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Googles Marktbeherrschende Stellung: Googles Rekordstrafe wird auf 4,1 Milliarden Euro reduziert

• 14.09.22 Der Suchmaschinen Gigant Google hatte zuletzt von der EU-Kommission ein neues Rekord Bussgeld von 4,3 Mrd Euro aufgedrückt bekommen. Nun wurde diese durch das EU-Gericht auf 4,1 Milliarden Euro gesenkt. Durch das Bußgeld reagiert die EU-Kommission gegen Google wegen Mißbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung beim Betriebssystem
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Android. Dabei soll Google den Smartphone Herstellern entsprechende Apps vorgeschrieben haben und damit den Wettbewerb geschadet haben.

Googles Marktbeherrschende Stellung: Googles Rekordstrafe wird auf 4,1 Milliarden Euro reduziert

Hier geht es nun um das Mobilbetriebssystem Android und Googles Vorgaben an Gerätehersteller, welche entsprechende Apps von Google nutzen müssen, so die EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Auch hier wollte Google seine marktbeherrschende Stellung bei der Suchmaschine festigen.

Googles Marktbeherrschende Stellung: Googles Rekordstrafe wird auf 4,1 Milliarden Euro reduziert
Googles Marktbeherrschende Stellung: Googles Rekordstrafe wird auf 4,1 Milliarden Euro reduziert
-Bild: © pixabay.com

EU-Kommissarin Margrethe Vestager dazu: "Durch diese Praktiken wurde Wettbewerbern von Google die Möglichkeit genommen, innovativ und konkurrenzfähig zu sein." Beim Android System müssen die Hersteller auf ihren Geräten bestimmte Dienste des Google Konzerns vorinstallieren, darunter die Google-Suche und den Web-Browser Chrome. Außerdem untersagt es Google den Herstellern, Geräte mit Android zu verkaufen, wenn sie gleichzeitig auch Modelle mit abgewandelten Versionen des Betriebssystems im Angebot haben.

Dieses störte die EU-Kommission, genauso wie die Vereinbarungen mit Herstellern und Mobilfunk-Betreibern, die über einen Anteil an Werbeerlösen einen Anreiz erhielten, ausschließlich die Google-Suche auf den Geräten vorzuinstallieren.

Bundeskartellamt: Ermittlungen wegen gefälschte und manipulierte Nutzerbewertungen beim Online-Kauf

Beim Online-Shopping nutzen viele Nutzer die Bewertungen der anderen Nutzer. So zum Beispiel bei Amazon. Wenn allerdings die Händler die Bewertungen manipulieren in diesen marktbeherrschenden Systemen kommt es zum Schaden der Verbraucher. So hat nun das Bundeskartellamt seine Ergebnisse der Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet vorgestellt. In seinem abschließenden Bericht klärt das Bundeskartellamt über die Hintergründe von Fake-Bewertungen auf und formuliert praktikable Lösungsansätze. Allerdings hat das Bundeskartellamt die Digitalisierung in den letzten Jahren verschlafen, so die Kritik.

Das Bundeskartellamt hat die Sektoruntersuchung im Mai 2019 eingeleitet. Im Rahmen der Ermittlungen hat die Behörde über 60 große Internet-Portale befragt, die Nutzerbewertungen aus 16 Branchen anzeigen, sowie zahlreiche andere Marktteilnehmer zu Stellungnahmen aufgefordert. Der jetzt vorgelegte Bericht ist das Ergebnis dieser Ermittlungen sowie einer Konsultation zu den vorläufigen Ergebnissen im Juni 2020.

