Gericht: Online-Demo auf Lufthansa Seiten wegen Abschiebung war erlaubt
• 02.06.06 Am 1. Juli 2005 wurde ein Aktivist der bundesweiten Initiative Libertad! wegen Nötigung vom Amtsgericht Frankfurt unter Vorsitz der Richterin Bettina Wild verurteilt. Hintergrund war der erste Prozess überhaupt in Deutschland wegen einer Online-Demo, die am 20. Juni 2001 gegen die Deutsche Lufthansa AG stattfand. Rund 13.000 Menschen demonstrierten damals zu einem|
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Dieses Urteil wurde jetzt mit Beschluss vom 22. Mai 2006 durch den 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt wegen Verletzung bestehender Gesetze kassiert und der Angeklagte freigesprochen.
Als Urteils Begründung wird angegeben, dass Online-Demos keine Gewalt sind, keine Nötigung, keine "Drohung mit einem empfindlichen Übel" und keine "Datenveränderung", auch eine Verurteilung als Ordnungswidrigkeit käme nicht in Betracht. Die Organisation betrachtet das neue Urteil vor dem Oberlandesgerichts Frankfurt als eine Ohrfeige für das Amtsgericht. Ausführlich geht das OLG auf den ausufernden Gewaltbegriff im Urteil der Amtsrichterin ein und nimmt es regelrecht auseinander. Das OLG stellt fest, dass die Online-Demo auf die Meinungsbeeinflussung zielte.
Interessant ist auch die Tatsachem dass schon vor der Online-Demo Bundesjustizministerium und Verfassungsschutz die Aktion für rechtswidrig hielten, sprachen sogar von Computersabotage. Danach ermittelte vier Jahre lang der Staatsschutz, es gab unangenehme Hausdurchsuchungen inklusive der Beschlagnahmung der Rechner der Organistation und der damit einhergehenden Behinderung der Arbeit. Die Organisation hat nun natürlich das Recht, die Justiz wegen der Verfolgung Unschuldiger $344 Strafgesetzbuch und möglicherweise Vollstreckung gegen Unschuldige $345 Strafgesetzbuch zu belangen und auch Schadensersatzforderung zu stellen. Hier sind Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahre vorgesehen.
Libertad! hatte zum Prozess die Kampagne "free online protest" gestartet, um die Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Internet zu verteidigen. Aus diesen grundsätzlichen Erwägungen hatte auch der Angeklagte die Sprungrevision eingelegt. Das Internet ist trotz seiner Virtualität ein realer öffentlicher Raum. Wo schmutzige Geschäfte gemacht werden, dort kann und muss man auch dagegen protestieren. Seit den Hausdurchsuchungen im Oktober 2001 nutzte Libertad! das Strafverfahren um in der Öffentlichkeit, aber auch vor Gericht das Internet als Raum für politischen Protest zu verteidigen.
Libertad! ist eine bundesweite Initiative, die es ernst meint mit Solidarität und Menschenrechte und sich im Zusammenhang der weltweiten Kämpfe um Lebensbedingungen und Emanzipation begreift.
Weitere Infos erhalten Sie beim Anbieter unter www.libertad.de
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