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Oberlandesgericht Hamburg: Tritt gegen Meinungsfreiheit-- Facebook löscht Einträge ohne rechtliche Grundlage

• 08.07.22 Was im Jahr 2017 beim Beschluß des "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" (NetzDG) befürchtet worden ist tritt nun ein. Schon damals hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages das neue "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" (NetzDG) für verfassungswidrig und europarechtswidrig erklärt. Nun hat das Oberlandesgericht Hamburg Facebook verboten, ein Zitat zu löschen und die betroffene Nutzerin zu sperren. Und es kommt noch schlimmer. Die Richter machen eine Abrechnung mit Facebook: Der Konzern lösche Inhalte und sperre Nutzer, obwohl er wisse, dass dafür "keine rechtliche Grundlage besteht".

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Oberlandesgericht Hamburg: Tritt gegen Meinungsfreiheit-- Facebook löscht Einträge ohne rechtliche Grundlage

So der Rechtsanwalt Steinhöfel, welche die gesperrte Nutzerin vertreten hat: "Facebook ist laut OLG Hamburg ein vorsätzlicher, serienmäßiger Rechtsbrecher. Der IT-Riese ebnet unter Mißachtung rechtsstaatlicher Grundsätze die Meinungsfreiheit auf seinen Plattformen ein.". Zuerst hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet.

Oberlandesgericht Hamburg: Tritt gegen Meinungsfreiheit-- Facebook löscht Einträge ohne rechtliche Grundlage
Oberlandesgericht Hamburg: Tritt gegen Meinungsfreiheit
-- Facebook löscht Einträge ohne rechtliche Grundlage
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Dabei geht es sogar nur um ein Zitat des katholischen Publizisten Johann Joseph Görres (1776-1848). Der Tech-Konzern betrachtete das Zitat "als Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards" und der Beitrag und die Nutzerin wurde gesperrt. Als Begründung wurde angegeben, das Zitat sei "Hassrede" und dürfe entsprechend der Facebook-AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) gelöscht werden.

Zitat von Joseph Görres (1776-1848):

"Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.".

Der Anwalt Joachim Steinhöfel (59) zog dabei vor Gericht und das OLG Hamburg untersagte dem Facebook-Konzern Meta die Löschung des Beitrags und erklärte die Sperrung der Nutzerin für rechtswidrig.

Schon im Juli 2021 urteilte der Bundesgerichtshof, dass die Geschäftsbedingungen von Facebook vom 19. April 2018 zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperrung bei Verstößen gegen die in den Bedingungen festgelegten Kommunikationsstandards unwirksam sind.

So ist der Anwalt Steinhöfel fassungslos und fordert von den Politikern entsprechendes Handeln gegenüber der Bild: "Wo bleibt der Gesetzgeber? Warum gibt es das Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch? Warum denkt man nicht über einen pauschalierten Schadensersatz nach, pro ungerechtfertigter Löschung und für jeden Tag rechtswidriger Sperre?".

Schon damals gab es reichlich Kritik am Bundestag, welcher trotz der Rechtswidrigkeit das "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" beschlossen hatte. Damals vermutete man bei den Internet-Portalen wie Facebook und Co eine Löschorgie, wie sie in der Geschichte des Internets noch nie gegeben hatte.

Bundestag beschließt Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG)

Der Bundestag hatte Im Sommer 2017 das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetzes beschlossen. So stimmte damals die Mehrheit von CDU/CSU und SPD für den Entwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Die Linke und eine Abgeordnete der Unionsfraktion sprachen sich gegen das Vorhaben aus, die Grünen enthielten sich. Somit sind alle Online-Portale wie Facebook und Co. in der Pflicht Hasskommentare und "Fake News" innerhalb von 24 Stunden zu löschen.

Schnelligkeit zu Lasten der Gründlichkeit -Meinungsfreiheit bedroht

Damals hatte auch die "Allianz für Meinungsfreiheit", bestehend aus vielen namhaften Organisationen, das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) scharf kritisiert. Der von den Koalitionsfraktionen verkündete Einigung über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beinhaltet nach Ansicht des hinter der Deklaration für Meinungsfreiheit stehenden Bündnisses weiterhin eklatante Mängel und wird die Meinungsfreiheit einschränken, so das Bündnis mit zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbänden und Rechtsexperten.

Gesetzentwurf gegen Hassreden beschlossen - Bild: pixabay.com

Damals gab es sogar einen letzten Appell, gerichtet an die Große Koalition, das fragwürdige NetzDG mit Ausnahme der Pflicht zu inländischen Zustellungsbevollmächtigten nicht zu verabschieden.

"Diensteanbieter sollten nicht mit der staatlichen Aufgabe betraut werden, Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Inhalten zu treffen", so hat es bereits im April in der Deklaration für Meinungsfreiheit geheißen. Doch das NetzDG ist durch den Koalitionskompromiss in seinem Grundsatz nicht verändert worden.

