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Recht auf schnelles Internet-- Bundesnetzagentur meldet 3.288 Beschwerden

• 31.08.23 Wie schnell nun mindestens ein Internet-Zugang sein muss, darüber stritten sich im letzten Jahr bekanntlich viele Experten. Immerhin gibt es nun erstmals in der Geschichte Deutschlands und beim Breitband eine exakte Zahl beim Download von 10 Mbit/s und Upload mit 1,3 Mbit/s seit dem letzten Sommer. In diesem Sommer soll der Speed auf 15 Mbit/s erhöht werden. Pikant
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ist aber auch, dass das Mobilfunknetz nicht von der Regelung bei der Grundversorgung ausgenommen ist.

Recht auf schnelles Internet-- Bundesnetzagentur meldet 3.288 Beschwerden

Dabei gibt es die gesetzliche Regelung seit dem letzten Jahr, dass die Grundversorgung beim schnellen Internet nicht unterschritten werden darf, für diesen Sommer sollen 15 Mbit/s gelten. Dabei gab es wenig Beschwerden bzgl. der Grundversorgung, was wohl daran liegt, dass man sich wohl gerne nur auf Festnetzanschlüsse bezieht.

Recht auf schnelles Internet-- Bundesnetzagentur meldet 3.288 Beschwerden
Recht auf schnelles Internet-- Bundesnetzagentur meldet 3.288 Beschwerden
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Noch immer gibt es Bürger, welche aufgrund von technischen Hindernissen erst gar keinen Festnetzanschluss nutzen können, daher ist eine zumutbare Grundversorgung über das Mobilfunknetz möglich. Daher gehen viele Verbraucher nur von einem Festnetzanschluss aus. Bürger sollten sich daher bei der Bundesnetzagentur beschweren, und bei einer Ablehnung sich an die Schiedsstelle für einen Schlichterspruch wenden, so der Hinweis vom Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Dipl. Inform. Martin.

Immerhin hat die Bundesnetzagentur auch das Mobilfunknetz in Niedersachsen berücksichtigt, so heisst es dort: "Eine Unterversorgungsfeststellung im Land Niedersachsen wurde aufgrund ausreichender Mobilfunkversorgung bereits vollständig aufgehoben, sodass aktuell in elf Fällen weiterhin Unterversorgungen festgestellt und veröffentlicht sind." .

Die Zahl der Fälle beim schlechten Internet-Ausbau ist aber laut der Bundesnetzagenturgravierend gering. So haben sich vom 1.Juni 2022 bis zum 31.Dezember 2022 nur 1.768 Kunden über eine mögliche Unterversorgung beschwert.

Die meisten Beschwerden gab es in Niedersachsen mit 369 Fälle, gefolgt von NRW mit 333 Fälle. Im Bundesland Bremen gab es nur 8 Fälle.

Darüber hinaus erreichten die BNetzA in diesem Zeitraum 77 weitere Eingaben zu möglichen Unterversorgungen, welche aufgrund unzureichender Adressan- gaben keinem Land zugeordnet werden können. Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 erreichten die BNetzA 1 520 Eingaben über mög- liche Unterversorgungen.

Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 erreichten die BNetzA 1.520 Eingaben über mögliche Unterversorgungen. Hier liegt Bayern mit 352 Fälle an der Spitze, gefolt von Niedersachsen mit 253 Fälle.

Von den insgesamt 3.288 Beschwerden kam die Bundesnetzagentur grösstenteil zum Ergebnis, dass eine Unterversorgung nicht festgestellt werden konnte. In nur zwölf Fällen wurden Unterversorgungsfeststellungen getroffen, die insgesamt 29 Flurstücke betreffen. Die Feststellung der Unterversorgung stützt sich in keinem Fall auf eine zu geringe Uploaddatenrate bzw. zu hohe Latenz.

Bislang hatte die Bundesnetzagentur bei keinem Unternehmen eine Verpflichtung nach § 161 TKG auferlegt. Die Verfahren, in denen eine Unterversorgung festgestellt wor- den sind, werden zügig fortgeführt. Alle bisherigen Unterversorgungsfeststel- lungen wurden durch Telekommunikationsunternehmen beklagt und sind derzeit streitbefangen, heisst es weiter von der Bundesnetzagentur.

