Stiftung Warentest: Telefonanbieter mit Mängeln bei der Transparenzverordnung
• 25.01.18 Schon im letzten Jahr ist die neue Transparenzverordnung in Kraft getreten. Damit haben die Verbraucher einen Anspruch auf Informationen von Messergebnisse über die Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses, konkret über die tatsächlich realisierbare Datenübertragungsrate. Auch müssen mittlerweile Kündigungsfristen auf den Rechnungen erscheinen. Allerdings haben viele Anbieter laut den Testern von Stiftung Warentest diese Informationen unterschlagen.
|
Neue Transparenzverordnung beim DSL- und Kabel Anschluss
Durch die neue Transparenzverordnung sind Festnetz- und Mobilfunkanbieter verpflichtet, mehr Transparenz bei der Vermarktung ihrer Breitbandanschlüsse zu zeigen. Allerdings wird die Transparenzverordnung wohl öfters bei Vertragsabschlüssen unterschlagen. So hat Stiftung Warentest 31 Mobilfunk- und Festnetz-Anbieter getestet, ob diese Regeln umgesetzt werden. Dabei zeigt sich, die Mitarbeiter in den Handy-Shops hatten oft keine Ahnung von der Transparenzverordnung.Seit dem Juni 2017 hätte sich die Lage eigentlich deutlich bessern sollen. Seitdem ist die "Transparenz-Verordnung" in Kraft. Doch viele Firmen setzen die Verordnung nur halbherzig um, zeigt der Test von Stiftung Warentest.
Telefonanbieter müssen nun besser Informieren -Bild: Telefonica/O2 |
Produktinformationsblatt? Nie gehört.
Bei den Telefontarifen müssen nun auch die ProduktInformationsblätter vorgelegt werden. Die Anbieter müssen dabei wichtige Details ihrer Angebote auf einer Seite klar darstellen. Bei Firmen mit Filialnetz wurden dann auch die Mitarbeiter in den Shops vor Ort getestet. Die Tester mußten aber ein verheerendes Fazit ziehen. In keinem einzigen der 35 Shops händigte ein Mitarbeiter das vorgeschriebene Informationsblatt zum jeweiligen Tarif unaufgefordert aus.Dabei gab es in fünf Shops der Telekom die Infoblätter immerhin auf Nachfrage. Die Mitarbeiter der meisten anderen Läden konnten mit der Frage nach dem Produktinformationsblatt dagegen wenig anfangen.
Der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel:
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur ergänzt: "Mit der Verordnung
stärken wir die Position des Verbrauchers gegenüber seinem Anbieter. Für
Verbraucher ist nun leicht erkennbar, welche Datenübertragungsrate vertraglich
vereinbart ist. Mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur können sie
überprüfen, ob diese auch tatsächlich von den Anbietern geliefert wird. Die
Anbieter unterliegen dann einem erheblichen Druck, ihre Versprechen
einzuhalten. Die Bundesnetzagentur wird zudem im Frühjahr über die Ergebnisse
ihrer Breitbandmessung berichten und auf dieser Basis Position beziehen."
Bereits seit dem September 2015 können Verbraucher mit der
Breitbandmessung der Bundesnetzagentur die Datenübertragungsrate ihres
Breitbandanschlusses überprüfen. So sind die Messergebnisse speicherbar, damit
Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen
tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate belastbar
belegen können. Die in Kraft getretene Transparenzverordnung gibt nun die Art
und Weise der Bereitstellung der Messergebnisse verbindlich vor.
Die TK-Transparenzverordnung sieht noch weitere Verbesserungen für den
Verbraucher vor. Anbieter müssen in Zukunft Produktinformationsblätter
erstellen, in denen Endkunden sich vor Vertragsschluss einfach und schnell
über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können. Das
Informationsblatt enthält Angaben unter anderem über die verfügbaren
Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die
Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten. Die
Kunden werden auch darüber informiert, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.
In der monatlichen Rechnung muss unter anderem auch das
Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und der letzte
Kalendertag mitgeteilt werden, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine
Vertragsverlängerung zu verhindern.
Um eine einheitliche Umsetzung der Vorgaben sicherzustellen, gibt es bei der
Bundesnetzagentur sogar Muster des Produktinformationsblatts.
Wenn Sie nun nach neuen Breitband-Tarifen Ausschau halten, bieten wie Ihnen
einen DSL Flatrate Tarife-Vergleich
auch mit Internet-Telephonie und Vollanschluss Paketen bei uns an.
Ein zusätzlicher Tarifrechner mit DSL Doppel-Flatrate
Angeboten erleichtert das Finden des besten Angebotes. Eine VDSL/Kabel-Übersicht
listet schnelle VDSL/Kabel Angebote mit bis zu 400 Mbit/s an Geschwindigkeit auf.
Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem
kostenlosen Newsletter
anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt.
Noch schneller sind Sie via
Twitter und
Facebook informiert.
Transparenz über Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses
Die Anbieter müssen die Verbraucher auch auf
Möglichkeiten zur Überprüfung der Geschwindigkeit, wie z.B. auf das
Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de, hinweisen.
Verwandte Nachrichten:
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten