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Neuer Bundesnetzagentur Chef: Klaus Müller von der Verbraucherzentrale wird neuer Chef

• 22.01.22 Nun wurde durch die Verbraucherzentrale Bundesverband bekannt, dass Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), neuer Chef der Bundesnetzagentur wird. Seit dem 1.Dezember 2021 gilt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) auch mit neuen Regeln zur Grundversorgung, welche auch die Bundesnetzagentur überwacht.

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Neuer Bundesnetzagentur Chef: Klaus Müller von der Verbraucherzentrale wird neuer Chef

So dankt der neue Vorstand der Verbraucherzentrale NRW und Vorsitzender des Verwaltungsrats des vzbv, Wolfgang Schuldzinski, Klaus Müller außerordentlich erfolgreiche Arbeit in den letzten acht Jahren.

Bundesnetzagentur: Grundanforderungen für Internet-Dienste, Teleheimarbeit und Videostreaming
Bundesnetzagentur: Grundanforderungen für Internet-Dienste, Teleheimarbeit
und Videostreaming -Bild: Bundesnetzagentur

"Mit Klaus Müller hatte der vzbv einen Vorstand, der immer einen klaren verbraucherpolitischen Kurs hatte und mit seiner Arbeit viel für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland erreicht hat. Neben zahlreichen Anstößen für Gesetze und wichtigen Gerichtsverfahren bis hin zum EuGH kann man die Musterfeststellungsklage hervorheben, mit der der vzbv für über 260.000 Geschädigte eine Summe von 750 Millionen Euro Schadenersatz erreicht hat." so Wolfgang Schuldzinski.

Dabei hatte Klaus Müller auch die Struktur des Verbandes weiterentwickelt und hinterlässt eine gut organisierte und moderne Organisation. Die 16 Verbraucherzentralen in Deutschland, 28 weitere verbraucherpolitische Mitgliedsverbände sowie neun Fördermitglieder hatten in ihm einen wichtigen Mediator und herausragenden Anwalt für die politische Interessensvertretung in Berlin.

Bundesnetzagentur: Grundanforderungen für Internet-Dienste, Teleheimarbeit und Videostreaming

Ein Internetzugang, der diese Anforderungen erfüllt, ermöglicht nach den heute veröffentlichten Gutachten die Nutzung aller für die Grundversorgung wesentlichen Internetdienste. Diese Regeln sind von der Bundesnetzagentur bis zum 1. Juni 2022 insbesondere hinsichtlich der Parameter Datenübertragungsrate im Down- und Upload sowie Latenz zu konkretisieren. Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten modernisiert die bisherigen Regelungen zum Universaldienst und setzt dabei europäische Vorgaben um. Der Universaldienst ist seinem Wesen nach ein Instrument, das eine Grundversorgung und damit die soziale und wirtschaftliche Teilhabe für jeden gewährleistet.

Als Ausgangpunkt wird auf Grundlage der Gutachten eine Downloadrate von mindestens 10 Mbit/s, eine Uploadrate von mindestens 1,3 Mbit/s und eine Latenz von maximal 150 Millisekunden zur Konsultation gestellt.

Dabei will die Bundesnetzagentur die Anforderungen an die Versorgung jährlich überprüfen und entsprechend der technologischen Entwicklung dynamisch anpassen. Damit ist gewährleistet, dass den berechtigten Interessen an einer angemessenen Grundversorgung für alle jederzeit Rechnung getragen wird.

Dabei hat die Bundesnetzagentur drei Gutachten veröffentlicht. Ein Gutachten setzt sich mit den technischen Anforderungen der Online-Dienste auseinander, die der neue Rechtsanspruch sichern soll. Die Sachverständigen halten für die Nutzung der Dienste eine Downloadrate von 7,7 Mbit/s für erforderlich.

Aber die Bundesnetzagentur schlägt einen höheren Wert vor, u.a. um bis zur ersten Überprüfung eine adäquate Versorgung zu gewährleisten. Für den Upload sowie die Latenz empfiehlt das Gutachten die zur Konsultation gestellten Werte.

Ein weiteres Gutachten befaßt sich mit der Leistungsfähigkeit des Mobilfunks zur Sicherstellung der Grundversorgung. Das dritte Gutachten untersucht Realisierungsoptionen einer angemessenen Versorgung über Satellit.

Darüber hinaus sind Daten aus einer Unternehmensbefragung eingeflossen, in der die laut Gesetz von mindestens 80 Prozent der Verbraucher genutzte Mindestbandbreite (sogenanntes 80-Prozent-Kriterium) ermittelt wurde. Hierbei wurde auf die in den Verträgen jeweils garantierte Mindestbandbreite zurückgegriffen.

