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Rufnummernportierung: Bundesnetzagentur droht mit Bussgeldern bei hohen Gebühren

• 04.03.20 Wenn man die Rufnummer von einem alten Anbieter mitnimmt, zahlt man in der Regel eine Portierungsgebühr von bis zu 30 Euro. In der Vergangenheit hatte die Bundesnetzagentur eine Portierungsgebühr von 39,90 vom Anbieter Freikom GmbH eindeutig als zu hoch eingestuft. Im letzten Herbst traf es Vodafone, nun droht die Bundesnetzagentur auch den Anbietern Telefónica, 1&1 und auch Freenet mit Bußgeldern, wenn diese ihre Portierungsgebühr nicht senken.

Dr.Sim
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Portierungsgebühren: Bundesnetzagentur droht mit Bußgeldern bei hohen Gebühren für Rufnummernportierung

Pfiffige Anbieter setzen nun neben der Portierungsgebühr auch eine Bearbeitungsgebühr ein. Auch dieses mag die Bundesnetzagentur nicht.

Rufnummernportierung Bundesnetzagentur Bussgelder
Bundesnetzagentur setzt Höchstgrenze für Rufnummernportierung fest -Bildquelle: O2

So dürfen derzeit die Anbieter nach den gesetzlichen Vorgaben den Verbrauchern nur Kosten in Rechnung stellen, die beim Wechsel tatsächlich entstehen. In der Regel wird derzeit eine Pauschale von 30 Euro verlangt.

Nun sollen alle Mobilfunkanbieter nach dem Willen der Bundesnetzagentur ihre Beträge bis zum 20. April 2020 deutlich senken. Damit ist ein Ultimatum gestellt worden. Derzeit hält die Bundesnetzagentur eine Gebühr von maximal 6,82 Euro für angemessen. Mitte Februar hatte die Behörde bereits alle betroffenen Unternehmen aufgefordert, die Preise zu senken.

"Wir wollen die Hürden für einen Wechsel des Anbieters senken", sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur der Deutschen Presse-Agentur. "Unser Vorgehen zielt auf eine Absenkung der Entgelte im gesamten Markt." Nach dem derzeitigen Stand der Dinge haben viele Mobilfunkanbieter mit einer freiwilligen Gebührensenkung der Portierungsentgelte reagiert. Bei Anbietern die eine freiwillige Absenkung nicht zugesagt haben, wird derzeit ein Verfahren eingeleitet, so ein Behördensprecher.

Bundesnetzagentur: Vodafone Gebühr für Rufnummernportierung ist zu hoch

Zuletzt hatte die Bundesnetzagentur ein Entgelt von Vodafone für unwirksam erklärt, das für die Mitnahme einer Mobilfunknummer gegenüber Mobilfunkdiensteanbietern erhoben wurde. Gleichzeitig wurde ein abgesenktes Entgelt von 3,58 Euro (netto) angeordnet.

Die Bundesnetzagentur hatte das Entgelt einer Überprüfung von Amts wegen unterzogen. Das angeordnete Entgelt wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Vodafone wurde freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder gar kein Entgelt zu erheben. Die Entscheidung betrifft unmittelbar zwar nur die Entgelte, die Vodafone anderen Mobilfunkdiensteanbietern für die Portierung einer Mobilfunkrufnummer in Rechnung stellen darf. Dennoch sind die Entgelte aller am Markt tätigen Mobilfunkdiensteanbieter anhand der nunmehr ermittelten Preisobergrenze zu messen. Der Entscheidung kommt damit eine Signalwirkung für alle anderen Mobilfunkdiensteanbieter zu.

Da die zwischen den Anbietern vereinbarten Entgelte üblicherweise an die Endkunden weitergereicht werden, wird die Bundesnetzagentur nunmehr auch die von den Mobilfunkdiensteanbietern gegenüber den Endkunden in Rechnung gestellten Entgelte für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer einer Überprüfung unterziehen. Nach der jetzigen Entscheidung dürften auch dort deutliche Absenkungen zu erwarten sein.

39,90 Euro für Rufnummernportierung ist zu hoch

Die Bundesnetzagentur hatte auch schon ein Entgelt von 39,90 Euro (inkl. Umsatzsteuer) für die Mitnahme einer Ortsnetzrufnummer untersagt und ein Entgelt von 9,61 Euro netto angeordnet. Die Entscheidung wirkte damals unmittelbar nur gegenüber dem Unternehmen Freikom.

Das von der Bundesnetzagentur angeordnete Entgelt in Höhe von 9,61 Euro netto wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Dem Unternehmen bleibt freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder kein Entgelt zu erheben. Das nunmehr angeordnete Entgelt liegt deutlich unter der bislang am Markt üblichen Höchstgrenze von 29,95 Euro (inkl. Umsatzsteuer). Höhere Kosten sind von der Freikom GmbH nicht nachgewiesen worden.

Durch diese Entscheidung wird das Portierungsentgelt im Festnetz deutlich abgesenkt und die Hürden für die Verbraucher bei der freien Auswahl des Anbieters herabgesetzt.

Signalwirkung bei der Abzocke durch die Rufnummernportierung -Fehlgeschlagen

Die damalige Entscheidung hatte leider keine Signalwirkung bei den anderen Telekommunikationsanbietern, wie der Fall Vodafone nun zeigt. Immerhin will kein Unternehmen gerne an den Pranger gestellt werden, denn diese dürfen nun nur laut der Bundesnetzagentur die tatsächlichen Kosten berechnen. So dürfen Kunden nun gerne Portierungskosten von über 12 Euro im Rahmen einer Beschwerden durch die Bundesnetzagentur überprüfen lassen.

Diese Beschwerde kann mittlerweile sehr schnell und einfach auch Online durchgeführt werden.

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