Gericht bestätigt Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen illegale Telefonwerbung
• 13.08.08 Die Bundesnetzagentur hat einen großen Schlag gegen unerlaubte Telefonwerbung durchgeführt und dabei auch die Unterstützung vor Gericht bekommen. Die Bundesnetzagentur ist in drei Verfahren zu Rufnummernmissbrauch vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt worden.
|
|
Das Gericht hob in seiner Begründung insbesondere hervor, dass die vorgelegten angeblichen Einverständniserklärungen zu den Werbemaßnahmen allesamt ungültig sind. Die Unternehmen hatten ihren Kunden im Rahmen von Warenbestellungen und schriftlichen Gewinnspielen stets eine vorformulierte Einverständniserklärung abverlangt.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts stellen diese vorformulierten Einverständniserklärungen keine wirksamen Einwilligungen in Werbeanrufe dar, weil es für den Kunden praktisch unüberschaubar sei, wer sich letztlich auf eine solche Erklärung berufen könne. Hieran ändert auch die Möglichkeit zum Widerruf der Erklärung nichts, da somit die Initiative zur Wiederherstellung der ungestörten Privatsphäre auf den Verbraucher verlagert würde.
Betroffene Verbraucher unerwünschter automatisierter Anrufe können sich telefonisch unter +49 291 9955-206, per E-Mail unter rufnummernmissbrauch@bnetza.de wenden.
| Verwandte Nachrichten: |
|
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten |



