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Stromverträge: Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller will beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden

• 14.02.23 Unter dem neuen Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller werden nun endlich die neuen Wechselfristen nach den Vorgaben des Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/944 eingeführt. So sollen spätestens ab dem 1. Januar 2026 der technische Vorgang bei einem Stromlieferantenwechsel binnen 24 Stunden durchführbar sein. Dieses gilt dann an Werktagen.

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Stromverträge: Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller will beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden

Die zur Konsultation gestellten Vorgaben ermöglichen es sowohl Letztverbrauchern wie auch Anlagenbetreibern im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen innerhalb eines Werktags den Lieferanten zu wechseln.

Stromverträge: Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller will beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden
Stromverträge: Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller will beschleunigten
werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden -Bild: Twitter

Auch soll der personelle Ressourceneinsatz beim Lieferantenwechsel nebst seinen Folgeprozessen reduziert werden. Auch werden aufwändige manuelle Clearingfälle weiter erheblich vermindert.

Die Erreichung der gesetzlich angeordneten Verkürzung des Wechselprozesses auf nur noch 24 Stunden ist jedoch durch eine einfache Straffung der bisherigen Fristen unter gleichzeitiger struktureller Beibehaltung der Prozessabläufe nicht zu erreichen, so die Bundesnetzagentur.

"Die Verkürzung der Fristen und die dadurch erforderliche grundlegende Überarbeitung des Kapitels zur Definition der Fristen geht folglich mit Anpassungen der prozessualen Struktur und einer deutlich modulareren Prozessausgestaltung einher", so die Bundesnetzagentur weiter.

Die Beschleunigung deswerktäglichen Lieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden betrifft sowohl erzeugende als auch verbrauchende Marktlokationen.

Beim Abschluss eines Stromliefervertrags gilt es künftig zunehmend mehr preisbildende Einflussfaktoren zu berücksichtigen, die dem Verbraucher heute oftmals nicht bekannt sind. So können zum Beispiel die Ausstattung mit einer bestimmten Messtechnik, die Wahl eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers, das Vorhandensein von flexiblen Verbrauchseinrichtungen oder eine Eigenversorgung aus EE-Anlagen einen Einfluss auf die individuelle Gestaltung des Stromliefervertrags haben.

Balkonkraftwerke: Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller will keinen Spezialstecker --Schuko-Stecker reicht

Zum 1.Januar haben über 600 Stromanbieter ihre Tarife teilweise drastisch erhöht. Dabei gibt es ab dem 1.Januar rückwirkend einen Strompreisdeckel von 40 Cent, genehmigt von der Bundesregierung. So werden nun viele Stromkunden aufgrund der hohen Stromkosten ab sofort auch teilweise Selbstversorger durch ein Balkonkraftwerk werden. Allerdings betont die Elektriker-Branche die Sicherheit und beruft sich auf eine VDE Norm für einen Wieland-Stecker statt einem Schuko-Stecker. Daher sollte der Zwist nicht auf Kosten der Kunden ausgetragen werden.

Die meisten Kunden werden bei einem Balkonkraftwerk den normalen Schuko-Stecker nutzen. Immerhin soll der Wieland-Stecker durch eine Elektro-Fachkraft eingebaut werden, was dann schon mal schnell mehr als über 150 Euro kostet. Bei Preisen bis zu 1000 Euro im letzten Jahr für ein Balkonkraftwerk mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 600 Watt sinkt dadurch schnell die Wirtschaftlichkeit.

Balkonkraftwerke: Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller will keinen Spezialstecker --Schuko-Stecker reicht
Balkonkraftwerke: Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller
will keinen Spezialstecker --Schuko-Stecker reicht -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Allerdings gibt es zum Jahreswechsel wieder reichlich Wechselrichter und ab dem 1.Januar entfallen die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke und Photovoltaikanlagen, so dass es schon Preise unter der 600 Euro Marke für ein Balkonkraftwerk gibt. Ferner gibt es Förderungen ab dem 1.Januar, so zum Beispiel in Schleswig Holstein mit 200 Euro für ein Balkonkraftwerk.

So sparen Stromkunden 600 kWh Strom im Jahr, oder rund 50 Cent oder mehr pro kWh des Stromanbieters. Da man hiermit locker 20 Prozent Strom einspart, welchen man nicht bezahlen muss und unter der 80 Prozent Regelung beim Strompreisdeckel landet, welcher 40 Cent pro kWh beträgt. Also liegt im ersten Jahr die Ersparnis bei rund 500 Euro (200 Euro Förderung plus 300 Euro Stromkosten), dann jeweils ab dem zweiten Jahr bei rund 300 Euro pro Jahr. Nach zwei Jahren hat man mehr gespart, als an Kosten für das Balkonkraftwerk gehabt hat.

