Der Urheber eines Werkes hatte nach der bis Ende 2007 geltenden und im zu
entscheidenden Fall noch zugrunde zu legenden Rechtslage einen
Vergütungsanspruch gegen den Hersteller, den Importeur und den Händler von
Geräten, wenn diese Geräte dazu bestimmt sind, ein derartiges Werk "durch
Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung" zu
vervielfältigen (§ 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F.). Dieser Vergütungsanspruch
soll dem Urheber einen Ausgleich dafür verschaffen, dass Vervielfältigungen
seines Werkes zum eigenen Gebrauch unter bestimmten Voraussetzungen, ohne
seine Zustimmung und ohne eine Vergütung, zulässig sind.
Die Klägerin ist die VG Wort. Sie nimmt die urheberrechtlichen Befugnisse von
Wortautoren und Verlegern wahr. Die Beklagte vertreibt in Deutschland PCs, die
sie selbst herstellt oder importiert oder von Dritten bezieht. Die Klägerin
hat von der Beklagten Auskunft über die Anzahl der von ihr in Verkehr
gebrachten PCs verlangt und die Feststellung beantragt, dass die Beklagte ihr
für jedes dieser Geräte eine Vergütung von 30 Euro zu bezahlen hat. Das
Berufungsgericht hat dem Auskunftsantrag vollständig und dem
Feststellungsantrag in Höhe eines Betrages von 12 Euro stattgegeben. Der BGH
hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der BGH hat entschieden, dass für PCs keine Vergütungspflicht nach § 54a
Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F. besteht, weil diese Geräte nicht im Sinne dieser
Bestimmung zur Vornahme von Vervielfältigungen durch Ablichtung eines
Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung bestimmt sind. Mit
einem PC können weder allein noch in Verbindung mit anderen Geräten
fotomechanische Vervielfältigungen wie mit einem herkömmlichen Fotokopiergerät
hergestellt werden.
Nach der seit dem 1. Januar 2008 geltenden, die im entschiedenen Fall noch
nicht anzuwenden war, besteht ein Vergütungsanspruch hinsichtlich sämtlicher
Gerätetypen, die zur Vornahme von bestimmten Vervielfältigungen zum eigenen
Gebrauch benutzt werden (§ 54 Abs. 1 UrhG). Der Vergütungsanspruch hängt
demnach nicht mehr davon ab, dass die Geräte dazu bestimmt sind, ein Werk
"durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer
Wirkung" zu vervielfältigen.
Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 18/06
| Verwandte Nachrichten: |
-
07.09.26 OpenAI hat am 3. September 2026 mit GPT-6 Astra sein bislang
leistungsfähigstes KI-Modell vorgestellt. Der auffälligste Fortschritt steckt
diesmal nicht allein in besseren Antworten. Astra soll komplette Arbeitsabläufe
...
-
30.06.26 Perplexity Computer macht sichtbar, wie sich die Arbeit mit KI
verändert: weg von einzelnen Antworten, hin zu Systemen, die Aufgaben planen,
ausführen und Ergebnisse liefern. Der neue KI Agent dürfte vor
...
-
26.06.26 Manipulierte Livebilder könnten innerhalb weniger Sekunden ein Millionenpublikum erreichen.
Vodafone, die ARD unter Federführung des SWR
und die Duale Hochschule Baden-Württemberg testen deshalb, wie sich eine
...
-
12.06.25 Das kontaktlose Bezahlen gewinnt in Deutschland zunehmend an
Bedeutung. Immer mehr Menschen greifen an der Kasse nicht mehr zum
Portemonnaie, sondern nutzen ihr Smartphone oder ihre
...
-
15.04.25 In der aktuellen globalen Wirtschaftsdiskussion steht ein Thema besonders
im Mittelpunkt: die Ankündigung, dass sich die USA erneut
dazu bewegen, Zölle auf Smartphones und
...
-
09.01.25 Die elektronische Patientenakte (ePA) hat
in letzter Zeit aufgrund schwerwiegender Sicherheitslücken für
Aufsehen gesorgt. Der Chaos Computer Club (CCC) hat mehrere
...
-
06.11.24 Der neue Computer-Bild-Netztest ist eine umfassende Bewertung der
Mobilfunknetze in Deutschland, einschließlich der 5G-Netze der
wichtigsten Anbieter wie Telekom, Vodafone und
...
-
06.03.24 Am gestrigen späten Nachmittag ging bei Facebook, Instagram und Co
nichts mehr. Viele haben das Problem vielleicht gar nicht bemerkt. So gingen
die Störungen bis in den Abend hinein. Mittlerweile sind die Störungen
...
-
16.01.24 Im Sommer 2022 ist die Elster-Plattform wegen einer Überlastung
bei der Grundsteuer zusammengebrochen. Ursprünglich sollte die Abgabefrist
schon Ende Oktober 2022 auslaufen. Wegen weniger Rückmeldungen war sie jedoch
...
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten
|