Bundeskartellamt: Ermittlungen wegen gefälschte und manipulierte Nutzerbewertungen beim Online-Kauf
Bezahlen mit dem Smartphone wird einfacher -Bild: pixabay.com

Online-Produkte und -Dienstleistungen verkaufen sich mit vielen und positiven Bewertungen deutlich besser, als solche mit wenigen oder negativen Bewertungen. Aus diesem Grund ist der Anreiz für Anbieter von Dienstleistungen bzw. für Hersteller und Händler von Produkten entsprechend groß, darauf einzuwirken, dass möglichst viele und positive Bewertungen veröffentlicht werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Nutzerbewertungen sind eine ganz zentrale Entscheidungshilfe beim Online-Kauf. Leider sind sogenannte Fake-Bewertungen ein weit verbreitetes Phänomen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es sehr schwer, echte von unechten Bewertungen zu unterschieden. Verkaufs-, Buchungs- und Bewertungsportale oder auch Suchmaschinen müssen in Zukunft mehr Verantwortung übernehmen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Fake-Bewertungen durch technische Filter- und Analysemethoden aufzuspüren und zu löschen.".

Der Bericht des Bundeskartellamtes beschreibt, welche Praktiken verbreitet sind und wie Fake-Bewertungen zustande kommen können. So gibt es spezialisierte Dienstleister, bei denen positive Bewertungen gekauft werden können. Dabei werden Nutzern häufig kostenlos Produkte überlassen oder andere Belohnungen für positive Bewertungen gewährt. Software, sogenannte Bots, können eingesetzt werden um Bewertungen künstlich zu erzeugen.

Dabei sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst sein, dass es auch viele Fake-Bewertungen gibt, so Mundt weiter.

Die Sektoruntersuchung befaßt sich auch mit dem grundsätzlichen Problem, dass es in vielen Bereichen zu wenige Bewertungen gibt. Je mehr echte Bewertungen es gibt, umso hilfreicher sind diese für die Entscheidung für oder gegen einen Kauf oder eine Buchung. Allerdings hängt es auch oft davon ab, ob die Verbraucher Bewertungen durchführen können. Zwingen kann man einen Käufer zu einer Bewertung nicht, so die Kritik an den Forderungen von Mundt.

Missbrauch der Marktbeherrschenden Stellung und Bundeskartellamt schaut zu

In der Vergangenheit wurde das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner im wieder von Google bei den Suchmaschinen-Ergebnissen und bei der bezahlten Werbung für unsere Dienstleitungen benachteiligt. Dabei gab es keine Reaktionen und Maßnahmen von Seiten des Bundeskartellamtes im letzten Jahrzehnt durch Beschwerden des Chefredakteurs vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Chefredakteur Dipl. Inform. Martin Kopka. Hier lag und liegt ein Eingriff in das Grundrecht auf Presse- und Gewerbefreiheit vor. Das Bundeskartellamt sucht nun verzweifelt nach Informatikern, da die Digitalisierung vom Bundeskartellamt in den letzten Jahren verschlafen wurde, so die weitere Kritik vom Chefredakteur.

Erst die Ermittlung durch die EU-Kommission und die Ergebnisse aus dem Jahr 2017 haben die Benachteiligen von Google gegenüber deutschen Unternehmen ans Licht gebracht. Mittlerweile ist Google der grösste Preisvergleicher in Deutschland und Europa, eine Kontrolle durch das Bundeskartellamt findet nicht statt.

Dabei versucht Google auch die Monetarisierung auf deren eigenen Internetseiten durchzuführen, da die Ergebnisse von Online-Portalen selbst von Google bei der Suche angezeigt werden. Hier entgehen den Tarifvergleichern Einnahmen, da die Internet-Seiten nun nicht mehr aufgerufen werden. Ein Eingreifen durch das Bundeskartellamt ist hier nicht zu erkennen.

Gibt es bald DNS Sperren für Google?

Daher fordern Kritikern wie der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, Google am besten bei allen Behörden, Schulen, Verwaltungen und öffentlichen Plätzen mittels einer DNS Sperre zu verbannen. Diese DNS Sperren bei der Clearingstelle Bundesnetzagentur funktionieren mittlerweile sehr gut bei Portalen, welche Urheberrechtsverletzungen betreiben. Auch kann man diese DNS-Sperren im WLAN gut einrichten, so dass man auch hier auf öffentlichen Plätzen mit WLAN entsprechende Massnahmen einrichten kann.

