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Telekom Breitbandausbau: 300.000 Haushalte bekommen schnelleren Internet-Anschluss

• 24.08.23 Bei der Telekom treibt man den schnellen Breitbandausbau immer weiter voran. So gibt es ferner schon über 1,6 Millionen schnellere Haushalte seit dem Jahresanfang 2023. Neu sind nun 230.000 zusätzliche FTTH-Haushalte im Monat Juli, welche von einem schnellen Glasfaseranschluss bis ins Haus profitieren.

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Telekom Breitbandausbau: 300.000 Haushalte bekommen schnelleren Internet-Anschluss

Die Telekom bietet jetzt bundesweit 6,4 Millionen reine Glasfaser-Anschlüsse an. Dabei gab es dann im letzten Monat Juli für 300.000 Haushalte eine höhere Internet-Geschwindigkeit.

Telekom Breitbandausbau: 300.000 Haushalte bekommen schnelleren Internet-Anschluss
Telekom Breitbandausbau: 300.000 Haushalte bekommen schnelleren
Internet-Anschluss -Bild: © Telekom

Die Zahl der Haushalte, die einen reinen Glasfaser-Anschluss (Fiber to the home / FTTH) erhalten können, stieg im Juli um 230.000 und beträgt nun 6,4 Millionen. Hier sind Geschwindigkeiten bis zu einem Gigabit pro Sekunde möglich.

36 Millionen Haushalte können im Telekom-Netz einen Tarif mit bis zu 100 Megabit pro Sekunde (MBit/s) oder mehr buchen. Über 29 Millionen Haushalte können sogar einen Tarif mit bis zu 250 MBit/s oder mehr erhalten.

Seit Anfang des Jahres 2023 haben über 1,6 Millionen Haushalte vom Ausbau der Telekom profitiert.

"Wir versorgen Deutschland mit einem schnellen und zukunftsfähigen Netz", sagt Abdu Mudesir, Geschäftsführer Technologie der Telekom Deutschland.

Telekom 2.Quartal: 67.000 neue Breitbandkunden --319.000 neue Mobilfunkvertragskunden

Auch beim schnellen 5G-Netz gibt es weitere Verbesserungen. So gab es dann 67.000 neue Breitbandkunden zwischen dem April und Juni 2023. Dabei nutzen 43 Prozent der Privatkunden inzwischen einen Tarif mit einer Bandbreite von bis zu 100 MBit/s oder mehr.

Auch das Wachstum bei MagentaTV ist beachtlich. Mit 36.000 Neukunden lag das Kundenwachstum bei MagentaTV ebenfalls über dem Vorjahresquartal. Nach sechs Monaten lag der Bestand an Kunden, die einen FTTH-Anschluss nutzen, bei 833.000, was einem Plus von über 38 Prozent im Jahresvergleich entspricht.

Telekom 2.Quartal: 67.000 neue Breitbandkunden --319.000 neue Mobilfunkvertragskunden
Telekom 2.Quartal: 67.000 neue Breitbandkunden --319.000 neue Mobilfunkvertragskunden -Bild: Telekom

Das neue Tarifportfolio beschleunigt auch im zweiten Quartal das Kundenwachstum im Mobilfunk. 319.000 Neukunden konnten unter den eigenen Marken gewonnen werden, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahresquartal.

Die Wechslerrate bei den Vertragskunden ist dabei mit 0,8 Prozent weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Mobilfunk-Service-Umsätze lagen um 2,1 Prozent höher als im zweiten Quartal des Vorjahres.

Der Segment-Umsatz stieg im zweiten Quartal um 1,9 Prozent auf 6,2 Milliarden Euro. Wichtiger Treiber bleiben dabei die Breitbandumsätze. Insgesamt stiegen die Service-Umsätze organisch um 1,6 Prozent. Das bereinigte EBITDA AL legte um 4,1 Prozent auf 2,5 Milliarden Euro zu.

Magenta TV Entertain: Telekom TV Tarif mit Disney+ inklusive

Bislang gibt es 3 Nutzer in einem Tarif mit dem Magenta TV Entertain Tarif. MagentaTV Entertain Kunden erhalten damit Zugriff auf das Inhaltepaket.

MagentaTV Entertain ist damit ein Komplettpaket mit der beliebten Megathek und den Streaming-Angeboten Disney+ und Tvnow Premium. Dadurch können Kunden auf ein umfangreiches Inhalteangebot für die ganze Familie zugreifen.

