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Schleswig-Holstein setzt auf Open Source und digitale Souveränität

• 06.01.26 Schleswig-Holstein verfolgt seit einigen Jahren eine klare digitale Strategie, die auf Open Source, offenen Standards und einer unabhängigen IT-Infrastruktur basiert. Das Land möchte seine digitale Souveränität stärken und die öffentliche IT langfristig stabiler, transparenter und kosteneffizienter gestalten. Dieser Ansatz ist in Deutschland einzigartig, denn kein anderes Bundesland geht so konsequent vor. Wir zeigen, warum Schleswig-Holstein diesen Weg eingeschlagen hat, wie die Verwaltung mit der Umstellung umgeht und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind.

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Schleswig-Holstein setzt auf Open Source und stärkt seine digitale Souveränität

Schleswig-Holstein zeigt, dass eine moderne und unabhängige IT-Landschaft möglich ist, wenn der politische Wille vorhanden ist. Die Umstellung auf Open Source ist anspruchsvoll, aber sie stärkt die digitale Souveränität und schafft langfristig eine stabile, transparente und flexible öffentliche IT. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie gut die Verwaltung mit den Veränderungen zurechtkommt und ob andere Bundesländer dem Beispiel folgen.

Schleswig-Holstein stellt seine Verwaltung auf Open Source um. Der Artikel erklärt Ziele, Vorteile, Herausforderungen und zeigt, wie das Land digitale Souveränität in der öffentlichen IT stärkt.
Open-Source-Migration in Schleswig-Holstein:
Chancen, Probleme und Kostenvergleich
-Bild: © Tarifrechner.de

Warum Schleswig-Holstein auf Open Source setzt

Die Landesregierung sieht in Open Source einen zentralen Baustein für eine moderne und unabhängige IT-Landschaft. Der Gedanke dahinter ist einfach: Wer den Quellcode kennt und kontrolliert, ist weniger abhängig von großen Softwarekonzernen. Das stärkt die digitale Souveränität und ermöglicht es, Systeme nach eigenen Bedürfnissen anzupassen. Gleichzeitig können langfristig Kosten gesenkt werden, weil Lizenzgebühren entfallen und lokale IT-Dienstleister stärker eingebunden werden.

Die wichtigsten Ziele der Strategie

    • Mehr Kontrolle über die eigene öffentliche IT
    • Reduzierung von Abhängigkeiten von internationalen Anbietern
    • Förderung regionaler IT-Unternehmen
    • Langfristige Kosteneffizienz
    • Stärkung von Datenschutz und Transparenz

Welche Systeme umgestellt werden

Die Umstellung betrifft nahezu alle zentralen IT-Bereiche der Landesverwaltung. Besonders sichtbar ist der Wechsel zu LibreOffice als Standard-Bürosoftware. Auch die Einführung von Linux-Arbeitsplätzen ist ein wichtiger Schritt, der die technische Basis der Behörden grundlegend verändert. Darüber hinaus werden Kollaborationsplattformen, E-Mail-Systeme und Cloud-Dienste auf offene Lösungen umgestellt.

Beispiele für die Migration

Bereich Proprietäre Lösung Open-Source-Alternative
Bürosoftware Microsoft Office LibreOffice
Betriebssystem Windows Linux
Kollaboration SharePoint Nextcloud
E-Mail & Kalender Exchange Open-Source-Groupware
Cloud-Speicher OneDrive Nextcloud

Wie die Verwaltung mit der Umstellung umgeht

Die Umstellung auf Open Source ist für viele Beschäftigte eine Herausforderung. Neue Oberflächen, andere Arbeitsabläufe und ungewohnte Funktionen führen zu Unsicherheiten. Besonders in der Justiz gab es anfangs deutliche Kritik, weil die Migration schneller voranging als die Schulungen. Die Landesregierung hat darauf reagiert und zusätzliche Fortbildungen sowie begleitende Supportstrukturen eingerichtet.

