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TGK-Novelle: Regierung beschliesst vor Weihnachten Vorratsdatenspeicherung und Überwachung

• 17.12.20 Die Bundesregierung hat kurz vor Weihnachten gleich drei Gesetzesentwürfe durch das Parlament geboxt. Dabei hatte gestern die Bundesregierung auch wieder neue Baustellen bei der Vorratsdatenspeicherung und bei der Überwachung von Messenger und E-Mail Diensten aufgemacht und das trotz laufender Verfassungsbeschwerde. Daher ist die Kritik gross. Wir geben
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Ihnen daher erstmal vorab eine Übersicht der vielen Kritik.

TGK-Novelle: Regierung beschliesst vor Weihnachten Vorratsdatenspeicherung und Überwachung

Dabei gibt es auch eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes mit etlichen neuen Überwachungsmaßnahmen. Dabei wird es aber auch eine Abschaffung der Umlagefähigkeit der Kosten des Kabelfernsehens über die Mietnebenkosten geben. Befürworter waren die Telekom, dagegen sprachen sich mitunter Vodafone, Tele Columbus und NetCologne aus.

TGK-Novelle: Regierung beschliesst vor Weihnachten Vorratsdatenspeicherung und Überwachung
475 Seiten Entwurf zur TKG-Novelle -Bild: bmvi.de

Ferner wurde das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und das neue BND-Gesetz vom Kabinett am Mittwoch verabschiedet. Dabei hat das neue Telekommunikationsgesetz schon 475 Seiten. Es ist daher offensichtlich, dass die Regierung mit den neuen Gesetzen die Parlamentarier damit offen "Überfahren" hat, da diese keine Zeit hatten, sich kurz vor Weihnachten vollumfänglich mit der Thematik zu beschäftigen. Auch hatten Wirtschaftsverbände nur 2 Tage Zeit für eine Stellungnahme.

eco Verband sieht Schwächung der Vertrauenswürdigkeit

Der eco Verband sieht in der neuen IT-Gesetzgebung der Bundesregierung eine Schwächung der Vertrauenswürdigkeit digitaler Kommunikation und auch einen "Schnellschuss". "Mit den heute vom Bundeskabinett in aller Eile beschlossenen Entwürfen für ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0, das neue Telekommunikationsgesetz sowie das BND-Gesetz schwächt die Bundesregierung nachhaltig die allgemeine IT-Sicherheit und beschädigt die Vertrauenswürdigkeit digitaler Kommunikation in Deutschland", so die Einschätzung von eco - Verband der Internetwirtschaft e.V.

Alle drei Entwürfe enthalten Regelungen zur Überwachung digitaler Kommunikation, die gleichzeitig zu einer Schwächung der IT-Sicherheit führten, so der Verband weiter.

"Im IT-Sicherheitsgesetz 2.0 betrifft dies beispielsweise den Umgang mit Informationen über Sicherheitslücken und Daten, die das BSI im Rahmen seiner neuen Befugnisse erhebt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass das BSI Informationen über Sicherheitslücken zurückzuhalten soll, sofern es Sicherheitsbehörden gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Auch soll das BSI nun Datenverkehr an von ihm benannte Server umleiten lassen und selbst Angriffe auf IT-Systeme vortäuschen und im Zuge dessen auch in diese Systeme eindringen dürfen", so die Kritik vom eco-Verband.

"Das TKG erweitert den Definitionsbereich der Telekommunikationsdienstleister, die künftig verpflichtet werden Überwachungsmaßnahmen umzusetzen und hält entgegen der inzwischen drei existierenden EuGH Urteile weiterhin an der anlasslosen massenhaften Vorratsdatenspeicherung fest, die in dieser Form als unionsrechtswidrig einzustufen ist" so der Verband in seiner weiteren Kritik.

"Das BND-Gesetz ermöglicht es dem Bundesnachrichtendienst zudem, das Kommunikationsverhalten sowie die GPS- und Bewegungsdaten von beliebigen Personen im In- und Ausland ohne Weiteres zu überwachen. Neben der allgemeinen Informationsbeschaffung im Internet zählen hierzu auch Daten, die beim Online-Banking, bei Hotelbuchungen sowie über Mobilfunkgeräte und Navigationssysteme übermittelt werden" so die weitere Feststellung vom eco-Verband.

"Im Namen der IT-Sicherheit von TK-Netzen und bei TK-Diensten werden überzogen strenge, teils nichtzielführende Anforderungen gestellt, die die IT-Sicherheit kaum erhöhen dürften, dafür aber die betroffenen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellen und schlimmstenfalls in ihrer Geschäftstätigkeit einschränken werden", sagt Klaus Landefeld vom eco-Verband und weiter "Die Internetwirtschaft braucht keinen Wildwuchs an Sicherheitsanforderungen, sondern objektive, sachgerechte und angemessene Vorgaben, welche den rechtsstaatlichen Anforderungen in Deutschland und Europa genügen"

Auch Netzpolitik mit Kritik

"Mit der heute heute vom Kabinett beschlossenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) startet die Bundesregierung eine weitere Runde, die das umfangreiche Vorhaben in trockene Tücher bringen soll. Bis zuletzt gab es Gezerre unter den Bundesministerien um viele Passagen des Entwurfs, nun liegt der Ball beim Bundestag", so die Kritik von netzpolitik.org.