Auch die Energieberater und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie halten den Wieland-Stecker und die damit verbundenen Kosten für überflüssigen Aufwand. Die Elektriker-Branche besteht auf die Sicherheit mit der VDE Norm. Eine Überprüfung der Balkonkraftwerke findet dabei nicht durch den Netzbetreiber mangels Befugnisse statt. Der Netzbetreiber darf nur bis zum Stromzähler die Leitungen überprüfen und ist für den Stromzähler verantwortlich.

Auch müssen Balkonkraftwerke nur formlos beim Netzbetreiber und beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Immerhin ist es weiterhin laut der Verbraucherzentrale strittig, ob es sich bei Stecker-Solargeräten überhaupt um "Anlagen" handelt, zumindest wenn diese Systeme nicht fest angeschlossen, sondern wie Haushaltsgeräte über einen Stecker mit dem Stromkreis verbunden sind. Aber weiterhin fordert die Bundesnetzagentur eine Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Kontrollen und ausgefüllte Formulare sieht die Bundesnetzagentur und damit der Gesetzgeber nicht vor. Kosten für einen Zählerwechsel dürfen laut der Verbraucherzentrale nicht auf den Stromkunden umgewälzt werden, da der Stromkunde schon eine monatliche Grundgebühr für den Stromzähler zahlt. So schreibt das Messstellenbetriebsgesetz laut den Verbraucherschützern vor, dass die Kosten für den Ein- und Ausbau von Zählern im jährlichen Messpreis bereits enthalten sein müssen. Viele Netzbetreiber erklären sich schon bei der Anmeldung eines Stecker-Solargeräts bereit, auf eine Rechnung für den Zähler zu verzichten. Daher sollten zusätzliche Kosten nicht auf dem Stromkunden umgewälzt werden.

Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur, mit Stellungnahme

Nun hat Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur, jetzt Stellung zu den Wieland Steckern bezogen. So hatte in einer Mailing-Aktion von "MachDeinenStrom" die Bürger an die Netzagentur geschrieben und um Positionierung gebeten.

Dabei gab es kurz vor Weihnachten die erste Antwort. So teilte er die Bewertung, dass ein normaler Schuko-Stecker reiche. Ferner will sich Müller nun auch an den Verband der Elektrotechnik (VDE) wenden, welche zuständig für die Anschlussnorm ist. Er würde es begrüßen, wenn bei der Überarbeitung der Produktnorm der Schuko-Stecker "für akzeptabel" erklärt würde. Im übrigen gibt es im europäischen Ausland nicht diese "Wieland" Regelung. In den Niederlanden und Rumänien dürfen die Stromzähler auch Rückwärts laufen.

Ferner teilt Klaus Müller mit: "Für eine Mitmach-Energiewende sind die Mini-Module unverzichtbar und definitiv ein positiver optischer Reiz in vielen Fassadenbildern". Und weiter: "Private Haushalte sollten ohne Verunsicherungen und erhöhte Kosten ihr Balkonkraftwerk anschließen.".

Strompreisbremse Gesetz: Bundesregierung will illegale Strompreiserhöhungen verbieten

So könnten also viele Millionen Strompreiserhöhungen illegal sein. Dieses wird nun das Kartellamt feststellen. Laut einem Bild-Bericht geht dieses aus dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zu den Preisbremsen hervor.

Energiekrise Strompreise: Strompreis-Anstieg wird mit 13 Milliarden Euro gestoppt
Energiekrise Strompreise: Strompreis-Anstieg
wird mit 13 Milliarden Euro gestoppt -Bild: Twitter

So muss nun der Versorger im Streitfall dem Bundeskartellamt beweisen, dass die Börsenpreise die Erhöhung rechtfertigten, so der Bild Bericht unter Berufung auf eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums.

Erfreulich für die Stromkunden, solange der Versorger das nicht könne, bleibe die Erhöhung verboten. Dabei haben nun auch viele Stromkunden Schadensersatzforderungen angekündigt, wenn das Kartellamt die Strompreiserhöhung als rechtswidrig sieht. Immerhin haben viele Stromkunden ihren Vertrag im Rahmen eines Sonderkündigungsrechtes gekündigt. Dann einen Wechsel zu einem Grundversorgertarif gemacht, welcher oftmals höher ist, als der alte Strompreistarif.