Herausforderungen im Arbeitsalltag

    • Ungewohnte Bedienung von LibreOffice
    • Neue Dateiformate und Kompatibilitätsfragen
    • Umstellung auf Linux-Arbeitsplätze
    • Veränderte Abläufe in der digitalen Kommunikation
    • Schulungsbedarf für alle Mitarbeitenden

Vorteile der Open-Source-Strategie

Trotz der Anlaufschwierigkeiten bietet der Kurs Richtung Open Source viele Vorteile. Besonders die langfristige Unabhängigkeit von einzelnen Herstellern ist ein zentraler Punkt. Gleichzeitig stärkt die Nutzung offener Software die Innovationskraft, weil Lösungen flexibel angepasst und weiterentwickelt werden können.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick

Vorteil Beschreibung
Digitale Souveränität Das Land kontrolliert seine Systeme und ist weniger abhängig von Konzernen.
Kosteneffizienz Weniger Lizenzkosten und mehr Wettbewerb unter Dienstleistern.
Transparenz Offener Quellcode ermöglicht unabhängige Sicherheitsprüfungen.
Flexibilität Software kann an die Bedürfnisse der Verwaltung angepasst werden.
Regionale Wertschöpfung Lokale IT-Unternehmen profitieren von neuen Aufträgen.

Nachteile und Risiken

Natürlich bringt die Umstellung auch Risiken mit sich. Die Einführung neuer Systeme kostet Zeit, und nicht alle Fachverfahren sind sofort kompatibel. Außerdem kann ein Regierungswechsel die Prioritäten verändern, was langfristige Projekte gefährden könnte.

Die wichtigsten Nachteile

    • Hoher Schulungsaufwand für Mitarbeitende
    • Kompatibilitätsprobleme mit bestehenden Fachverfahren
    • Komplexe Migration großer Datenmengen
    • Politische Unsicherheiten bei Regierungswechseln
    • Teilweise fehlende Standards in Spezialbereichen

Wie andere Bundesländer mit Open Source umgehen

Schleswig-Holstein ist Vorreiter, aber andere Bundesländer beobachten den Prozess genau. Einige setzen bereits punktuell auf offene Software, andere bleiben bei proprietären Lösungen. Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die aktuelle Lage.

Bundesland Haltung zu Open Source Beispiele
Schleswig-Holstein Sehr aktiv Umstieg auf LibreOffice, Linux, Nextcloud
Hamburg Vorsichtig offen Pilotprojekte in Behörden
Berlin Positiv, aber langsam Open-Source-Strategie im Koalitionsvertrag
Bremen Erfahren Langjährige Nutzung von Linux-Servern
Bayern Zurückhaltend Fokus auf Microsoft-Ökosystem
NRW Mischstrategie Open Source in Schulen und Kommunen

Open-Source-Migration in Schleswig-Holstein: Zwischenstand, Probleme und Kostenvergleich

Die Open-Source-Migration in Schleswig-Holstein gilt als eines der ambitioniertesten IT-Projekte in der deutschen Verwaltung. Ziel ist es, die Abhängigkeit von Microsoft Windows und Office-Software zu beenden und langfristig auf freie Software zu setzen. Wir beleuchten -wie immer- den aktuellen Stand, die größten Herausforderungen und den Kostenvergleich zwischen Open Source und proprietärer Software.

Die Open-Source-Migration in Schleswig-Holstein ist ein strategisch wichtiges Projekt, das kurzfristig mit erheblichen Problemen und Kosten verbunden ist. Langfristig bietet es jedoch die Chance auf digitale Souveränität, Kosteneinsparungen und eine Stärkung der regionalen IT-Wirtschaft. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, die technischen Schwierigkeiten zu überwinden und die Mitarbeiter erfolgreich in den Prozess einzubinden.

