Leistungsschutzrechte wurden vom Bundestag abgesegnet
• 01.03.13 Die Stellungnahmen mehrerer Sachverständiger im Vorfeld bei den Stellungnahmen zu den Leistungsschutzrechten hat bestätigt, dass das Leistungsschutzrecht weder rechtlich noch ökonomisch notwendig sind. Kritiker werfen dem Gesetzesvorhaben sogar verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken vorgeworfen. Ursprünglich wurde das Gesetzesvorhaben von der
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Nun hat die Bundesregierung dem Leistungsschutzrecht in einer abgeschwächten Form zugestimmt. Damit sind laut ersten Stellungnahmen weder die Befürworter noch die Gegner einverstanden. In Zukunft dürfen Suchmaschinen kleine Textpassagen veröffentlich werden. Ob damit die Zeitungsverleger ihr Ziel erreicht haben, darf daher mehr als bezweifelt werden. Daher wird diese Abschwächung der Leistungsschutzrechte von den Zeitungsverlegern kritisiert.
Im Gegenzug stellen die Gegner klar, dass die Gerichte und Anwälte erstmal das sagen haben, da die Definition von kleinen Textpassagen wieder durch die Gerichtsinstanzen geboxt werden muss.
Der Branchenverband BITKOM kritisiert daher das verabschiedete Leistungsschutzrecht für Presseverlage erneut. "Das Gesetz ist schlicht überflüssig und wird gegen die Empfehlungen der meisten Rechtsexperten durch das Parlament gejagt", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die Regierungskoalition habe sich in dieser Frage leider weitgehend erkenntnisresistent gezeigt. "Die Internetwirtschaft, die Internetnutzer und selbst viele Journalistenverbände lehnen das Leistungsschutzrecht aus guten Gründen ab."
Bei Abgeordneten herrscht sogar Uneinigkeit darüber, ob und bis zu welchem Umfang die in Suchmaschinen üblichen Textauszüge künftig erlaubt sind oder nicht. Die Bundesregierung will diese Abwägung nun den Gerichten überlassen und nimmt dafür rechtliche und ökonomische Unsicherheit in Kauf, so die Kritiker.
Ein Rechtsgutachten von der Humboldt Universität Berlin, kommt zu dem Ergebnis, dass das geplanten Leistungsschutzrecht als verfassungswidrig einzustufen ist. Die Internet-Nutzer und Betreiber von Online-Portalen werden in ihrem Recht auf Informationsfreiheit eingeschränkt. Bei den Unternehmern wird zudem die Berufsfreiheit beeinträchtigt. Zudem enteignet das Leistungsschutzrecht Journalisten. Sie behalten zwar das Urheberrecht an ihren Texten, können dieses jedoch nicht mehr frei nutzen, da die Presseverlage vergleichbare Rechte an denselben Texten erhalten, so die Mitarbeiter am Rechtsgutachten Prof. Dr. Alexander Blankenagel und Prof. Dr. Wolfgang Spoerr von der Humboldt Universität Berlin.
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