Wie sich nun anhand der Forschungsergebnisse der drei Informatikern vom Trinity College Dublin und der University of Edinburgh zeigt, kann man das ständige "Nachhause Telefonieren" auch mittels einer einfachen DNS-Sperre bzw. Umleitung blocken. "Durch die DSN Sperren werden Journalisten, Richter, Anwälte und viele weitere Berufgruppen mit schützenswerten Daten, durch das rechtswidrige und verfassungswidrige Ausspionieren durch Google geschützt", so die weitere Begründung vom Chefredakteur des Redaktionsnetzwerk Tarifrechner.

EU Gericht: Google erleidet Schlappe wegen Missbrauch der Marktbeherrschenden Stellung bei der Suche

Daher ist laut dem EU-Gericht die Strafe in der Höhe von 2,4 Milliarden Euro berechtigt, da Google mit voller Absicht seine eigene Shopping-Suche gegenüber den Angeboten der Konkurrenz bevorzugt habe, teilte das Gericht am gestrigen Mittwoch, dem 10.November 2021 mit.

Das Gericht weist die Klage von Google gegen die Entscheidung des Feststellung der Kommission, dass Google seine beherrschende Stellung missbraucht hat, indem es seine eigene begünstigte Preisvergleichsdienste gegenüber konkurrierenden Preisvergleichsdiensten hervorhob.

Mit Entscheidung vom 27. Juni 2017 stellte die Kommission fest, dass Google seine beherrschende Stellung missbraucht hatte auf dem Markt für allgemeine Online-Suchdienste in 13 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, durch Bevorzugung seines eigenen Preisvergleichsdienstes, eines spezialisierten Suchdienstes, gegenüber der Konkurrenz Preisvergleichsdienste.

Die Kommission stellte fest, dass die Ergebnisse der Produktrecherchen mit der allgemeinen Suchmaschine von Google wurden auffälliger positioniert und angezeigt wenn die Ergebnisse von Googles eigenem Preisvergleichsdienst stammen, als wenn sie stammten von konkurrierenden Preisvergleichsdiensten.

Darüber hinaus sind die letzteren Ergebnisse, die erschienen als einfache generische Ergebnisse wurden dementsprechend im Gegensatz zu Ergebnissen aus Der Preisvergleichsdienst von Google, der dazu neigt, von Anpassungsalgorithmen in herabgestuft zu werden.

Wegen dieser Zuwiderhandlung verhängte die Kommission gegen Google eine Geldstrafe in Höhe von 2 424 495 000 Euro, davon 523 518 000 EUR gesamtschuldnerisch mit Alphabet, ihrer Muttergesellschaft. Google und Alphabet haben gegen die Entscheidung der Kommission Klage beim General erhoben Gericht der Europäischen Union.

Mit dem aktuellen Urteil weist nun das Gericht die Klage der zwei Unternehmen und hält die von der Kommission verhängte Geldbuße aufrecht.

Gegen das Urteil des EU-Gerichts kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt werden.

Schon im Jahr 2019 brummte die EU-Kommission Google eine Strafe von 2,42 Mrd Euro auf

Die Europäische Kommission hatte Google schon im Jahr 2019 eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd aufgebrummt. Auch hier hatte Google gegen das EU-Kartellrecht verstoßen Google hat seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es einem anderen Google-Produkt, seinem Preisvergleichsdienst, einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hat.

Für das Bezahlen der Strafe hatte Google 30 Tage Zeit, hat aber nun Klage dagegen erhoben. Das teilte der US-Konzern teilte dieses nun am heutigen Montag mit, ohne weitere Details zu nennen. Auch das Gericht der Europäischen Union bestätigte der Deutschen Presse-Agentur gegenüber den Eingang der Beschwerde.

