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TKG-Novelle Dezember 2021: Neues Minderungsrecht stösst auf Kritik beim VATM

• 01.12.21 In den Zeiten des Homeoffice ist und war der Internet-Anschluss für viele Arbeitnehmer ein Arbeitsmittel, welches oftmals zu Störungen neigt. Dabei geht es auch um viel Geld für die Arbeitgeber. Aber langsame Leitungen können oftmals auch einen Vertragsmangel für den Verbraucher und die Verbraucherinnen darstellen. Ab dem 1.Dezember gibt es sogar Geld zurück für
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langsame Leitungen. So weisst die Verbraucherzentrale auf das neue Minderungsrecht hin, wenn das Internet langsamer ist, als vertraglich vereinbart. Allerdings gibt es auch Kritik, vor allem von Verbänden wie VATM, welche die Telekommunikationswirtschaft vertreten.

TKG-Novelle Dezember 2021: Neues Minderungsrecht stösst auf Kritik beim VATM

Viele Internet- und Mobilfunknutzer zahlen den vollen Preis, als ob es keinen Mangel beim Mobil- und Internet Speed gibt. Wer im Ladengeschäft für ein Liter Milch den vollen Preis bezahlt, erwartet auch den Liter und nicht einen halben Liter. Anders sah dieses in der Vergangenheit bei den Mobilfunk- und Internet-Providern aus. Dabei gibt es durchaus oftmals technische Probleme durch Witterungen und lange Leitungslängen, aber immer musste der Verbraucher den vollen Preis zahlen, Kulanz der Provider gegenüber dem Verbraucher sah daher anders aus.

TKG-Novelle Dezember: Neues Minderungsrecht stösst auf Kritik beim VATM
TKG-Novelle Dezember 2021: Neues Minderungsrecht stösst auf Kritik beim VATM
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Daher hagelt es Kritik von VATM: "Die Neuerungen sind an wenigen Stellen zwar theoretisch hilfreich und sollen Bürokratie abbauen helfen. Gleichzeitig wurden aber an anderer Stelle enorme zusätzliche Bürokratiehürden und Belastungen für genau die Unternehmen aufgebaut, die Milliarden Euro in den 5G- und Glasfaserausbau stecken sollen", kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

Das Gesetz werde kaum den gewünschten Schub für innovative neue Dienste und Infrastrukturausbau bringen, so die Kritik weiter. "Besonders ärgerlich ist, dass den Bürgerinnen und Bürgern an verschiedenen Stellen ein Nutzen vorgegaukelt wird, der in der Realität gar nicht besteht", so Grützner. Allerdings ist es ja Sache der Provider Wirtschaft nicht hier durch falsche Werbung den Eindruck zu erwecken, etwas vorzugaukeln, was es nicht gibt, so die Kritik der Kunden und Nutzer.

VATM sieht es als besonders problematisch an, dass es hier Minderungsrechte gibt. Die Beschwerden der Nutzer bei Twitter und Facebook sprechen eine andere Sprache. Dabei gibt es sogar Wochenlang kein Internet. Oftmals müssen Redaktionen eingreifen durch Berichterstattung, damit die Kulanz greift.

"Im Festnetz stehen die TK-Anbieter dabei vor der großen Herausforderung, dass sie Leistungsangaben in die Verträge aufnehmen müssen, obwohl jeder Politiker weiß, dass die Leistung bei Kupfernetzen mit jedem Meter Kupfer abnimmt und jeder Anschluss - ohne jede Schuld des Anbieters - eine sehr unterschiedliche Leistung aufweist.", so die Kritik vom VATM. In der Praxis haben kleine Schwankungen bei den Verbrauchern keine grossen Bedeutung. Es gibt Fälle, die der Redaktion vorliegen, wo jahrelang Internet-Speed gebucht und bezahlt wird, aber weniger als 50 Prozent an Leistungen ankommen. Von Verbindungsabbrüchen ganz zu schweigen.

Verbraucherzentrale: Neues Minderungsrecht ab Dezember bei zu geringer Breitbandgeschwindigkeit

Mit der neuen TKG-Novelle ab dem 1.Dezember 2021 erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher ein Minderungsrecht beim langsamen Internet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat mit Daten der Bundesnetzagentur ausgerechnet, wie viel die Kunden im Zeitraum 2019/2020 in gängigen Breitband-Tarifen monatlich zu viel zahlten.

