf die wohl getürkten Energiepreise aufmerksam wird. Beobachten kann man dieses bei den Stadtwerken und den grossen, regionalen Anbietern. Dabei ist die Furcht wohl unbegründet, wenn das überforderte Bundeskartellamt noch nicht mal Presseanfragen zu den Energieunternehmen beantworten will. Rechtsstaatliche Grundprinzipien werden hier mit Füssen getreten, immerhin ist das Presserecht ein Menschenrecht nach der EU-Charta, Korruption nicht!.

Gasspeicher gut gefüllt: Bundesnetzagentur will trotzdem keine Entwarnung geben --89,91 Prozent Speicherfüllstand
Gasspeicher gut gefüllt: Bundesnetzagentur will trotzdem keine Entwarnung geben
--89,91 Prozent Speicherfüllstand --Screenshot: BNetzA

So sind die Gasspeicher im Monat August ungewöhnlich gut gefüllt mit rund 90 Prozent. Dabei sieht die Bundesnetzagentur noch immer "Restrisiken" für die Energieversorgung im kommenden Winter und ruft erneut zum Sparen auf. So gibt es derzeit und auch weiterhin nach dem Ausfall des russischen Gases weitere stabile Bezugsquellen.

Der Chef der Bundesnetzagentur Klaus Müller sagte gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Für eine vollständige Entwarnung wäre es trotzdem verfrüht". Und weiter: "Es bleiben Restrisiken.". Dazu soll dann ein sehr kalter Winter in Europa zählen und man befürchtet, dass Russland auch den Gashahn für Südosteuropa zudrehen könnte. Auch sind Anschläge auf Pipelines als Horrorszenario nicht ausgeschlossen.

Durch das Schüren der Ängste werden die Verbraucher weiter verunsichert, und hinterfragen nicht die hohen Energiepreise. Auch werden die Preise an den Energiebörsen durch das Aufbauen von "Schreckenszenarien" nicht weiter nachgeben, obwohl in Europa reichlich Energie vorhanden ist. Derzeit bezahlen Deutschlands Stromkunden noch immer mit die höchsten Strompreise in Europa. Im Norden Deutschlands werden mit bis zu 13 Cent Netzentgelt als Strafe für den Ausbau der Wind- und Solarenergie bei den Verbrauchern abgerechnet, weil das Verursacherprinzip vor Ort gilt. Profitieren tun dann Bayern und Baden-Württemberg, weil dort sich Politiker und Behörden quer legen bei den Erneuerbaren Energien.

Habecks Energiepreisbremse läuft aus --Habeck will eine Verlängerung bis Ostern 2024

Dabei werden immer wieder die Energieanbieter von der Behörde überprüft. Nun plant der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) eine Verlängerung der Gas- und Strompreisbremsen. Dabei liegen die Preise allerdings derzeit bei den Energiebörsen deutlich unter den Höchstkursen, welche beim vom Start des Russen-Krieges gegen die Ukraine nach oben schossen.

So will der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die die Strom- und Gaspreisbremsen bis Ostern 2024 verlängern. So wird bei der Fernwärme, beim Strom- und beim Gas der Preis für einen Großteil des Verbrauchs der Privathaushalte gedeckelt. Dabei sind aber die Versorger wieder mit ihren Preisen deutlich runter gegangen. Damit gibt es die Möglichkeit für die Kunden wieder Verträge mit Tarifen unterhalb der Obergrenzen der Preisbremsen zu erhalten. Diese liegen für Strom bei 40 Cent je Kilowattstunde und für Gas bei zwölf Cent je Kilowattstunde und bei der Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde.

Habecks Energiepreisbremse --Habeck will eine Verlängerung bis Ostern 2024
Habecks Energiepreisbremse --Habeck will eine Verlängerung
bis Ostern 2024 © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

So sagt Habeck bei der "Augsburger Allgemeinen": "Die Preisbremsen wirken wie eine Versicherung gegen steigende Preise". Nach jetzigem Stand würden die Energiepreisbremsen zum Jahresende auslaufen. "Ich werbe aber dafür, dass wir sie nochmals verlängern, und zwar bis Ende des Winters. Genauer gesagt, bis Ostern", sagte bei der Zeitung Habeck weiter. Auch werde darüber bereits mit der EU-Kommission geredet.

