Gericht erlaubt spickmich.de weiterhin die Lehrerbenotung
• 27.11.07 Im aktuellen Rechtsstreit zwischen einer Lehrerin und dem Online Portal für Lehrerbewertungen, spickmich.de, ist es beim beim Oberlandesgericht Köln zu einem positiven Urteil für das Online-Portal gekommen.Damit folgt das Oberlandesgericht Köln der Rechtsauffassung des Landgerichts
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Der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat die Auffassung des Landgerichts bestätigt, dass die Lehrerbenotung auf spickmich.de von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist und die Persönlichkeitsrechte von Lehrern nicht verletzt. Auch einen Verstoß gegen den Datenschutz konnte der Senat nicht erkennen.
Die juristische Beurteilung der Lehrerbenotung stärkt zudem die inhaltliche Position von spickmich. Das Angebot hat bei Schülern einen enormen Erfolg und stellt einen neuen Kommunikationskanal für Schülermeinungen dar. Insgesamt haben sich bereits über 400.000 Schüler auf www.spickmich.de angemeldet und dort über 150.000 Lehrer benotet.
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