Magenta TV Entertain: Telekom TV Tarif mit Disney+ inklusive
Magenta TV Entertain: Telekom TV Tarif mit Disney+ inklusive -Screenshot: Telekom

Auch alle MagentaTV Bestandskunden profitieren von dem Preisvorteil, für z.B. nur 2 Euro mehr in den ersten 12 Monaten gegenüber dem Tarif MagentaTV Smart erhält der Kunde zusätzlich Disney+ inklusive.

Dabei führt die Telekom ihre Partnerschaft mit Disney und der Mediengruppe RTL Deutschland weiter und wertete ihr MagentaTV Angebot auf.

Dabei bietet der erfolgreiche Streaming-Service Disney+ werbefreies Streamen mit einer ständig wachsenden Vielzahl von neuen Blockbustern, exklusiven Original-Produktionen und jeder Menge Serien von Disney, Pixar, Marvel, Star Wars, National Geographic sowie Star.

Letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, abgesetzt

Bei der grossen Menge an verlegten Leitungen kommt es bei der Telekom kaum zu unregelmässigen und Beschwerden von den Bürgern. Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor.

Anders sah dieses in den letzten Jahren aus. Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im letzten Jahr abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

So hat nun die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es kaum Konsequenzen für den abgesetzten Amtsvorsteher und Leiter der Breitbandversorgung Plön, Volker Schütte-Felsche (CDU), und Amtsvorsteherin Amt Selent Schlesen, Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos), und weitere Amtsträger.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

Neues "Gigabit-Grundbuch"

Die Telekom soll anderen, nicht marktbeherrschenden Netzbetreibern, verfügbare und ungenutzte Kapazitäten in ihren Leerrohren zugänglich machen. Die Kommission hat die Überlegungen der Bundesnetzagentur zu dem im Markt kontrovers diskutierten Leerohrzugang zu angemessenen Entgelten als Anreiz für eine Errichtung neuer baulicher Infrastrukturen begrüßt.

Die Einsichtnahme in freie Leerrohrkapazitäten soll zukünftig über den Infrastrukturatlas, im neuen "Gigabit-Grundbuch" des Bundes erfolgen.

"Mit der heutigen Entscheidung schaffen wir Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb und weiteren Glasfaserausbau", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Es freut mich, dass unser Einsatz für den Glasfaserausbau mit stabilen und transparenten Rahmenbedingungen die Probe vor der Europäischen Kommission bestanden hat.".

Dieses sehen aber die Markteilnehmer nicht so. Daher kommt auch Kritik von Branchenverbänden neben der Telekom. Die Telekom setzt laut eigenen Angaben auf viele Kooperationen mit Wettbewerbern und Stadtwerken und steht für "Open Access" in ihren Netzen. Dabei führt die Telekom langfristige Verträge über Breitbandvorleistungen mit Vodafone und Telefónica im Festnetzbereich an. Auch werden Partnerschaften mit Stadtwerken in Münster und Bochum betont. Auch hat die Telekom Gemeinschaftsunternehmen gegründet wie die "Glasfaser Nordwest" mit EWE oder die "Glasfaser Plus" mit dem australischen Investor ifm.

Eine investitionsfördernde "Regulierung light" wäre angesichts dieser Marktentwicklung angemessen und geboten gewesen, bleibt aber leider aus, so die Kritik aus dem Telekom Lager. "Insbesondere der regulierte Leerrohrzugang ist ein Mehr an Bürokratie und kein Garant für mehr Glasfaserausbau in Deutschland.", heißt es.

Auch vergisst die Bundesnetzagentur die Mitbewerber in die Pflicht zu nehmen. "Wenn die neue Regulierung das Ziel haben soll, ressourcenschonend auszubauen, dann sollten für alle Netzbetreiber dieselben Regeln gelten. Bisher gelten sie nur für die Telekom, obwohl im FTTH/B-Teilmarkt knapp 69 Prozent der Anschlüsse auf die Wettbewerber der Telekom entfallen. Treffenderweise kritisiert auch die Europäische Kommission in ihrer Kommentierung des Verfügungsentwurfs die mittlerweile über fünf Jahre alte Marktdatenabfrage, auf der die Entscheidung beruht.".

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