Im nächsten Schritt wurden die Tarife betrachtet, die von 80 Prozent der Kunden mit den höchsten Bandbreiten genutzt wird. Dabei ist der Wert, den diese Gruppe mindestens erreicht, der Maßstab für das sog. Mehrheitskriterium. Da sich hierbei jedoch mit 6 Mbit/s im Download und 0,7 Mbit/s im Upload niedrigere Bandbreiten als beim Dienstekriterium ergaben, kommt das Mehrheitskriterium aktuell nicht zum Tragen.

So sind bislang auch in anderen europäischen Ländern beim Download nicht mehr als 10 Mbit/s als Mindestanforderung festgelegt worden.

Die von der Bundesnetzagentur bis zum 1. Juni 2022 zu erlassende Rechtverordnung bedarf des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie mit dem zuständigen Bundestagsausschuss. Zudem ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Bundesnetzagentur: Identifizierungsmethode für Zertifikat mittels mobilem Endgerät vorläufig anerkannt

Durch die fortschreitende Digitalisierung werden immer mehr Dokumente auf dem elektronischem Wege übermittelt. Die Bundesnetzagentur hat nun eine Methode zur Personenidentifizierung mit einem mobilen Endgerät zur Beantragung eines qualifizierten Zertifikates vorläufig anerkannt.

Durch Änderungen im Personalausweisgesetz, im eID-Karte-Gesetz und im Aufenthaltsgesetz wird eine Personenidentifizierung mit einem mobilen Endgerät möglich. Die nun erlassene Verfügung der Bundesnetzagentur ermöglicht den Einsatz dieser Identifizierungsmethode bei qualifizierten Vertrauensdiensten.

Bundesnetzagentur: Identifizierungsmethode für Zertifikat mittels mobilem Endgerät vorläufig anerkannt
Bundesnetzagentur: Identifizierungsmethode für Zertifikat mittels
mobilem Endgerät vorläufig anerkannt
-Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

"Die fortschreitende Digitalisierung führt dazu, dass immer mehr Sachverhalte nicht mehr allein durch persönliche Vorsprache beantragt werden. Die Identifizierungsmethode unter Nutzung eines mobilen Endgeräts trägt dem digitalen Wandel Rechnung", sagt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

Die Anerkennung erfolgte im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, nach Anhörung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und ist bis zum 21. Dezember 2023 befristet.

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die Identifizierung von antragstellenden Personen ist dabei ein wichtiges Element. Das Identifizierungsverfahren muss ein hohes Sicherheitsniveau und ein hohes Maß an Nutzerfreundlichkeit bieten, so die Feststellung durch die Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur Tätigkeitsberichte: Mehr Beschwerden zum Rufnummernmissbrauch --Besserer Breitbandausbau

Einen rasanten Anstieg bei der Bundesnetzagentur gab es bei den Beschwerden und Anfragen zum Rufnummernmissbrauch. Auch gibt es steigende Investitionen in der Breitbandversorgung in Deutschland, wodurch der Breitbandausbau in Deutschland verbessert wurde, so die Ergebnisse aus den neuen Tätigkeitsberichten Telekommunikation und Post 2020/2021 der Bundesnetzagentur.

Bis Ende November des Jahrs 2021 sind bei der Bundesnetzagentur 138.480 schriftliche Beschwerden und Anfragen zum Rufnummernmissbrauch eingegangen. Zum Vergleich im Vorjahreszeitraum waren es nur 84.340 Beschwerden.

Bundesnetzagentur Tätigkeitsberichte: Mehr Beschwerden zum Rufnummernmissbrauch --Besserer Breitbandausbau
Bundesnetzagentur Tätigkeitsberichte: Mehr Beschwerden zum
Rufnummernmissbrauch --Besserer Breitbandausbau
-Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

Besonders viele Beschwerden mit über 30.000 betrafen unverlangt zugesendete Werbefaxe mit denen insbesondere der Verkauf von Corona-Schnelltests oder Masken beworben wurde. Darauf hat die Bundesnetzagentur mit Abschaltungsanordnungen und Untersagungsverfügungen reagiert.

Im Bereich SMS-Spam sind über 45.000 Beschwerden eingegangen. Hauptsächlich handelte es sich um SMS von angeblichen Paketdiensten, in denen Empfänger auf einen Link tippen sollen. Die Folge können schädliche Apps, Massen-SMS und Abofallen sein.

Zu sogenannten Ping-Anrufen (rund 5.000 Beschwerden) und Drittanbieter bzw. Abo-Fallen im Mobilfunk (rund 350 Beschwerden) sind die Beschwerdezahlen stark zurückgegangen bzw. befinden sich weiter auf niedrigem Niveau. Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher greifen.