Verbraucherzentrale: Neues Minderungsrecht ab Dezember bei zu geringer Breitbandgeschwindigkeit
Verbraucherzentrale: Neues Minderungsrecht ab Dezember
bei zu geringer Breitbandgeschwindigkeit -Screenshot: Bundesnetzagentur

Dabei wurden nur die vier größten Provider in Deutschland mit Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 untersucht. Mit dem Messtool der Bundesnetzagentur können Verbraucher nachweisen, dass sie weniger als die vertraglich vorgesehene Download-Geschwindigkeit erhalten. So haben die Verbraucherschützer die Messdaten der Bundesnetzagentur mit den Tarifen der Telekommunikationsanbieter abgeglichen und ausgerechnet, wie viel man in den einzelnen Tarifen zu viel bezahlte.

"Wir sind teilweise auf beachtenswerte Summen gekommen", fasst Dr. Kathrin Steinbach, Referentin im Team Marktbeobachtung Digitales des vzbv, die Untersuchung zusammen.

So zahlten laut den Messungen die Kunden teilweise jeden Monat zweistellige Beträge zu viel, weil sie beispielsweise weniger als 50 Prozent der vereinbarten Download-Geschwindigkeit erhielten.

Minderungsrecht als Anreiz für Telekommunikationsanbieter

"Internetprobleme sind Verbraucheralltag. Die Untersuchung zeigt exemplarisch, dass Verbraucher:innen oft viel Geld ohne entsprechende Gegenleistung zahlen," resümiert Steinbach. Auf das Minderungsrecht können sich die Kunden im Falle von erheblichen oder regelmäßigen Abweichungen bei der Internetgeschwindigkeit zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung der Internetanbieter berufen.

Bundesnetzagentur: Preisnachlässe beim schlechten Internet- und Telefon-Anschluss ab Dezember

Bislang gab es dazu aufwendige Regelungen, nun will die Bundesnetzagentur die eigene Kontroll- und Speed App einsetzen, damit Verbraucher weniger zahlen müssen. So hatte zuletzt die Bundesnetzagentur einen Entwurf einer Allgemeinverfügung zu den neuen Minderungsregelungen für Festnetz-Breitbandanschlüsse zur Konsultation gestellt.

Dabei werden im Telekommunikationsgesetz Verbraucherrechte verankert, welche den Verbrauchern das Recht einräumen, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

Diese Möglichkeiten bestehen im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter angegebenen Leistung. Der Verbraucher hat den Nachweis durch den von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Überwachungsmechanismus zu erbringen. Die neuen Rechte treten in diesem Jahr am 1. Dezember 2021 in Kraft.

"Unsere geplanten Vorgaben sollen Verbrauchern helfen, ihre neuen Rechte geltend zu machen. Zudem schaffen wir Sicherheit für die Anbieter", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur bei der Präsentation des Entwurfs.

In der Allgemeinverfügung geht es um die Konkretisierung der unbestimmten Begriffe einer "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit" bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Down- und Upload. Darüber hinaus stellt die Bundesnetzagentur eine Handreichung bezüglich eines Überwachungsmechanismus zum Nachweis der Minderleistung zur Konsultation. Der Entwurf beschreibt die wesentlichen Voraussetzungen des Nachweisverfahrens.

Die neuen Regelungen im Telekommunikationsgesetz greifen die Vorgaben aus der sogenannten europäischen Netzneutralitätsverordnung auf. Bereits im Jahr 2017 hat die Bundesnetzagentur in einer Mitteilung eine Konkretisierung gemäß der Netzneutralitätsverordnung vorgenommen. Zudem hat die Bundesnetzagentur Vorgaben zum Nachweisverfahren mittels Breitbandmessung-Desktop-App gemacht.

Bundesnetzagentur Jahresbericht: Mehr Telefonminuten in der Corona Pandemie

Beim neuesten Jahresbericht sind die Anzahl der Telefonminuten seit der Corona Pandemie gestiegen. Damit wird erstmal ein Rückwärtstrend gestoppt. Bislang war die abgewickelten Gesprächsvolumen bis zum Jahr 2019 rückläufig. Im Pandemie-Jahr 2020 wurde mit insgesamt etwa 104 Mrd. Gesprächsminuten wieder ein höheres Gesprächsvolumen über Festnetze geführt. Über die Mobilfunknetze im Inland wurden rund 155 Mrd. abgehende Gesprächsminuten geführt.