Breitband-Speed für alle: Bundestag beschliesst Recht auf schnelles Internet

Im letzten Sommer hatte das Bundeskabinett mittels Gesetz den Bürgern das Recht auf "schnelles" Internet" zugestanden. Dabei gibt es auch eine Signallaufzeit von maximal 150 ms, damals forderte der Breko Verband zuvor höherere Signallaufzeiten und damit schlechtere Signale zum Nachtteil der Kunden.

Die Ampelkoalition hat nun mit der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) die Basisversorgung zur Absicherung der digitalen Teilhabe konkretisiert und damit das individuelle Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten ausgestaltet.

Breitband-Speed für alle: Bundestag beschliesst Recht auf schnelles Internet
Breitband-Speed für alle: Bundestag beschliesst Recht auf schnelles Internet
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Bundesminister Dr. Volker Wissing dazu: "Mit unserer Gigabitstrategie beschleunigen wir den Gigabit-Ausbau bundesweit. Wir haben uns ambitionierte Ziele für ein modernes, digitales Deutschland gesetzt. Wir wollen Glasfaser bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort, wo die Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind. Die in der TKMV festgelegten Mindestanforderungen für den Universaldienst stellen die digitale Teilhabe all jener sicher, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind.".

Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz haben Bürgerinnen und Bürger einen individuellen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten, wie beispielsweise Anrufe, Videotelefonie, Onlineshopping oder Online-Banking. Hier geht es ferner um ein "Sicherheitsnetz zur Sicherstellung einer angemessenen sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe", die bislang noch nicht ausreichend mit Telekommunikationsdiensten versorgt werden.

Die von der Bundesnetzagentur erstellte TK-Mindestversorgung legt nun fest, welche Anforderungen die Dienste erfüllen müssen. Die dort festgelegten Werte (Download, Upload, Latenz) wurden anhand von Gutachten ermittelt und berücksichtigen die Versorgungslage in Deutschland. Die Werte werden jährlich überprüft und entsprechend der Entwicklung der Versorgungslage angepasst.

Die Verordnung bedarf noch des Einvernehmens mit dem Digitalausschuss des Bundestages sowie der Zustimmung des Bunderates. Allerdings wird die Verordnung voraussichtlich nicht wie im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehen zum 1. Juni 2022 in Kraft treten können.

Letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, abgesetzt

Bei der grossen Menge an verlegten Leitungen kommt es immer wieder zu unregelmässigen und Beschwerden von den Bürgern. Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor.

Anders sah dieses in den letzten Jahren aus. Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im letzten Jahr abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

So hat nun die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es kaum Konsequenzen für den abgesetzten Amtsvorsteher und Leiter der Breitbandversorgung Plön, Volker Schütte-Felsche (CDU), und Amtsvorsteherin Amt Selent Schlesen, Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos), und weitere Amtsträger.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

Breko -Bundesverband Breitbandkommunikation: Forderung nach schlechteren Signallaufzeiten beim Recht auf Internet

Dabei hatte Breko -Bundesverband Breitbandkommunikation schlechtere Signallaufzeiten zu Lasten der Internet-Nutzer gefordert.

Die Signallaufzeit beim Breitband-Internet ist immer ein Merkmal der Leistungsfähigkeit und der Qualität, je niedriger, desto besser, so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner, Dipl. Inform. Martin. Bei Signallaufzeiten von mehr als 10 ms am Monitor, verlieren Computerspieler schon öfters die Spiele, weil man dann schlechter reagieren kann. Bei dem derzeitigen Vorschlag der Latenz beim Breitband von bis zu 150 ms sind schnelle Reaktionsspiele erst gar nicht mehr spielbar. Hier würde in der Summe eine Verzögerung bei Computerspielen schon 160 ms betragen, also nicht mehr benutzbar.

Breko -Bundesverband Breitbandkommunikation: Forderung nach schlechteren Signallaufzeiten beim Recht auf Internet
Breko -Bundesverband Breitbandkommunikation: Forderung nach
schlechteren Signallaufzeiten beim Recht auf Internet
-Abbildung: (Pixabay.com-Lizenz)/ pixabay.com

Aber dann ist wohl noch Homeoffice mit Video-Chats und Streamung möglich. Bei mehr als der Verdoppelung auf 350 ms ist sicherlich auch hier keine Benutzung mehr möglich, da viele Streaming Portale und wohl auch Videochat-Dienste hier einfach die Verbindung aufgrund der langen Signallaufzeit kappen, also "Ade Homeoffice" bei einer Latenz von bis 350 ms, so der Informatiker und IT-Experte Dipl. Inform. Martin Kopka.