Mehr Geld beim Breitbandausbau

Die steigenden Investitionen in den Breitbandausbau haben in Deutschland dazu geführt, dass sich die Breitbandversorgung in Deutschland verbessert hat. Allein in den Jahren 2019 und 2020 erhöhten sich die Investitionen in Sachanlagen um knapp 19 Prozent auf 10,8 Mrd. Euro.

So waren für über 62 Prozent der Haushalte bis Mitte des Jahres Gigabitgeschwindigkeiten verfügbar. Annähernd 90 Prozent der Nutzer hatten Zugang zu Anschlüssen mit 100 Mbit/s. Für etwa zwei Drittel der Haushalte stehen Kabel-Anschlüsse zur Verfügung, die durch technische Aufrüstung immer höhere Datenraten übertragen können.

Mitte des Jahres waren 7,5 Mio. Endkunden mit FttH/B Anschlüssen versorgt bzw. unmittelbar mit solchen erreichbar. Beim Ausbau reiner Glasfasernetze bis in die Gebäude und Wohnungen besteht aber weiterhin Nachholbedarf, so die Feststellung der Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur 5G Ausbau: Erstmals Netzabdeckung mit 5G veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hatte bereits im letzten Jahr die Mobilfunkauflagen aus der 4G-Versteigerung zur Versorgung der Haushalte überprüft. Insgesamt waren in jedem Bundesland 97 Prozent der Haushalte und 98 Prozent bundesweit von jedem der drei Mobilfunknetzbetreiber mit mobilem Breitband zu versorgen. Nun mehr sind auch die Hauptverkehrswege vollständig mit LTE versorgt, so das Fazit der Wächter. Im Gegenzug aktualisiert die Bundesnetzagentur ihre Darstellung zur aktuellen Mobilfunkversorgung in Deutschland erstmalig mit den neuen 5G-Daten.

Nach den Erhebungen aus dem Mobilfunkmonitoring der Bundesnetzagentur liegt die Versorgung mit 4G Ende Oktober 2021 in der Fläche bei knapp 96 Prozent. Im Zuge der Aktualisierung wurde auch erstmalig die 5G-Netzabdeckung dargestellt. Demnach werden mit dem neusten Mobilfunkstandard bereits über 53 Prozent der Fläche versorgt. Nach den Daten der Bundesnetzagentur wird Ende Oktober 2021 bereits über 53 Prozent der Fläche von mindestens einen Anbieter mit dem neuesten Mobilfunkstandard 5G versorgt.

Bundesnetzagentur 5G Ausbau: Erstmals Netzabdeckung mit 5G veröffentlicht
Bundesnetzagentur 5G Ausbau: Erstmals Netzabdeckung mit 5G veröffentlicht
-Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

Dabei werden die seit dem Jahr 2019 versteigerten und exklusiv für 5G genutzten Funkfrequenzen bei 3,6 GHz von allen Netzbetreibern zuerst in städtischen Gebieten eingesetzt. Besonders hohe Datenraten werden daher zunächst lediglich in Ballungszentren erreicht.

Um trotzdem eine hohe Flächenversorgung mit 5G zu erreichen, setzen vor allem die Netzbetreiber Telekom und Vodafone parallel das sogenannte Dynamic Spectrum Sharing ein. Dabei wird die bestehende 4G-Infrastruktur auch für 5G mitgenutzt und das Mobilfunkspektrum zwischen den beiden Technologien bedarfsorientiert aufgeteilt. Dabei wird der Speed in der Regel aber nicht erhöht, so die Messungen der Verbraucher

4G- Versorgung derzeit hoch

Mit dem aktuell dominierenden Mobilfunkstandard 4G (LTE) sind gegenwärtig ca. 96 Prozent der Fläche von mindestens einem Mobilfunknetzbetreiber versorgt, so die Feststellung der Bundesnetzagentur.

Zum Erhebungsstand Ende Oktober 2021 sind noch ca. 13,3 Prozent der Fläche mit 3G versorgt. Dabei wollten die Telekom und Vodafone ihre 3G-Netze bereits im Sommer vollständig abgeschaltet. Telefónica wird diesen Schritt voraussichtlich Ende des Jahres vollzogen haben. Die dadurch freiwerdenden Frequenzen werden für die leistungsfähigeren 4G- und 5G-Netze eingesetzt.

Die Abschaltung des 3G-Netzes hat sich nicht negativ auf die Versorgungssituation ausgewirkt. Der Flächenanteil der weißen und grauen Flecken ist jeweils rückläufig und beträgt ca. 3,9 Prozent für weiße und ca. 6,8 Prozent für graue Flecken. Weiße Flecken sind Gebiete, in denen kein mobiles Breitband zur Verfügung steht. In grauen Flecken bietet nur ein Netzbetreiber mobiles Breitband an. Der Flächenanteil von Funklöchern ohne jede Mobilfunkversorgung ist ebenfalls leicht zurückgegangen und beträgt 0,36 Prozent.

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