Die Wachstumsrate der Mobiltelefonie beträgt im Jahr 2020 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Aber auch bei der Internet-Nutzung gab es die zu erwartende Steigerung.

Bundesnetzagentur Jahresbericht: Mehr Telefonminuten in der Corona Pandemie
Bundesnetzagentur Jahresbericht: Mehr Telefonminuten in der Corona Pandemie
-Bild: © PublicDomainPictures ((Pixabay-Lizenz)/ pixabay.com

Durch das Corona-Pandemie veränderte Nutzungsverhalten der Verbraucher sorgte dafür, dass das festnetzbasierte Datenvolumen im Jahr 2020 deutlich auf etwa 76 Mrd. GB stieg. Im Jahr 2019 waren 60 Mrd. GB an Datenvolumen. Das entspricht einem durchschnittlichen monatlichen Datenverbrauch von etwa 175 GB pro Nutzer.

3,1 GB Datenvolumen bei der mobilen Nutzung

Ein Jahr zuvor waren es noch 142 GB pro Nutzer. Das mobile Datenvolumen steigt weiter steil an. Es lag Ende 2020 bei knapp 4 Mrd. GB, im Jahr 2019 waren 2,8 Mrd GB. Das entspricht einem monatlich genutzten Datenvolumen von knapp 3,1 GB je aktiv genutzter SIM-Karte.

Auf dem Breitbandmarkt wurden im Jahr 2020 weiter verstärkt Anschlüsse mit hohen nominellen Bandbreiten nachgefragt. Bei rund 11,6 Mio. von 36,1 Mio. Anschlüssen lag Ende 2020 die vermarktete Bandbreite bei mindestens 100 Mbit/s. Davon lag bei 1 Mio. Anschlüssen die vermarktete Bandbreite bei 1 Gbit/s und mehr, zuvor waren es 0,2 Mio Anschlüsse.

Noch 2,3 Mio. Breitbandkunden nutzten Ende 2020 Anschlüsse mit einer nominellen Datenrate von weniger als 10 Mbit/s. Im Jahr 2019 waren 2,9 Mio.

Die Investitionen in Sachanlagen auf dem Telekommunikationsmarkt steigen seit Jahren kontinuierlich an. Im Jahr 2020 übertrafen Sie mit 10,5 Mrd. Euro den Wert des Vorjahres um 0,7 Mrd. Euro. Dieses ist eine Steigerung von sieben Prozent.

Der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur geht weiter voran. Die Zahl der mit FTTB/FTTH versorgten bzw. unmittelbar erreichbaren Kunden ist 2020 auf 6,6 Mio. gestiegen (2019: 5,3 Mio.). Zum Jahresende 2020 waren rund 1,9 Mio. aktive FTTB/FTTH-Anschlüsse geschaltet (2019: 1,5 Mio.).

Auch der Ausbau der Mobilfunknetze macht Fortschritte. Die Anzahl der Funk-Basisstationen ist zum Jahresende 2020 um 18 Prozent auf 224.554 Anschlüsse gestiegen. Die Zahl der in Betrieb befindlichen LTE-Basisstationen betrug 75.901. Auf UMTS entfielen 56.934 und auf GSM 72.209 Stationen. Die Zahl der 5G-Basisstationen betrug 19.510 (2019: 139).

Bundesnetzagentur Fünfter Jahresbericht: Nur 24 Prozent der Anschlüsse entsprechen Vertragsspeed

Der neue Jahresbericht der Bundesnetzagentur umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020. Insgesamt wurden für stationäre Breitbandanschlüsse 949.414 und für mobile Breitbandanschlüsse 448.058 valide Messungen berücksichtigt.

Bundesnetzagentur Fünfter Jahresbericht: Nur 24 Prozent der Anschlüsse entsprechen Vertragsspeed
Bundesnetzagentur Fünfter Jahresbericht: Nur 24 Prozent der Anschlüsse entsprechen Vertragsspeed -Bild: Vodafone

Nur bei 24,0 Prozent der Nutzer wurde der volle vertragliche Speed erreicht. Ein Jahr zuvor, im vierten Jahresbericht 2018/2019 waren dieses 16,4 Prozent.

Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im aktuellen Berichtszeitraum im Download 73,6 Prozent der Nutzer bei stationären Breitbandanschlüssen mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Also liegen bei fast drei viertel aller Verträge vertragswidrige Konditionen zu Lasten der Verbraucher vor.