Eine detaillierte Analyse der Open-Source-Migration in Schleswig-Holstein: aktueller Stand, Herausforderungen, Kostenvergleich mit Microsoft Windows und Office sowie langfristige Perspektiven.
Open-Source-Migration in Schleswig-Holstein:
Chancen, Probleme und Kostenvergleich
-Bild: © Tarifrechner.de

Der aktuelle Stand der Migration

Die Landesregierung hat bereits wichtige Schritte umgesetzt:

    • Die E-Mail-Infrastruktur wurde von Microsoft Exchange auf Open-Xchange und Mozilla Thunderbird umgestellt.
    • Über 40.000 Postfächer und mehr als 100 Millionen E-Mails wurden erfolgreich migriert.
    • LibreOffice ersetzt schrittweise Microsoft Office als Standard-Office-Suite.
    • Nextcloud übernimmt die Rolle von SharePoint für Kollaboration und Dateiverwaltung.
    • Bis 2027 soll Linux mit KDE Plasma als Betriebssystem auf allen Arbeitsplätzen eingeführt sein.

Die Ziele der Umstellung

Die digitale Souveränität steht im Mittelpunkt. Schleswig-Holstein möchte:

    • Unabhängigkeit von US-amerikanischen Konzernen erreichen.
    • Datenschutz nach europäischen Standards gewährleisten.
    • Langfristig Kosten sparen durch den Wegfall von Lizenzgebühren.
    • Die regionale IT-Wirtschaft stärken, indem Dienstleistungen lokal vergeben werden.

Probleme und Herausforderungen

Technische Schwierigkeiten

Die Umstellung brachte erhebliche technische Probleme mit sich:

    • Ausfälle und Verzögerungen im Mailverkehr während der Migration.
    • Lastprobleme auf den Servern führten zu eingeschränktem Zugriff für Polizei und Justiz.
    • Kompatibilitätsprobleme mit Fachverfahren, die stark auf Windows basieren.
    • Ein Parallelbetrieb von Windows und Linux ist notwendig, was zusätzliche Kosten verursacht.

Organisatorische Herausforderungen

Auch organisatorisch gibt es Hürden:

    • Unzufriedenheit bei Beschäftigten durch Funktionsstörungen und Mehrarbeit.
    • Schulungsaufwand für tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
    • Fehlende Kommunikation führte zu Frust und Kritik von Gewerkschaften.

Politische Risiken

Die politische Dimension darf nicht unterschätzt werden:

    • Schleswig-Holstein geht einen Alleingang, wodurch Synergieeffekte mit anderen Bundesländern fehlen.
    • Das Scheitern des LiMux-Projekts in München dient als warnendes Beispiel.

Kostenvergleich: Open Source vs. Microsoft

Kurzfristige Kosten

Die Migration verursacht hohe Einmalkosten:

    • Datenmigration und Anpassung von Fachverfahren.
    • Schulungen für Mitarbeiter.
    • Parallelbetrieb von Windows und Linux.

Langfristige Kosten

Langfristig ergeben sich deutliche Einsparungen:

    • Wegfall von Lizenzgebühren für Windows, Office, Exchange und SharePoint.
    • Investitionen fließen in lokale IT-Dienstleister statt in US-Konzerne.
    • Prognosen gehen von mehreren Millionen Euro Einsparungen pro Jahr aus.

Tabellarischer Vergleich

Kostenfaktor Microsoft Open Source
Lizenzen Mehrere Millionen Euro jährlich 0 Euro Lizenzkosten
Betriebskosten Abhängigkeit von Microsoft-Preismodellen Investitionen in regionale IT-Dienstleister
Migration Keine Hohe Einmalkosten
Langfristig Dauerhafte Lizenzgebühren Mehrere Millionen Euro Einsparungen jährlich
Gemäß § 3 des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) haben die Bürger und Journalisten das Recht auf einen Informationszugang bei den Behörden. Die gesetzliche Frist zur Bearbeitung beträgt einen Monat (§ 7 Abs. 1 IZG-SH). Diese Frist hatte zuletzt das Amt Selent/Schlesen ohne erneute Kommunikation innerhalb der 30 Tagen verstreichen lassen. Nun gibt es Vorwürfe bei der IZG Abrechnung, wegen Intransparenz und Diskriminierung und es wurde Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingereicht.