Das Verhalten von Google stellt somit eine missbräuchliche Ausnutzung seiner marktbeherrschenden Stellung in der allgemeinen Internet-Suche dar, da es den Wettbewerb auf den Preisvergleichsmärkten behindert.

In dem Beschluß kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass Google auf jedem nationalen Markt für allgemeine Internetsuche im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), d. h. in allen 31 EWR-Staaten, eine beherrschende Stellung innehat.

Die Bewertung der Kommission stützt sich auf die Tatsache, dass auf die Google-Suchmaschine in allen EWR-Staaten sehr hohe Marktanteile entfallen, die meist über 90 Prozent liegen. Das Unternehmen konnte diese Position seit mindestens 2008, d. h. seit Beginn des Untersuchungszeitraums, halten.

Googles Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung

Eine marktbeherrschende Stellung an sich ist nach den EU-Kartellvorschriften nicht verboten. Allerdings tragen marktbeherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung, denn sie dürfen ihre starke Marktstellung nicht missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem von ihnen beherrschten Markt oder auf anderen Märkten einschränken.

Google hat die Suchergebnisse manipuliert

Google hat seinen eigenen Preisvergleichsdienst systematisch am besten plaziert. Die Ergebnisse seines Preisvergleichsdiensts werden ganz oben auf der Liste der Suchergebnisse oder manchmal in einem eigenen Feld auf der rechten Seite dieser Liste angezeigt und ansprechend präsentiert, so die EU-Kommission.

Sie werden vor den Ergebnissen aufgeführt, die anhand der generischen Suchalgorithmen als relevanteste Ergebnisse ermittelt werden. Dies geschieht immer, wenn ein Verbraucher in der allgemeinen Google-Suchmaschine nach einem Produkt sucht, für das Google Ergebnisse seines Preisvergleichsdiensts zeigen möchte. Folglich wendet Google seine generischen Suchalgorithmen nicht auf den eigenen Preisvergleichsdienst an.

Bei konkurrierenden Preisvergleichsdiensten dagegen werden diese generischen Algorithmen für die Platzierung genutzt und bewirken auch Herabstufungen (sodass diese auf der Liste der Suchergebnisse weiter nach unten rutschen). Preisvergleichsdienste können durch mindestens zwei verschiedene Algorithmen, die 2004 bzw. 2011 erstmals angewendet wurden, herabgestuft werden. Die am besten plazierten Wettbewerber werden nachweislich im Durchschnitt erst auf Seite vier der Suchergebnisse von Google angezeigt, und andere Dienste sind sogar noch weiter unten plaziert. Praktisch bedeutet das, dass die Verbraucher konkurrierende Preisvergleichsdienste nur sehr selten in den Suchergebnissen von Google zu sehen bekommen.

Geldbuße richtet sich nach der Schwere des Vergehens

Die Kommission berücksichtigte bei der Festlegung der Geldbuße die Dauer und die Schwere der Zuwiderhandlung. Im Einklang mit den Leitlinien der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 wurde die Geldbuße auf der Grundlage der Einnahmen von Google aus seinem Preisvergleichsdienst in den betreffenden 13 Europäischen Wirtschaftsraum Staaten errechnet.

Mit dem Beschluß wird Google dazu verpflichtet, sein rechtswidriges Verhalten bezüglich seines Preisvergleichsdienstes binnen 90 Tagen abzustellen und von allen Maßnahmen abzusehen, die denselben oder einen ähnlichen Zweck bzw. dieselbe oder eine ähnliche Wirkung haben.

Google manipuliert Suchergebnisse bei Preisvergleichern

Google verwendet seine Ergebnisseiten, um entsprechende eigene Preisvergleiche anpreisen. Dabei werden sogar die Suchergebnisse manipuliert, so dass andere Preisvergleicher erst gar nicht mehr bei dem Suchergebnis auftauchen. Immerhin kann dieses jeder Nutzer zum Beispiel bei der Verwendung von Bing oder duckduckgo.com nachvollziehen.

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