"Gegenüber den Vorjahren ist die Entwicklung positiv. Zwar erreichen Kunden nach wie vor oft nicht die Geschwindigkeit, die vertraglich in Aussicht gestellt wurde, aber es lassen sich insbesondere bei stationären Breitbandanschlüssen leichte Verbesserungen feststellen," sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Ergebnisse fielen zwischen den einzelnen Bandbreiteklassen und Anbietern wieder unterschiedlich aus. Die meisten Kunden waren mit der Leistung des Anbieters zufrieden. Dabei ist der Anteil zufriedener Kunden mit 60,7 Prozent weiterhin leicht rückläufig, ein Jahr zuvor waren es 61,4 Prozent.

Ergebnisse im Mobilfunk 2019/2020

Im aktuellen Berichtszeitraum lag das Niveau bei mobilen Breitbandanschlüssen deutlich unter dem von stationären Anschlüssen. Über alle Bandbreitenklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 17,4 Prozent der Nutzer (2018/2019: 14,9 mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate. Nur bei 2,1 Prozent der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten.

In höheren Bandbreiteklassen wurden niedrigere Prozentwerte in Bezug auf das Erreichen der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate festgestellt. Auch im Mobilfunk zeigen sich wie im stationären Bereich hinsichtlich der Anbieter Unterschiede.

Die Endkunden bewerteten die Anbieter überwiegend mit Noten von 1 bis 3 Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Anteil nahezu unverändert.

Da der in der Breitbandmessung ermittelte Verhältniswert immer noch auf einem geringen Niveau lag, liegt weiterhin der Schluss nahe, dass die Nutzer bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende Performance bewerten als das Erreichen der in Aussicht gestellten Datenübertragungsrate.

Mehr Festnetz-, weniger Mobilfunk-Messungen in diesem Jahresbericht

Parallel zum ersten Corona-Lockdown lässt sich ein deutlicher Anstieg der Messungen für stationäre Breitbandanschlüsse feststellen. Im Mobilfunk fällt auf, dass die Zahl der mobilen Messungen in den drei von der Corona-Pandemie betroffenen Quartalen im Jahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahresquartalen zurückgegangen ist. Eine durch die Pandemie bedingte Veränderung der Datenübertragungsraten im Download und Upload sowie für die gemessene Laufzeit konnte in der Quartalsdarstellung sowohl mit Blick auf stationäre als auch mobile Breitbandanschlüsse nicht beobachtet werden.

Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen davon ab, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Insofern können auf der Grundlage der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten getroffen werden. Es wird lediglich geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern.

Bundesnetzagentur mit www.breitbandmessung.de -Bild: Bundesnetzagentur

Beirat der Bundesnetzagentur spricht offen von Betrug beim Breitbandausbau

Wenn es um das schnelle Surfen im Internet geht, geben die Provider immer den maximalen Highspeed an. Allerdings wird der maximale Speed nicht immer bei den Nutzern im Festnetz erreicht, so die Bundesnetzagentur bei ihrem nun vierten Breitbandbericht. Nun machte sich auch ein Mitglied des Beirats der Bundesnetzagentur öffentlich Luft und spricht von Betrug an den Kunden. So werden laut Ralph Lenkert, Mitglied des Beirates der Bundesnetzagentur, Kunden werden mit falschen Angaben zu verfügbaren Übertragungsraten betrogen.

Die Mobilfunkkonzerne hätten die Auflagen aus der Auktion der LTE-Frequenzen (4G-Standard) von 2015 bis Ende 2019 erfüllen müssen, so Lange.

"Die Verschleppungstaktik der Mobilfunknetzbetreiber ist unverantwortlich. Wer behauptet, er habe alle seine Hausaufgaben richtig gemacht und gleichzeitig eine Fristverlängerung von einem Jahr verlangt, kann auf kein Verständnis hoffen", sagte Lange.

Laut dem aktuellen vierten Jahresbericht der Bundesnetzagentur beim Breitbandausbau haben beim Festnetz nur 16 Prozent der Anschlüsse die angebotene Übertragungsrate erreicht und bei 30 Prozent nicht einmal die Hälfte.

