Gericht: Telekom darf Guthaben von gesperrten Telefonkarten nicht behalten
• 04.06.09 Leider werden Kunden mit Prepaid Karten immer wieder von den diversen Telefonfirmen angeschrieben, ihr Guthaben aufzufrischen, ansonsten wird die Rufnummer einfach abgeschaltet. Diese Forderung wird allzugerne gegenüber Wenignutzern gemacht, wie uns viele Leser auch berichten. Leider wird dabei auch oft das Guthaben auf der Telefonkarte einkassiert.
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Telefonkarten der ersten Generation sind solche, die von der Telekom bzw. ihrer Rechtsvorgängerin bis Mitte 1998 herausgegeben worden waren. Diese Telefonkarten wiesen keine Befristung der Laufzeit auf und lauten auf DM-Guthaben. Die Telekom hat diese Telefonkarten mit Ablauf des 31.12.2001 für Telefoniezwecke gesperrt.
Bereits mit Urteil XI ZR 274/00 vom 12.06.2001 hatte der BGH entschieden, dass die Sperrung der Telefonkarten ohne eine Laufzeitbefristung es nicht rechtfertige auch den im Voraus für noch nicht verbrauchte Gesprächseinheiten vereinnahmten Betrag ersatzlos verfallen zu lassen, so der Rechtsanwalt Herbert Krumscheid. Die Telekom führte daraufhin ein Umtauschverfahren ein nach der von ihr gesperrter oder ungültig gewordene Telefonkarten in gültige Telefonkarten umgetauscht werden konnten. Zunächst tauschte sie dabei in gültige Telefonkarten aus aktueller Produktion um.
Seit Herbst 2007 verweigert die Telekom auch den Umtausch von Telefonkarten der ersten Generation generell mit der Behauptung, dass eine Verjährung der Ansprüche auf Umtausch dieser Karten in gültige Telefonkarten eingetreten sei. Da aber mitunter noch ein Restguthaben auf den Karten war, kam es nun zu Forderungen des Kunden gegenüber der dt.Telekom.
Das Oberlandesgericht Köln hat die Revision gegen das Urteil zugelassen und die dt. Telekom schon entsprechend reagiert und angekündigt in Revision gehen zu wollen.
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