Dieser Schritt wäre aus Habecks Sicht angesichts gesunkener Einkaufspreise nun eine Vorsichtsmaßnahme. "Wenn die Preise fallen und unter dem Deckel von 40 Cent bei Strom oder zwölf Cent bei Gas für private Verbraucher liegen, dann braucht man die Bremsen nicht", so Habecks Begründung.

Dabei sind für die Preisbremsen 200 Milliarden Euro bereitgestellt worden, um den Energiepreisschock abzufangen. Laut Habeck musste man bislang nur rund 18 Milliarden Euro ausgegeben.

Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet zweistellige Missbrauchsverfahren gegen Stromversorger ein

Namentlich nennen will man diese Firmen bislang aber von seiten des Bundeskartellamtes nicht. So hat nun das Bundeskartellamt erneut Prüfverfahren auf der Grundlage der Energiepreisbremsen-Gesetze eingeleitet. Die nun eröffneten Verfahren betreffen Energieversorger, die für die Belieferung mit Strom Vorauszahlungen nach den Preisbremsen-Gesetzen beantragt haben.

Die Missbrauchsverbote der Preisbremsen-Gesetze verbieten eine Preisgestaltung gegenüber den Kundinnen und Kunden, die zur Erlangung ungerechtfertigter staatlicher Entlastungsbeträge führt. Entsprechende Prüfverfahren führt das Bundeskartellamt bereits gegen Erdgas-Lieferanten und Wärme-Lieferanten durch.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die dritte Tranche der Prüfverfahren betrifft eine zweistellige Zahl von Stromversorgern, die Vorauszahlungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben. Es handelt sich um Vertriebsgesellschaften großer Energiekonzerne ebenso wie Stadtwerke, Regionalversorger und auch kleinere Discounter sowie Anbieter mit Schwerpunkt erneuerbare Energien.".

Diese Anbieter repräsentieren rund 20 Prozent der von den Versorgern insgesamt beantragten Entlastungssummen für die Belieferung von Privathaushalten und Kleingewerbe. Zusätzlich werden auch einige Versorger geprüft, die für die Belieferung von Großabnehmern mit Verbräuchen über 30.000 kWh/Jahr Entlastungsbeträge geltend gemacht haben.

Den eingeleiteten Strom-Verfahren vorausgegangen ist eine Analyse sämtlicher Antrags- und Meldedaten der Monate Januar 2023 bis Mai 2023 durch das Bundeskartellamt. Die Daten wurden von Seiten der vier Strom-Übertragungsnetzbetreiber übermittelt, welche für den Staat die Abwicklung übernommen haben.

Aus diesen rund 12.000 Anträgen ergeben sich insbesondere Preisstellung, Liefermengen, Entlastungssummen und Kundenzahlen. Die als auffällig identifizierten Versorger werden nun insbesondere zu ihren Preisen und Kosten sowie zu deren Entwicklung im Zeitverlauf befragt.

Sollten Verstöße festgestellt werden, so müssen unrechtmäßig erlangte Ausgleichzahlungen an die Strom-Übertragungsnetzbetreiber zurückgezahlt werden. Auch die Verhängung von Geldbußen ist möglich.

Nach dem Strom-Preisbremsegesetz können neben Versorgern auch selbst beschaffende Verbraucher, sog. sonstige Letztverbraucher wie vor allem Industriekunden, Entlastungsbeträge geltend machen. Diese Vorgänge können ebenfalls vom Bundeskartellamt auf Auffälligkeiten geprüft werden. Bislang hat nur eine sehr kleine Zahl von ca. 50 solcher Industriekunden von dieser Entlastungsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Das Bundeskartellamt hat unter Prioritätsgesichtspunkten zunächst nur Verfahren gegen Versorger eingeleitet.

Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet erste Missbrauchsverfahren bei Energiepreisbremsen ein

Die Verfahren betreffen Unternehmen, die für die Belieferung mit Gas Erstattungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben.

Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet erste Missbrauchsverfahren bei Energiepreisbremsen ein
Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet erste Missbrauchsverfahren
bei Energiepreisbremsen ein -Bild: © pixabay.com

Die Missbrauchsverbote der Preisbremsen-Gesetze verbieten eine Preisgestaltung gegenüber den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern, die zur Erlangung ungerechtfertigter staatlicher Entlastungsbeträge führt. Anfang des Jahres hat eine neue Abteilung des Bundeskartellamtes die Missbrauchsaufsicht über die Preisbremsen übernommen.