Im Mobilfunknetz haben nur 1,5 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer vertragsgemäße Datenraten und nur 16 Prozent wenigstens die Hälfte des Angebotes erhalten. Dieses ist laut Ralph Lenkert, Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur, ein Betrug, der beendet werden muss und für den Telekommunikationsanbieter spürbare Bußgelder verdient haben.

"Der verherrlichte Wettbewerb bei Datenkommunikation führt weiter zu abgehängten Regionen. Kunden werden mit falschen Angaben zu verfügbaren Übertragungsraten betrogen. Ein falscher Anbieter, ein falsches Netz bedeuten für die Kunden gerade heute, in Zeiten der Kontaktbeschränkungen für Infektionsschutz, dass Kontakte zu Familie und Freunden sowie die Arbeitsfähigkeit erschwert bis unmöglich werden", erklärt Ralph Lenkert, Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur, anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse der Breitbandmessung durch Bundesnetzagentur.

Deutschland versagt beim 5G Speed
Deutschland versagt beim 5G Speed -Bild: Opensignal

5G Netzausbau: Selten ein 5G-Netz in Deutschland --Nur 10,5 Prozent 5G Netze

So haben in Deutschland Nutzer mit einem 5G-Smartphone nur zu 10,3 Prozent der Zeit auch ein 5G-Netzwerk verfügbar, laut einer aktuellen Studie von Opensignal, welche am 26. August 2020 vorgestellt wurde.

Dabei analysiert Opensignal die 5G-Nutzererfahrung in den 5G-Ländern mit Deutschland, Großbritannien, USA, Saudi-Arabien, Kanada und Südkorea im Zeitraum von Mitte Mai bis Mitte August 2020. Dabei werden die Nutzerdaten aus der App Opensignal und Daten von Netzwerkpartner genommen.

Besser sieht es bei der 5G-Nutzung in den Ländern Saudi-Arabien, Kuwait, Südkorea und in der Sonderverwaltungszone Hong Kong aus. Hier gibt es schon Verbindungsraten von über 20 Prozent. Dabei hat Opensignal Messungen mit Smartphone durchgeführt, welche das 5G Netz unterstützen.

Deutschland versagt beim 5G Speed

Allerdings gibt es dann beim Speed einen erheblichen Unterschied zwischen der Werbung und der Realität. Statt Gigabit gibt es bei den ermittelten 5G-Nutzern bei der Verwendung von reiner 5G-Technologie 312,7 MBit/s bei den durchschnittlichen Download-Raten. Das ist der beste Wert ermittelt in Saudi Arabien. Südkorea hat einen durchschnittlichen 5G-Download-Geschwindigkeit von 312,7 MBit/s.

Die USA, Niederlande und Deutschland liegen hier auf den letzten drei Positionen. Besonders in Deutschland gibt es hausgemachte Probleme im ländlichen Bereich, da man sich hier derzeit weigert schnellen 5G Speed anzubieten.

Bundesnetzagentur: App für Funklöcher verfügbar

Wie gut es um die Netze im eigenen Land bestellt ist, kann man mittlerweile durch eine App von der Bundesnetzagentur herausfinden. So hat das Ministerium die Bundesnetzagentur beauftragt, ihre bestehende App zur Breitbandmessung so zu erweitern, dass Bürger Lücken in der Mobilfunkabdeckung melden können. Dieses erfolgt dann ganz einfach und unbürokratisch. Das Update steht ab sofort für Android und iOS im Google Play Store und Apple App Store zum kostenlosen Download zur Verfügung. Sicherlich wird es dann sehr spannend bei der ersten Datenauswertung werden. Immerhin konnten wir im O2-Netz hier oben im Norden in Schleswig Holstein im LTE Netz einen gravierenden Mangel feststellen.

Die App "Breitbandmessung" ermöglicht mit einem Klick auf die Schaltfläche "Netzverfügbarkeit erfassen" die Abfrage. Ab diesem Zeitpunkt erfasst die App in regelmäßigen Abständen von maximal 50 Metern, ob eine Netzabdeckung vorhanden ist, und ob sie durch 2G-, 3G- oder 4G-Technologie gegeben ist. Die erfasste Wegstrecke wird dem Nutzer auf einer Karte dargestellt.

Wenn der Nutzer die Erfassung stoppt, werden die Daten unter Angabe von Ort, Zeit und Mobilfunkanbieter an einen zentralen Server übermittelt. Sollte es ein Funkloch geben, erfolgt die Übertragung, nachdem wieder eine Verbindung zum Internet besteht.

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