Immerhin fordert Breko -Bundesverband Breitbandkommunikation diese 350 ms an Signallaufzeit ein. Dazu schreibt der Verband: " Bei der weiteren parlamentarischen Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat sollte deshalb die Mindestanforderung an die Latenz pauschal auf einen Maximalwert von 350ms angehoben werden, um Drahtlostechnologien wie Satelliten-, Mobil- und Richtfunk bei der Umsetzung des RaVT von vornherein mit einzubeziehen und Einzelfallprüfungen zu vermeiden. Auf diesem Weg ist es möglich, schnell, unkompliziert und ohne negative Effekte auf den Glasfaserausbau digitale Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger herzustellen.".

Und das weiter "Ansonsten droht die Gefahr, dass das vom Ministerium kürzlich im Rahmen der Vorstellung der Eckpunkte der Gigabitstrategie skizzierte Ziel, den flächendeckenden Ausbau von Glasfaser bis in die Gebäude bis 2030 zu realisieren, nicht erreicht werden kann.".

Als Hintergrund sollte mal anmerken, dass beim neuen Mobilfunknetz 5G-Netz Signallaufzeit von 1 ms möglich sein sollten, bei Signallaufzeiten im LTE Mobilfunk-Netz kann man aufgrund von Messungen Werte von rund 30ms bis 70ms messen. Das alte 3G-Netz ist bei allen Mobilfunkprovidern abgeschaltet.

Bei Satellitenverbindung kann auch immer eine Knappheit der Bandbreite von unter 10 Mbit/s entstehen, wenn zuviele Nutzer gleichzeitig Daten saugen. Der Upload Link bei den Satellitenbetreiber ist in der Regel begrenzt, und kann nicht durch weitere Upload-Datenleitungen erweitert werden. Beim Festnetz werden einfach zuätzliche Glasfaserkabel dazu geschaltet oder neu verlegt, wenn Kunden in einer Region Datenhungrig geworden sind.

Tag des Grundrechts auf Internet: Bundesnetzagentur legt Mindestdaten-Speed fest

10 Mbit/s im Download und 1,3 Mbit/s im Upload Auf diese Zahl haben sich nach Rückfragen der Bundesnetzagentur mit Verbänden und grosse Provider geeinigt, welche nicht unterschritten werden darf. Damit wird erstmal ein Grundrecht auf Internet verankert, welches schon seit dem BGH Urteil Anfang 2013 (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 98/12) gilt, aber bislang nie umgesetzt wurde. Verantwortlich waren die Ex-Kanzlerin Angela Merkel und die damalige Regierungspartei CDU. Der wirtschaftliche Schaden im Vergleich zu anderen europäischen Ländern seit einem Jahrzehnt, wohl mehrere Billionen Euro. Bei den Informatikern gilt der Wirtschaftsstandort Deutschland seit vielen Jahren nur noch als Entwicklungsland.

Diesen Entwurf sollten alle Internet-Kunden ausdrucken und Einrahmen, welche seit rund 20 Jahren von der Politik, den Providern und den Millionen von Hotlines belogen und betrogen worden sind mit dem Satz "Uns ist keine Störung bei Ihnen bekannt"!.

Tag des Grundrechts auf Internet: Bundesnetzagentur legt Mindestdaten-Speed fest
Tag des Grundrechts auf Internet: Bundesnetzagentur legt Mindest-Speed beim Internet fest
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

So ist in dem seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen Regelungen des TKG unter Berücksichtigung der europäischen Vorgaben ein Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten normiert. Dieses Recht umfasst neben Sprachkommunikationsdiensten auch einen Internetzugangsdienst. Dazu braucht es natürlich einen Mindesdaten-Speed, um von "Nutzbar" zu reden.

So muss der Internetzugangsdienst auf Grundlage des RaVT hat verschiedene Anforderungen zu erfüllen. Dazu ist sicherzustellen, dass Dienste wie E-Mail, soziale Medien, Suchmaschinen, Online-Banking, elektronische Behördendienste, Online-Arbeitssuche, Online-Einkauf oder Videoanrufe in Standardqualität genutzt werden können.

Auch soll Teleheimarbeit, einschließlich Verschlüsselungsverfahren, in üblichem Umfang sowie die für Verbraucher marktübliche Nutzung von Online-Inhaltediensten mit Videostreaming zu ermöglichen.