Soziale Netzwerke müssen "einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang" einer Beschwerde entfernen oder den Zugang zu ihm sperren. Eine genauere Erklärung, was "offensichtlich" rechtswidrige Inhalte sind, liefert auch der Koalitionskompromiss nicht.

Mit Blick auf den Grundsatz der Staatsfreiheit der Medien (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 11 GRC, Art. 10 EMRK) ist es verfassungsrechtlich bedenklich, dem Bundesamt für Justiz die Aufsicht über die Selbstkontrolleinrichtungen zu übertragen. Darüber hinaus hat die regulierte Selbstregulierung in dem neuen Entwurf eine Einschränkung erfahren, welche die Meinungsfreiheit in Deutschland empfindlich verkürzen wird.

Wissenschaftlicher Dienst: NetzwerkDG ist europarechtswidrig

Laut einem neuen Dokument des Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages soll das "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" (NetzDG) europarechtswidrig sein. Damals hiess es vom Wissenschaftlichen Dienst: "Würde das NetzDG in seiner derzeitigen Form zum Gesetz werden, würde es laut den Rechtsexperten in den anderen EU-Ländern vorerst keine vergleichbaren Regelungen wie in Deutschland geben."

Damals hatten die britische Premierministerin Theresa May und der französische Staatspräsident Emmanuel Macron auch Zensurvorschriften für Soziale Medien angekündigt, aber es gab keine Vorschläge wie diese Massnahmen aussehen sollten.

Wissenschaftlicher Dienst: Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfassungswidrig

So hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages am letzten Montag, dem 12.06.2017, ein Gutachten abgeschlossen, das sich mit der Frage befaßt, ob der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das von Justizminister Maas verfaßt und von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD in erster Lesung am 19.05.2017 im Bundestag behandelt wurde, mit der verfassungsrechtlich verankerten Meinungsfreiheit vereinbar ist. Dieses Gutachten liegt dem Anwalt Steinhöfel vor.

So führen die begrenzten Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen "zu erheblichen Zweifeln an der Angemessenheit des Eingriffs" in die Meinungsfreiheit. Ferner stellt der wissenschaftliche Dienst auch fest, dass das Gesetz durch die massiven Eingriffe in die Meinungsfreiheit nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.

Ferner gibt es ein Gutachten vom 29.05.2017 in dem der "Wissenschaftliche Dienst" bereits zu dem Ergebnis gelangt ist, dass der Gesetzentwurf jedenfalls auch europarechtswidrig sei.

Plattformbetreibern drohen hohe Bussgelder

So zwingt die Androhung hoher Bußgelder in Verbindung mit allzu kurzen Reaktionsfristen die Plattformbetreiber, sich im Zweifel zu Lasten der Meinungsfreiheit und für die Löschung oder Sperrung von Inhalten zu entscheiden, so der Branchenverband Bitkom in seiner Kritik.

Dies werde nicht nur jene typischen stupiden Hassreden betreffen, auf die das Gesetz abzielt. Ebenso könnten Meinungsäußerungen von Bürgerrechtlern und Veröffentlichungen von etablierten Medien in sozialen Netzwerken sowie von Vertretern der politischen Parteien von diesen Zwangslöschungen betroffen sein. Viele dieser Inhalte würden womöglich bei sorgfältiger Prüfung durch das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein.

Nun hat sich eine Koalition für die Meinungsfreiheit gebildet. Die Unterzeichner fordern im Kampf gegen absichtliche Falschmeldungen, Hassrede und menschenfeindliche Hetze eine Kooperation von Staat, Zivilgesellschaft und der Anbieter. Strafwürdiges Verhalten muss konsequent verfolgt werden.

Kommunikationsplattformen drohen Niedergang

So warnte damals der Digitalverband Bitkom davor, ohne eine sorgfältige fachliche Prüfung und intensive parlamentarische Beratung im Hauruck-Verfahren gesetzlich gegen Hassreden und andere Hasskriminalität im Internet vorgehen zu wollen.

"Der Kampf gegen die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten und gegen Hassrede in sozialen Netzwerken ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen Schnellschuss leisten könnten. Zum einen muss sichergestellt werden, dass solche Straftaten im Internet konsequent verfolgt und geahndet werden, zum anderen geht es um Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die es im Netz ohne Wenn und Aber zu schützen gilt", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. redete sogar von einem "Ein schwarzer Tag für das freie Internet". Der Verband bedauert, dass die Bundesregierung bei beiden Gesetzesvorhaben wesentliche Aspekte in Bezug auf Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit nicht eingehender betrachtet hat und die vielen Kritikpunkte von Internetwirtschaft, Journalisten und Bürgerrechtsorganisationen einfach übergeht.

Gegen Hassrede im Netz gibt es keine einfachen und schnellen Lösungen. Vor allem müssen die Behörden personell so ausgestattet werden, dass sie ihrem Auftrag der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken ebenso nachkommen können wie im Straßenverkehr, so der Branchenverband weiter.

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