So teilt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes mit: "Der Staat stellt mit den Energiepreisbremsen riesige Finanzmittel zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Industrie zur Verfügung. Wir haben hierbei die Aufgabe, den Staat vor Ausbeutung zu schützen. Die ersten eingeleiteten Prüfverfahren betreffen eine zweistellige Zahl von Gasversorgern, die möglicherweise überhöhte Erstattungsanträge nach den Preisbremse-Gesetzen gestellt haben.".

Dabei will die Behörde Anhaltspunkte dafür haben, dass die zugrundeliegenden Preise gegenüber den Endkunden sachlich nicht gerechtfertigt sein könnten und sind dabei, Licht ins Dunkel bringen.

Weitere Verfahrenseinleitungen, bezogen auf die Bereiche Fernwärme und Strom, stehen bevor laut Mundt bevor.

Dabei soll es allerdings keinen Generalverdacht geben. Allerdings wilkl die Behörde "...werden wir künftig alle Antragsdaten zu den Ausgleichszahlungen der antragstellenden Unternehmen einer regelmäßigen systematischen Untersuchung, d.h. einem Screening unterziehen.".

Im Rahmen der Prüfverfahren wird das Bundeskartellamt zunächst die als auffällig identifizierten Unternehmen systematisch und datengestützt befragen. Im Fokus steht aktuell eine zweistellige Anzahl auffälliger Unternehmen aus dem Gasbereich. Weitere Verfahrenseinleitungen bei Fernwärme und Strom stehen bevor.

Sollten dabei Verstöße festgestellt werden, so müssen unrechtmäßig erlangte Ausgleichzahlungen an die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Strom-Übertragungsnetzbetreiber zurückgezahlt werden. Auch die Verhängung von Geldbußen ist möglich.

Energiepreisbremse: Ab 1.März gelten gedeckelte Tarife bei Strom, Gas und der Fernwärme rückwirkend

Zuletzt wurde bekannt, dass einige Gas- und Stromanbieter die Energiepreisbremse zum 1.März nicht umsetzen werden können, nun gibt es erste Hinweise auf völlig überhöhte März-Abschläge aus den Verbraucherzentralen. Diese Abschläge sollen bei 1.000 Euro im Monat liegen. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), spricht von "Abzocke".
Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet erste Missbrauchsverfahren bei Energiepreisbremsen ein
Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet erste Missbrauchsverfahren
bei Energiepreisbremsen ein -Bild: © pixabay.com

Die Preisbremsen greifen sogar rückwirkend zum 1. Januar 2023 und gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Allerdings müssen die Energieversorger auch die Verbraucher schriftlich informieren.

Dabei sind die Energieversorger per Gesetz dazu verpflichtet, die monatlichen Entlastungsbeträge ab dem 1. März unmittelbar und gleichmäßig bei den Abschlagszahlungen zu berücksichtigen, so Gregor Hermanni von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dabei sind im März die Entlastungsbeträge für Januar und Februar mit einzubeziehen.

Diese Regelung gilt dann für Eigentümer und Mieter, welche einen Strom-, Gas- oder Wärmevertrag direkt mit einem Energieversorger haben.

Dabei sollten die Versorger auch über die neue Höhe der Abschlagszahlungen die bis heute informieren. Darin müssen zudem die Höhe der Entlastungsbeträge und die Höhe des Entlastungskontingents aufgeführt sein, so der Verbraucherschützer.

Wer allerdings noch keine Informationen per Brief, Mail oder im Online-Kundenportal bekommen hat, dem steht natürlich auch Rabatt durch die Energiepreisbremsen zu. Zur Not sollten Verbraucher sich bei falschen Abrechnungen an die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur wenden und sich dort beschweren. Niemand sollte überhöhte Abschlagszahlungen zu seinem Nachteil hinnehmen als Verbraucher. Der Verbraucherschützer Hermanni rät den Kunden die Informationsschreiben des Versorgers aufmerksam zu lesen. Sie sollten prüfen, ob das angegebene Entlastungskontingent korrekt berechnet wurde. Dieses muss 80 Prozent des tatsächlichen oder prognostizierten Jahresverbrauchs betragen. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob der Entlastungsbetrag im ausgewiesenen Abschlag entsprechend berücksichtigt wurde.

Sollten die Kunden feststellen, dass die Entlastungen nicht korrekt weitergegeben werden, sollten sie ihren Versorger oder den Vermieter schriftlich unter Festsetzung einer Frist zur Korrektur auffordern, rät Verbraucherschütz