• 21.05.13 Die Minister haben letzten Freitag auf ihrer
Verbraucherschutzministerkonferenz über ein Rückgaberecht für Smartphone- und
Tablet PC Apps beraten. Bislang gab es allerdings von seiten der Verbraucher
keine Kritik an die App Store von Google, Amazon und Apple, die ein
gesetzliches Rückgaberecht rechtfertigt.
"Apps sind in Deutschland sehr erfolgreich und haben sich zu einem
wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. Mit dem Kauf von Apps wurden 2012 in
Deutschland 430 Millionen Euro umgesetzt, mehr als doppelt so viel wie
2011. Die Smartphone- und Tablet-Besitzer schätzen die App-Stores und die
Möglichkeit, dort unkompliziert und sicher einzukaufen.", sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Der Branchenverband sieht hier eine realitätsferne Überregulierung, von der
vor allem Start-ups und innovative Einzelkämpfer betroffen wären, die die
App-Economy voranbringen. Von sehr vielen Apps gibt es bereits heute schon
kostenlose, oft werbefinanzierte Test- oder Light-Versionen, mit denen sich
der Nutzer ein Bild vom Funktionsumfang machen und entscheiden kann.
Damit ist der Kunde deutlich besser gestellt als bei vielen anderen Produkten,
so der Branchenverband weiter.
Der Nutzer bekommt beim Kauf von Apps zuvor schon Kundenmeinungen, Screenshots
und Zahlen über Downloads. In vielen App-Stores gibt es
bereits heute die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis innerhalb einer kurzen
Frist eine bezahlte App wieder zurückzugeben. Längere Fristen, etwa 14 Tage
oder mehr, würden zu großen Problemen führen. Es kann wohl niemand ernsthaft
fordern, dass man sich vor dem Urlaub eine Reise-App für die Stadt oder Region
runterladen kann und sie dann nach der Rückkehr wieder zurückgeben darf.
Eine Rückgabe von Film-DVDs, Musik-CDs oder E-Books, die bereits angeschaut,
gehört oder gelesen wurden, ist aus diesen nachvollziehbaren Gründen heute
ebenfalls nicht möglich.
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