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Stiftung Warentest: Telefonanbieter mit Mängeln bei der Transparenzverordnung

• 25.01.18 Schon im letzten Jahr ist die neue Transparenzverordnung in Kraft getreten. Damit haben die Verbraucher einen Anspruch auf Informationen von Messergebnisse über die Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses, konkret über die tatsächlich realisierbare Datenübertragungsrate. Auch müssen mittlerweile Kündigungsfristen auf den Rechnungen erscheinen. Allerdings haben viele Anbieter laut den Testern von Stiftung Warentest diese Informationen unterschlagen.

Dr.Sim
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Neue Transparenzverordnung beim DSL- und Kabel Anschluss

Durch die neue Transparenzverordnung sind Festnetz- und Mobilfunkanbieter verpflichtet, mehr Transparenz bei der Vermarktung ihrer Breitbandanschlüsse zu zeigen. Allerdings wird die Transparenzverordnung wohl öfters bei Vertragsabschlüssen unterschlagen. So hat Stiftung Warentest 31 Mobilfunk- und Festnetz-Anbieter getestet, ob diese Regeln umgesetzt werden. Dabei zeigt sich, die Mitarbeiter in den Handy-Shops hatten oft keine Ahnung von der Transparenzverordnung.

Seit dem Juni 2017 hätte sich die Lage eigentlich deutlich bessern sollen. Seitdem ist die "Transparenz-Verordnung" in Kraft. Doch viele Firmen setzen die Verordnung nur halbherzig um, zeigt der Test von Stiftung Warentest.

Telefonanbieter müssen nun besser Informieren -Bild: Telefonica/O2

Produkt­informationsblatt? Nie gehört.

Bei den Telefontarifen müssen nun auch die Produkt­Informationsblätter vorgelegt werden. Die Anbieter müssen dabei wichtige Details ihrer Angebote auf einer Seite klar darstellen. Bei Firmen mit Filialnetz wurden dann auch die Mitarbeiter in den Shops vor Ort getestet. Die Tester mußten aber ein verheerendes Fazit ziehen. In keinem einzigen der 35 Shops händigte ein Mitarbeiter das vorgeschriebene Informationsblatt zum jeweiligen Tarif unaufgefordert aus.

Dabei gab es in fünf Shops der Telekom die Infoblätter immerhin auf Nachfrage. Die Mitarbeiter der meisten anderen Läden konnten mit der Frage nach dem Produktinformationsblatt dagegen wenig anfangen.

Der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: "Mit der Transparenzverordnung kann der Verbraucher nun überprüfen, ob er tatsächlich mit der Geschwindigkeit im Internet surfen kann, die ihm der Anbieter versprochenen hat. Wir erleichtern auch das Wechseln des Anbieters: Und wir schaffen mehr Transparenz. Zukünftig muss auf jeder Rechnung vermerkt sein, bis wann der Kunde kündigen muss, um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden. Das hilft uns als Kunden und fördert den Wettbewerb.".

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur ergänzt: "Mit der Verordnung stärken wir die Position des Verbrauchers gegenüber seinem Anbieter. Für Verbraucher ist nun leicht erkennbar, welche Datenübertragungsrate vertraglich vereinbart ist. Mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur können sie überprüfen, ob diese auch tatsächlich von den Anbietern geliefert wird. Die Anbieter unterliegen dann einem erheblichen Druck, ihre Versprechen einzuhalten. Die Bundesnetzagentur wird zudem im Frühjahr über die Ergebnisse ihrer Breitbandmessung berichten und auf dieser Basis Position beziehen."

Transparenz über Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses

Die Anbieter müssen die Verbraucher auch auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Geschwindigkeit, wie z.B. auf das Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de, hinweisen.

Bereits seit dem September 2015 können Verbraucher mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur die Datenübertragungsrate ihres Breitbandanschlusses überprüfen. So sind die Messergebnisse speicherbar, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate belastbar belegen können. Die in Kraft getretene Transparenzverordnung gibt nun die Art und Weise der Bereitstellung der Messergebnisse verbindlich vor.

Die TK-Transparenzverordnung sieht noch weitere Verbesserungen für den Verbraucher vor. Anbieter müssen in Zukunft Produktinformationsblätter erstellen, in denen Endkunden sich vor Vertragsschluss einfach und schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können. Das Informationsblatt enthält Angaben unter anderem über die verfügbaren Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten. Die Kunden werden auch darüber informiert, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.

In der monatlichen Rechnung muss unter anderem auch das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und der letzte Kalendertag mitgeteilt werden, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern.

Um eine einheitliche Umsetzung der Vorgaben sicherzustellen, gibt es bei der Bundesnetzagentur sogar Muster des Produktinformationsblatts.

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