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Gesetz gegen Hasskriminalität: Ausspionieren der Bürger nach Gesetzesentwurf?

• 19.02.20 Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen. So sollten laut dem Entwurf soziale Netzwerke unter anderem dazu verpflichtet werden, IP-Adressen und Portnummer von Nutzern schon dann proaktiv an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten, wenn auch nur der Verdacht eines Vergehens bestehen
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könnte. Daher gibt es schon reichlich Kritik an diesem Gesetzesentwurf Immerhin wird hier pauschal der Bürger schon bei einer kritischen Meinungsäußerung verfolgt.

Gesetz gegen Hasskriminalität: Ausspionieren der Bürger nach Gesetzesentwurf?

Die Weitergabe von personenbezogenen Daten und zwar Anlasslos ist in einem Rechtsstaat immer fragwürdig. Besonders wenn Aufgabe des Staates an private Firmen weitergegeben werden. Daher gibt es auch harsche Kritik an der pauschalen Weitergabe von Daten an das Bundeskriminalamt.

Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität - Bild: pixabay.com

So kritisiert der Branchenverband Bitkom, dass die Auslegung der Gesetze und die Durchsetzung geltenden Rechts den Gerichten und Staatsanwaltschaften obliegt nicht privaten Unternehmen. Dieser erstmals vom NetzDG eingeführte Ansatz soll nun weiter ausgedehnt werden. Im Ergebnis werden die betroffenen Plattformen dazu verleitet, eher zu viele als zu wenige Nutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden zu melden. Auch aus Sorge vor Bußgeldern.

"Gleichzeitig fehlt vor allem Staatsanwaltschaften das nötige Personal, um die dann gemeldeten Daten überhaupt effizient bearbeiten zu können, so die Kritik weiter. Eine wirksame Strafverfolgung bleibt damit aus. Im Kampf gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität brauchen die zuständigen Behörden mehr Personal und Digitalkompetenz. Deutschland kommt auch international eine Vorbildfunktion zu, wenn es um die Verteidigung bürgerlicher Freiheiten geht. Das jetzt vorgelegte Gesetz birgt die Gefahr, Blaupause für die Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet zu werden." erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Nach NetzDG nun Gesetzesentwurf gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet

Hochproblematisch ist zunächst, dass die Polizei künftig auf einfaches Ersuchen hin die Nutzerpasswörter von allen Telemediendiensteanbietern verlangen kann. Dazu genügt die Aufforderung einer Behörde oder Polizeidienststelle, ein richterlicher Beschluss ist nicht nötig, so die Kritik vom Branchenverband Bitkom.

Damit werden nicht nur die großen sozialen Netzwerke in die Pflicht genommen, sondern ebenso die Anbieter von Internetzugängen und zahlreiche weitere Online-Unternehmen. In vielen Fällen verfügen diese Unternehmen überhaupt nicht über die Passwörter, da sie ausschließlich verschlüsselt hinterlegt sind und aus gutem Grund von den Mitarbeitern der Unternehmen nicht eingesehen werden können.

Der Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder meint dazu: "Vorweg: Bitkom setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet konsequent bekämpft und strafrechtlich verfolgt werden. Unstrittig ist auch, dass Online-Plattformen und soziale Netzwerke im Kampf gegen Hasskriminalität zur aktiven Mitwirkung verpflichtet sind. Doch das jetzt vorgestellte Gesetz wirft Grundwerte über Bord, die unser Zusammenleben online wie offline seit Jahrzehnten prägen. Statt das NetzDG gewissenhaft auf Wirkungen und Nebenwirkungen zu überprüfen, kommt kurz vor Weihnachten und auf den letzten Drücker der nächste überhastete Vorstoß gegen ein lange bekanntes Problem.".

Die Herausgabe vertraulicher Passwörter ohne richterlichen Beschluss, automatisierte Weiterleitung von IP-Adressen erstaunt Dr. Bernhard Rohleder weiter. Immerhin werden solche Vorschläge aus jenem Ministerium unterstützt werden, das sich den Datenschutz besonders groß auf die Fahnen geschrieben hat.

Kritisch sieht der Branchenverband zudem die Verpflichtung für Diensteanbieter, eventuell strafbare Inhalte nicht nur zu löschen, sondern sie unaufgefordert mitsamt der IP-Adresse und Portnummer des Nutzers dem Bundeskriminalamt mitzuteilen.

Gerade bei Meinungsäußerungen ist die Strafbarkeit in vielen Fällen keineswegs offensichtlich. Es wird sich nicht vermeiden lassen, dass Inhalte und Daten von völlig harmlosen Nutzern, die sich nichts zu Schulden kommen ließen, an das BKA weitergeleitet werden, so die Kritik weiter. Unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre der Nutzer sind damit vorprogrammiert.

Derzeit löschen die sozialen Netzwerke Inhalte meist nach ihren sogenannten Community Standards, in wenigen verbliebenen Einzelfällen auch nach dem NetzDG. Wenn künftig in all diesen Fällen Nutzerdaten weitergeleitet werden, so ist eine hoffnungslose Überlastung der Behörden jetzt schon absehbar.

So werden bei den Behörden die persönlichen Daten angesammelt, die letztlich mit der notwendigen Aufmerksamkeit gar nicht ausgewertet werden können. Bereits heute fehlen den Behörden die zur wirksamen Strafverfolgung notwendigen Ressourcen. Zwar ist zumindest eine neue Zentralstelle beim BKA geplant, die betroffenen Staatsanwaltschaften werden aber nicht aufgestockt.

Laut dem Branchenverband entledigt sich der Staat einiger besonders sensibler Kernaufgaben, überträgt sie an privatwirtschaftliche Unternehmen.

Weitere Kritik kommt von den Datenschützern, da die Bundesregierung Internetdienste zur "Entschlüsselung" von Passwörtern zwingen will. Allerdings betont ein Sprecher des Bundesjustizministeriums nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa. "Eine solche Pflicht für die Provider, Passwörter zu entschlüsseln, wenn Staatsanwaltschaften sie dazu auffordern, gibt es nicht und wird es auch künftig nicht geben". Dabei geht es um die Änderung des Telemediengesetzes (TMG) die Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten neu zu regeln und damit den Ermittlungsbehörden einen leichteren Zugriff auf Passwörter zu ermöglichen.

Der Gesetzesentwurf ist auch online verfügbar. Damit gilt die Regelung auch für Bestandsdaten. Dazu der Sprecher des Bundesjustizministeriums "Um Täter identifizieren zu können, müssen Staatsanwaltschaften von Internetplattformen Daten herausverlangen können. Im Einzelfall ist es auch erforderlich, auf einen Account zugreifen zu können. Das ist auch heute so nach geltendem Recht.".

Ferner soll laut dem Ministeriumssprecher künftig ein Richter entscheiden, ob ein Passwort angefordert werden darf. Das würde eine Verschärfung gegenüber der bisherigen Regelung darstellen. Zudem gehe die Regierung nur von wenigen Fällen aus, weil Onlinedienste nach europäischem Datenschutzrecht ohnehin verpflichtet seien, Passwörter gehasht zu speichern.

Daher wird es spannend mit der Passwortweitergabe. Derzeit kann man auch gehashte Passwörter bei einem schlechten Hashverfahren schnell entschlüsseln. Damit sollten Nutzer im Prinzip immer lange Passwörter nutzen, denn je kürzer das Passwort, desto schneller der Hack, so unser Chefredakteur Dipl. Inform. Martin Kopka. Am besten sollten Plattformen dann noch Argon 2 als Hashverfahren einsetzen. Damit können die Passwörter schlecht berechnet werden. Bei älteren Hashverfahren wie MD5, und leider auch am meisten eingesetzt, kann man Passwörter schon eher zurückrechnen.

Zuletzt hatte der eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. sogar von einem "Ein schwarzer Tag für das freie Internet" geredet. Der Verband bedauert, dass die Bundesregierung bei beiden Gesetzesvorhaben wesentliche Aspekte in Bezug auf Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit nicht eingehender betrachtet hat und die vielen Kritikpunkte von Internetwirtschaft, Journalisten und Bürgerrechtsorganisationen einfach übergeht.

Gegen Hassrede im Netz gibt es keine einfachen und schnellen Lösungen. Vor allem müssen die Behörden personell so ausgestattet werden, dass sie ihrem Auftrag der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken ebenso nachkommen können wie im Straßenverkehr, so die Kritiker weiter.

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