Netzpolitik sieht Routerfreiheit wieder in Gefahr

Auch sieht netzpolitik.org die Routerfreiheit wieder in Gefahr. "Zudem machten zuletzt Entwürfe des Gesetzes bisweilen Baustellen wieder auf, die eigentlich als erledigt galten. So findet sich nun eine Öffnungsklausel im Abschnitt zum passiven Netzabschlusspunkt, die ein früherer Entwurf nicht enthielt. Damit könnte die Bundesnetzagentur die Routerfreiheit einschränken."

Mehr Daten für Sicherheitsbehörden

Die nun 475 Seiten des offenkundig lebendigen Dokuments fassen viele heiße Eisen an, so Netzpolitik. Erstmals stellt die Novelle etwa Mail-Anbieter und Messenger wie Signal oder WhatsApp herkömmlichen Telekommunikationsdiensten in vielen Punkten gleich. Das bedeutet mehr Möglichkeiten für Sicherheitsbehörden. Erhebt und speichert ein solcher Anbieter Bestandsdaten wie eine Nutzerkennung, was bei den allermeisten Diensten der Fall sein dürfte, dann müssen sie diese Daten auf Verlangen herausgeben.

Besonders hart treffen die neuen Vorgaben heimische Mail-Anbieter, die ihre Infrastruktur in Deutschland stehen haben. Sie müssten neue Überwachungsfunktionen in ihre Dienste einbauen, was für ausländische Anbieter nicht gilt.

Auch würde dieses wohl für innovative IT-Dienstleistungen in Deutschland gelten, welche mit erheblichen Kosten verbunden sind, so Matthias Pfau, Gründer des Mail-Anbieters Tutanota zu netzpolitik.org. Start-ups könnten sich genötigt sehen auszuwandern oder würden erst gar nicht in Deutschland gegründet, so Pfau.

Ähnlich kritisch sieht dies der Mailbetreiber mailbox.org. "Durch die ebenso überflüssige, wie undifferenzierte Verpflichtung aller auch noch so kleinen Anbieter zur Einführung und Vorhaltung komplexer, wie für diese unbezahlbarer, präventiver Überwachungsvorrichtungen, greift der Entwurf tief in die grundlegende Wettbewerbsfähigkeit ein", so mailbox.org.

Beide Betreiber weisen darauf hin, dass aus Strafverfolgungssicht keine Notwendigkeit für die neue Regulierung bestehe. So enthalte die Strafprozeßordnung bereits einschlägige Vorgaben.

Unveränderte Vorratsdatenspeicherung

In unveränderter Form hat es hingegen die Vorratsdatenspeicherung in den Entwurf geschafft. Das Instrument wurde zwar wiederholt von Gerichten für grundrechtswidrig erklärt und ist in Deutschland derzeit ausgesetzt, das Innenministerium besteht aber weiter darauf, unter anderem IP-Adressen sowie Verbindungsdaten von Telefonanrufen und SMS-Nachrichten auf Vorrat zu speichern, so die Feststellung von Netzpolitik.org.

Frecher Entwurf bei Vorratsdatenspeicherung

Alternative Ansätze wie "Quick Freeze", die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, zuletzt im Sommer gefordert hatte, blieben unberücksichtigt. "Es ist frech, das einfach wieder in den neuen Entwurf aufzunehmen", sagt etwa Rainer Rehak vom Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung.

Jahrelang vorbereitet, dann durchgepeitscht

Alles in allem ist die Novelle jedoch ein Spielball von Wirtschaftsverbänden. Das lässt sich an den knapp 100 Stellungnahmen und deren Stoßrichtung ablesen. Gut ausgestattete Rechtsabteilungen, etwa jene der Telekom Deutschland, konnten es sich zudem leisten, gleich detaillierte Änderungsvorschläge für das Gesetz mitzuliefern, so die Festellung von Netztpolitik.

Auch gibt es Kritik an dem chaotischen Enstehungsprozess des Entwurfes, dieser Prozess sorgte für erheblichen Unmut bei Unternehmen und Verbänden. Denen standen teils nur wenige Tage zur Verfügung, unfertige Entwürfe zu lesen, zu bewerten und darauf zu reagieren. Zugleich wurde die Zeit knapp für die Regierung. Um EU-Vorgaben zu genügen, hätte das Gesetz bis Ende 2020 beschlossen werden sollen.

Angst vor einem drohenden Vertragsverletzungsverfahren zeigen Vertreter von Ministerien und Regierungsparteien jedoch nicht. Gegenüber netzpolitik.org hieß es wiederholt und übereinstimmend, dass ein eingeleitetes Gesetzgebungsverfahren ausreiche, um möglichen Sanktionen der EU-Kommission aus dem Weg zu gehen.

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