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Telekom Kunden können kostenlos nach Japan telefonieren

• 21.03.11 Die deutsche Telekom hat nun auf die Tragödie in Japan regiert und bietet als erster Telekommunikationsanbieter kostenlose Telefonate aus dem Netz der Telekom nach Japan an. Dabei gilt die Aktion für Gespräche ins dortige Fest- wie auch Handynetz. Betroffen von der Freistellung sind auch SMS, MMS und das Daten-Roaming. Die Aktion gilt rückwirkend zum 10.März und endet
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vorerst bis zum 9.April.

Dabei findet die Kostenerstattung aber nicht automatisch statt. Der Kunde muss sich an die Hotline wenden, welche in seiner Telefonrechnung ausgewiesen ist. Dann werden die Gebühren rückwirkend auf der nächsten Telefonrechnung gutgeschrieben.

Anrufe von Hilfsorganisationen von, nach und innerhalb Japans stellt die Telekom erst gar nicht in Rechnung.

Weitere Infos erhalten Sie im Internet beim Anbieter Telekom


Verbraucherzentrale warnt vor dubiosen Telefonsex-Rechnungen

• 21.03.11 In der letzten Zeit gibt es vermehrt Meldungen, dass die Telefonkunden abgezockt werden. Zum einen Versuchen es die Betrüger über die Abrechnungen bei der Telefonrechnungen, oder in diesem Fall, gibt es einfach eine Rechnung über vermeintliche genutzte Tefonsex-Dienste. Das beim Eintreffen solcher Rechnungen durchaus der Haussegen erstmal schief steht, ist dann auch mehr als verständlich. Aber hier kann dann erstmal Entwarnung gegeben werden.

Die Rechnungen kommen laut der Verbraucherzentrale Hessen von der Firma Bohemia Factoring. Die Postfachadresse liegt im hessischen Petersberg bei Fulda und Postanschrift im tschechischen Pilsen. Die Verbraucherzentrale gibt hier den Rat, nicht zu zahlen, und gegebenenfalls der Zahlungsaufforderung zu widersprechen und sich nicht von Mahnungen und Inkassoschreiben verunsichern lassen.

Die Verbraucherzentrale Hessen hat in der Vergangenheit schon verschiedentlich vor Rechnungen einer Firma TRC Telemedia, später dann vor der MB Direct Phone Ltd. bzw. Czech Media Factoring gewarnt. Verschickt wurden Rechnungen in Höhe von 75 Euro. Wenig später folgten Mahnungen, in denen stand, dass vom Telefonanschluss der betroffenen Verbraucher durch Anwahl bestimmter Festnetznummern eine Telefonsexdienstleistung in Anspruch genommen wurde.

Die Verbraucherzentrale Hessen teilt mit, dass Zahlungsverpflichtungen nur bestehen, wenn eine kostenpflichtige Leistung tatsächlich bestellt oder genutzt worden ist. Dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag geschlossen worden ist, muss im Streitfall der Anbieter beweisen. In Deutschland gibt es für telefonische Dienstleistungen Mehrwertdienstenummern, die zum Beispiel mit 0180 oder 0900 beginnen und festen Regeln unterworfen sind. Wer diese Regeln umgehen will, in dem er zum Beispiel Erotikdienste über die Anwahl anderer Rufnummern anbietet, wird spätestens bei der Durchsetzbarkeit seiner angeblichen Forderungen Schwierigkeiten bekommen.


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