Ferner führt die Bundesnetzagentur an: "Weitere nationale Gegebenheiten, wie die Auswirkungen der festgelegten Qualität auf Anreize zum privatwirtschaftlichen Ausbau und zu Breitbandfördermaßnahmen, stellen ebenfalls wichtige Kriterien dar. Uploadrate und Latenz können niedriger bzw. höher als die von 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzten Werte sein, wenn tatsächlich nachgewiesen ist, dass die sicherzustellenden Dienste auch bei qualitativ geringeren Vorgaben beim Endnutzer funktionieren.".

So wird die Rechtsverordnung bis zum 1. Juni 2022, zu erlassen. Dabei muss die Bundesnetzagentur die festgelegten Anforderungen jährlich überprüfen. Das Ergebnis muss dem zuständigen Bundestagsausschuss mitgeteilt werden. So sollen ein Bandbreitenbedarf der Nutzer zeitnah abgebildet werden.

Preiswucher beim Internet wird untersagt

Preise beim Internet-Zugang im dreistelligen Bereich können nun Aufgrund der Wettbewerbslage als Rechtswidrig angesehen werden. So urteilt die Bundesnetzagentur " Zum Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gehört auch, dass die angebotenen Produkte zu erschwinglichen Preisen verfügbar sind. Die Bundesnetzagentur hat nach § 158 Abs. 1 TKG sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes und nach Anhörung der betroffenen Kreise Grundsätze für die Erschwinglichkeit von Universaldiensten zu veröffentlichen.".

So hatte zum Beispiel Pepcom/Pyur noch Preise beim Breitbandausbau in Plön Zweckverband Plön von bis zu 199 Euro verlangt. Dabei hat der damalige Gigabit Tarif laut den Vertragsunterlagen sogar eine Datendrosselung enthalten. Die Unterlagen liegen der Redaktion vor. Da diese Datendrosselung oftmals sogar gegenüber den Kunden im Zweckverband verschwiegen wurde, ermittelte die Kieler Staatsanwaltschaft und bestätigte die Datendrosselung und Ansicht vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner.de.

Auch Sprachdienste sind betroffen

Auch die Sprachdienste sind betroffen, da diese mittlerweise ausschliesslich digital übermittelt werden, muss hier eine Mindestbandbreite von 64 kbit/s in beiden Richtungen garantt werden. Auch darf die Signallaufzeit zwischen dem heimischen Anschluss und einem zur Bandbreitenmessung eingesetzten Server der Bundesnetzagentur 150 Millisekunden nicht überschreiten.

Satellitenverbindung auch betroffen?

Die Frage gilt dann, ob es auch bei den Satellitenverbindungen mit Signallaufzeiten von über 150 ms gilt. Und natürlich gibt es in Deutschland Satelliten Internet mit einem Speed von über 100 Mbit/s. Also wäre dieses dann vielleicht auch ein Hindernis beim Ausbau?. Daher gibt es hier noch sicherlich Klärungsbedarf.

Verbände und Politiker positiv

Jürgen Grützner vom VATM: "Wir wollen und werden flächendeckend ausbauen - das sogenannte Recht auf schnelles Internet wird auch in den kommenden Jahren kaum eine Rolle spielen, weil die Telekommunikationsbranche die Mindestvorgaben in der Regel weit übertrifft.".

So äusserte sich der digitalpolitische Sprecher der Grünenfraktion, Maik Außendorf: "..als wichtiges Hilfsmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher".. Reinhard Brandl (CDU), rechnet mit einem intensiven Beratungsbedarf im Bundestag: "Bei der zukünftigen Internetgrundversorgung müssen immer und überall, flüssig und ohne Ruckeln Videokonferenzen möglich sein, und zwar auch über verschlüsselte Leitungen, also VPN-Tunnel.".

Grundrecht auf Internet schon seit dem BGH Urteil aus dem Jahr 2013

Das BGH Urteil auf Grundrecht des Internets wurde schon Anfang 2013 gesprochen. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 98/12).

Damals sagt die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu dem Urteil, dass die Karlsruher Entscheidung Schritt für Schritt die Bedeutung des Internets belege. "Das Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, wie fundamental das Netz für ein informiertes Leben geworden ist. Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Internetnutzung ein Bürgerrecht ist.". Heute haben wir den 24.März 2022.

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