Ab dem 1.Januar 2023 will die Stadtwerke München in dem Grundversorgertarif satte 61,89 Cent pro kWh verlangen. In dem der Redaktion vorliegendem Schreiben der Stadtwerke sind es sogar 66 Cent pro kWh im Tarif "M/Strom Fix". Im Monat Oktober hatte man für 6000 kWh Strom an der Strombörse laut Tibber.com 162 Euro bezahlt, im Monat November waren es 175 Euro. Setzt man die Grundversorgertarife der Stadtwerke München an, wären es dann 309,45 Euro pro Monat als Abschlag.

"Im Ergebnis muss Missbrauch ausgeschlossen werden", sagte die energiepolitische Sprecherin der SPD, Nina Scheer, in dem Bild Bericht. "Mitnahmeeffekte, die Versorgungsunternehmen zu höheren Tarifen animieren, wollen wir verhindern", so der Sprecher für Energiepolitik der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kruse.

So haben zum 1.Januar 636 Stromversorger laut einem Check24 Vergleich Erhöhungen um durchschnittlich 60 Prozent für 7,5 Millionen Haushalte vorgesehen. Der Redaktion liegen Tariferhöhung von den Stadtwerken München von 28 Cent auf 66 Cent pro kWh vor.

Auch fordert die Chefin des Bundes der Energieverbraucher, Leonora Holling, in dem Bild-Bericht "Verbraucher dürfen die Zahlung der Erhöhung zurückhalten". Die geplanten Erhöhungen stünden nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse. "Wir raten Verbrauchern, Widerspruch einzulegen.".

Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern

Besonders beliebt sind die 600 Watt Balkonanlagen, welche aber auch entsprechende Stromzähler im Verteilerschrank brauchen. Daher kommen die Messstellenbetreiber mit dem Umbau selten hinterher und der überschüssige Photovoltaik Strom kann nicht eingespeist werden, ohne das die Anlagenbesitzer Probleme mit dem Netzbetreiber bekommen.

Was im europäischen Ausland schon teilweise gilt, könnte bald auch in Deutschland legal werden. Immerhin dürfen dort die Zähler auch bei einer EEG Einspeisung rückwärts laufen, in Deutschland ist dieses nicht erlaubt. So haben daher viele Photovoltaik Besitzer über die Langsamkeit beim Zählerwechsel geklagt. Immerhin entgeht dem Netzbetreiber die Durchleitungsgebühr für den selbst genutzten Strom und der Stromanbieter verdient weniger. Daher gab es auch entsprechende Vorwürfe der Stromkunden, dass hier vielleicht mit Vorsatz verzögert wurde.

Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern
Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung
nicht mehr verzögern -Bild: © pixabay.com

Mit dem neuen Positionspapier der Bundesnetzagentur mit dem Umgang mit der verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen im Zuge der Inbetriebnahme von Erneuerbare-Energien-Anlagen kommt Bewegung in den EEG Ausbau.

"Wir müssen sicherstellen, dass bereits fertiggestellte Erneuerbare-Energien-Anlagen auch tatsächlich und schnell die erzeugte Energie ins Netz einspeisen können und dürfen. Fehlende Zähler dürfen nicht der Grund für Verspätungen bei der Einspeisung von Strom sein. Hier sind pragmatische Lösungsansätze gefragt. Die zügige Einspeisung liegt im Interesse der Anlagenbetreiber und der Energiewende insgesamt", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Damit neu errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen Strommengen einspeisen können, bedarf es unter anderem des Einbaus der hierfür erforderlichen Messtechnik durch den zuständigen Messstellenbetreiber. Ohne diese Messtechnik ist eine ordnungsgemäße Energiemengenerfassung nicht möglich und eine Einspeisung infolge dessen nicht statthaft.

Gegenwärtig erreichen die Bundesnetzagentur vermehrt Beschwerden, dass sich der Einbau der Messeinrichtungen teilweise um mehrere Monate verzögere oder Messstellenbetreiber auf entsprechende Anfragen überhaupt nicht reagieren würden. Durch diese an sich erzeugungsbereiten Anlagen kann dann keine Einspeisung erfolgen.

Unter Berücksichtigung der angespannten Energieversorgungssituation, nimmt die Bundesnetzagentur über das Positionspapier verschiedene Klarstellungen vor und gibt einen Impuls für pragmatische Lösungen. So wird etwa klargestellt, dass der Messstellenbetreiber verpflichtet ist, notfalls auch andere als die sonst üblichen Messgerätetypen einzubauen. Stellt der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zähler bereit, besteht nach dem Positionspapier ein Recht des Kunden auf Ersatzvornahme. Auf diesem Wege wird eine schnelle Ermöglichung der Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gewährleistet.

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