Kreis Plön: Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent Schlesen wegen Intransparenz und Diskriminierung

So sieht der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, die Lohnkosten für unverhältnismäßig hoch, sieht hierin sogar eine Strafgebühr für die Ausübung seiner bürgerlichen Rechte unter Missachtung der Pressefreiheit und damit verfassungswidriges Verhalten und bittet das Gericht um die Aufschlüsselung der tatsächlichen entstandenen Lohnkosten und Arbeitsminuten.

Alles über die Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent Schlesen wegen Intranzparenz und Diskrimierung
Kreis Plön: Verwaltungsgerichtsklage gegen Amt Selent
Schlesen wegen Intransparenz und Diskriminierung
-Bild: © Tarifrechner.de

So werden durch die Ansetzung von 1,5 Arbeitsstunden bei 38,5 Arbeitsstunden pro Woche rein rechnerisch Lohnkosten von über 10.000 Euro im Monat verlangt. Ganz schön viel, für die Bediensteten im Amt Selent/Schlesen sollte man meinen.

Mangelnde Transparenz

So gibt es die Klagebegründung, dass die geltend gemachten Forderung inhaltlich nachvollziehbar sein müssen. Es fehlt hier eine hinreichend transparente Darlegung, auf welcher rechtlichen Grundlage und in welcher Höhe die Kosten berechnet wurden. Nach § 10 IZG-SH sind Gebühren und Auslagen nachvollziehbar zu begründen.

Unverhältnismäßigkeit

Die Höhe der geforderten Kosten steht auch in keinem angemessenen Verhältnis zum Umfang und zur Art der beantragten Informationen. Das IZG-SH verfolgt den Zweck, den Informationszugang zu fördern und nicht durch überhöhte Gebühren faktisch zu verhindern. Die Forderung widerspricht daher dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so die weitere Kritik vom Chefredakteur.

Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IZG-SH Verstoss

Gemäß § 3 des Informationszugangsgesetzes Schleswig-Holstein (IZG-SH) haben die Bürger und Journalisten das Recht auf einen Informationszugang bei den Behörden. Die gesetzliche Frist zur Bearbeitung beträgt einen Monat (§ 7 Abs. 1 IZG-SH). Diese Frist hat nun das Amt Selent/Schlesen ohne erneute Kommunikation innerhalb der 30 Tagen verstreichen lassen.

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ist eine entscheidende Instanz zur Durchsetzung der Informationsfreiheit. Es bietet Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit, sich gegen unrechtmäßige Informationsverweigerungen zu wehren und fördert damit die Demokratie und Offenheit im Verwaltungshandeln.

Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent wegen IFG Verstoss
Kreis Plön: Landesdatenschutzbehörde ermittelt gegen Amt Selent
wegen IZG-SH Verstoss
-Bild: © Tarifrechner.de

Informationszugang in Schleswig-Holstein: Rechte und Wege über die Landesdatenschutzbehörde

Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) gewährt Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen öffentlicher Stellen. Wenn Behörden dieses Recht missachten oder unbegründet verweigern, stellt die Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), eine zentrale Anlaufstelle dar.

Rechtliche Grundlage des Informationszugangs

Das IZG-SH bildet die gesetzliche Basis für die Informationsfreiheit im Land Schleswig-Holstein. Es verpflichtet öffentliche Stellen dazu, auf Anfrage amtliche Informationen bereitzustellen - sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Diese Regelungen stärken die Transparenz und fördern eine verantwortungsvolle Verwaltung.

Wer kann eine Anfrage stellen?

Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht, eine Anfrage zu stellen. Es spielt keine Rolle, ob die Person in Schleswig-Holstein lebt oder nicht. Es ist nicht erforderlich, ein besonderes Interesse nachzuweisen.

