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Landgericht München: Vodafone Kabel Deutschland verurteilt wegen Auftragsbestätigungen ohne Bestellung

• 13.12.18 Wenn Kunden eine Auftragsbestätigung ohne eine Bestellung bekommen, ist dieses immer erstmal ein Schock. So hat nun das Landgericht München der Vodafone Kabel Deutschland GmbH untersagt, Verbrauchern den Abschluss eines Vertrages über die Produkte Kabel Digital oder Video Select zu bestätigen und Entgelte für die Angebote in Rechnung zu
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stellen, wenn keine entsprechende Bestellung des Verbrauchers vorliegt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Vodafone Kabel Deutschland GmbH verklagt.

Vodafone Kabel Deutschland verurteilt wegen Auftragsbestätigungen ohne Bestellung

Dabei hat der Ärger laut der Verbraucherzentrale mit der Kündigung eines DSL-Vertrags bei Vodafone Kabel Deutschland begonnen. Der Kunden hatte den Anschluss wegen eines Umzugs gekündigt. Weil er dachte, dass noch Fragen im Zusammenhang mit seiner Kündigung zu klären seien, rief der Betroffene Kabel Deutschland nach einem verpaßten Anruf zurück. Im Telefongespräch bewarb der Mitarbeiter des Vodafone Kundenservice jedoch ausgewählte Produkte, auf die Kündigung ging er nicht ein.

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-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Obwohl der Verbraucher deutlich machte, dass seinerseits kein Interesse mehr an Produkten von Vodafone Kabel Deutschland besteht, erhielt er kurz nach Ende des Telefonats eine E-Mail mit der Überschrift "Ihre Bestellung haben wir bekommen". Am Tag darauf folgte die Mitteilung, ein neues Gerät sei unterwegs. Später wurden Rechnungen über die Produkte "Kabel Digital" und "Video Select" zugestellt und die entsprechenden Entgelte vom Konto des Betroffenen abgebucht.

"Wer nichts bestellt, darf auch nicht zur Kasse gebeten werden. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wir freuen uns, dass die Münchner Richter das genauso sehen wie wir", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Vodafone Kabel Deutschland darf Verbrauchern nun keine Verträge mehr unterschieben!". Verstößt das Unternehmen gegen das Urteil des Landgerichts München I kann nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden. Die Verbraucherzentrale berichtet über regelmäßige Beschwerden von Verbrauchern, die Zeit und Nerven investieren müssen, um sich gegen Rechnungen zu wehren, für die es keine Vertragsgrundlage gibt, teilt Frau Rehberg.

Verbraucher seien bei Erhalt einer Bestätigung über einen nicht bestehenden Vertrag eigentlich nicht verpflichtet, tätig zu werden. Die Anbieter meinen aber, dass ein Vertrag automatisch als abgeschlossen gilt, wenn auf eine als E-Mail verschickte Bestätigung keine Reaktion erfolgt, so die Verbraucherschützerin weiter.

Kunden mit Problemen bei Verträgen können ihren Fall immer den Verbraucherzentralen melden. Urteil vom 9. August 2018, Az. 17 HK O 301/18 Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie via Twitter und Facebook informiert.



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