Rolle des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD)

Das ULD ist die zuständige Landesdatenschutzbehörde Schleswig-Holstein, die sowohl die Einhaltung des IZG-SH kontrolliert als auch Vermittlungs- und Beratungsfunktionen übernimmt.

Prüfung von Beschwerden

Wenn eine öffentliche Stelle den Informationszugang verweigert oder nicht reagiert, können sich Antragstellende beim ULD beschweren. Die Behörde prüft dann, ob eine Verletzung der Informationsrechte vorliegt.

Vermittlung zwischen Bürger und Behörde

Das ULD übernimmt eine vermittelnde Rolle, indem es Kontakt zur betreffenden Behörde aufnimmt. Ziel ist es, ohne gerichtliche Schritte eine Lösung herbeizuführen und die Informationsherausgabe zu fördern.

Instrumente und Handlungsmöglichkeiten der Landesdatenschutzbehörde

Beratung der Antragsteller

Das ULD bietet umfassende Beratung zum IZG-SH. Antragsteller werden bei der Formulierung von Anfragen unterstützt und erhalten Hilfe bei rechtlichen Unsicherheiten.

Unterstützung bei juristischen Auseinandersetzungen

Kommt es zum Rechtsstreit, etwa wenn die Behörde den Zugang endgültig verweigert, stellt das ULD Informationen und ggf. Argumentationshilfen bereit, um die Rechtsposition der Antragsteller zu stärken.

Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten

Das ULD veröffentlicht regelmäßig Berichte, in denen Fälle von Informationsverweigerung dokumentiert werden. Diese Berichte sind wichtige Instrumente der Kontrolle und liefern Impulse für gesetzliche Anpassungen.

Typische Herausforderungen und Empfehlungen

Verzögerung oder Ignorieren von Anfragen

Ein häufiges Problem ist das Nichtreagieren öffentlicher Stellen auf IZG-Anfragen. Das ULD empfiehlt, in solchen Fällen schriftliche Erinnerungen zu versenden und zeitnah eine Beschwerde einzureichen.

Unzulässige Ablehnungen

Oft werden Ablehnungen mit pauschalen Argumenten wie "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse" begründet. Das ULD prüft solche Aussagen kritisch und klärt, ob eine gesetzliche Grundlage für die Ablehnung besteht.

Kreis Plön: Nach Selbstjustiz im Amt gegen Presse Akteneinsicht verlangt

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse
Kreis Plön: Polizei ermittelte wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com

So hatte zuletzt die Gemeinde Lammershagen eine Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das Bauamt Selent/Schlesen. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch, um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um Zeugen der Staatsanwaltschaft einzuschüchtern!.

Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft

Daher hat die Tarifrechner Redaktion nun erstmal Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft über ihre Anwaltskanzlei beantragt, damit wir exklusiv über Straftaten gegen die Pressefreiheit in Schleswig Holstein berichten können.

Die Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht von Opfern einer Straftat in Deutschland ist in § 406e der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Demnach können Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten nehmen, die dem Gericht vorliegen oder vorzulegen wären. Allerdings entscheidet über den Antrag auf Akteneinsicht die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. In der Regel darf dem allerdings nicht Widersprochen werden, insbesondere wenn es hier um das Presserecht innerhalb der EU geht.

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.

Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das Bauamt Selent und der Gemeinde Lammershagen, rechtswidrige Forderungen in Verbindung mit dem Betrieb der Strassenlaterne durchzusetzen, dieses führte zu Staatsanwaltlichen Ermittlungen. Die Gemeinde Lammershagen ist Mitglied im Zweckverband Breitbandversorgung für den Kreis Plön. Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.

Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es im Jahr 2019 beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor. Auh hier sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern. So wurden nun zum Schutz von Journalisten das Europäische Medienfreiheitsgesetz zum Schutz der Pressefreiheit initiert. Das Gesetz wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen!.

Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schlesen durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schlesen die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.

Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.

Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

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