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Telekom erreicht im Mai 2025 über 200.000 neue Glasfaseranschlüsse

• 24.06.25 Ein Meilenstein für den Glasfaserausbau in Deutschland bei der Telekom. Die Deutsche Telekom hat im Mai 2025 einen neuen monatlichen Rekord aufgestellt. Mit über 232.000 neu geschalteten Glasfaseranschlüssen wurde erstmals in diesem Jahr die Grenze von 200.000 überschritten. Dieses ist eine Steigerung von 22 % im Vergleich zum Mai 2024.

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Telekom erreicht im Mai 2025 über 200.000 neue Glasfaseranschlüsse

Mit über 232.000 neuen Anschlüssen allein im Mai 2025, steigender Nachfrage nach Gigabit-Tarifen und wegweisenden Förderprojekten hat die Telekom erneut gezeigt, dass sie ein zentraler Akteur der digitalen Transformation in Deutschland ist. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf urbanen Hotspots, sondern zunehmend auch auf strukturell benachteiligten Gebieten.

Telekom Glasfaser: Telekom mit 8,2 Millionen Glasfaser Haushalte
Telekom erreicht im Mai 2025 über 200.000 neue Glasfaseranschlüsse -Bild: © Telekom

Wachstum im Glasfasernetz bringt Highspeed-Internet für Millionen

Mit dem kräftigen Ausbau ermöglicht die Telekom nun insgesamt 10,9 Millionen Haushalten und Unternehmen die Buchung eines Glasfaser-Tarifs mit bis zu 2.000 Mbit/s. Darüber hinaus stehen mehr als 37 Millionen Haushalten Breitband-Tarife mit bis zu 100 Mbit/s zur Verfügung - davon erhalten 31,5 Millionen sogar bis zu 250 Mbit/s.

Strategischer Fokus auf Infrastruktur und Anschlussqualität

Der kontinuierliche Netzausbau stärkt Deutschlands digitale Wettbewerbsfähigkeit. Ziel ist es, flächendeckenden Zugang zu leistungsstarkem Internet zu schaffen - sowohl in urbanen Zentren als auch in ländlichen Regionen.

YouTube überholt MagentaTV: Nutzungstrends im Telekom-Netz

Im Mai 2025 zeigt sich ein klarer Trend in der Internetnutzung: YouTube war die meistgenutzte Anwendung im Festnetz der Telekom. Auf Platz 2 folgte MagentaTV, dahinter Netflix. Die Streaming-Dienste Amazon Prime Video und TikTok belegten die Ränge 4 und 5.

Cloud-Dienste dominieren den Upload-Traffic

Bei den Uploads führen Google Cloud, Microsoft Teams, Discord und WhatsApp. Neu auf Rang fünf: YouTube, das iCloud aus den Top 5 verdrängt hat - ein Hinweis auf das steigende Engagement von Nutzern in der Content-Erstellung.

Förderprojekte stärken den Glasfaserausbau in ländlichen Regionen

Ein besonders herausragendes Projekt wurde im Mai in Baden-Württemberg gestartet. Im Rahmen der Partnerschaft mit der Gigabit Region Stuttgart sicherte sich die Telekom im Landkreis Göppingen den Zuschlag für insgesamt 13 Glasfaser-Förderprojekte.

Digitale Anbindung für Haushalte, Schulen und Gewerbe

In neun Kommunen rund um die Schwäbische Alb werden über 530 unterversorgte Haushalte, vier Schulen und sechs Gewerbegebiete durch das "Weiße-Flecken-Programm" an das schnelle Internet angeschlossen.

Technische Umsetzung: Über 175 Kilometer Glasfasertrassen

Insgesamt entstehen dabei 170 Kilometer unterirdischer und 6 Kilometer oberirdischer Glasfaserleitungen sowie 49 neue Verteilerstationen. In der Kommune Geislingen an der Steige begann der Ausbau unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung. Die ersten Anschlüsse sollen bereits in wenigen Monaten in Betrieb gehen.

Telekom investiert gezielt in Zukunftstechnologien

Mit dem konsequenten Eigenausbau und der Teilnahme an geförderten Projekten wie in Göppingen verfolgt die Telekom ihr Ziel, 100 % gigabitfähige Netze in ganz Deutschland zu schaffen. Dadurch entstehen langfristige Vorteile in Bildung, Wirtschaft und der Digitalisierung des ländlichen Raums.

Glasfaser für Deutschland: ein Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit

Die Ausweitung des Glasfasernetzes trägt entscheidend dazu bei, zukunftssichere Infrastruktur zu schaffen. Vom Streaming bis zum Homeoffice, von der Cloud-Nutzung bis zum digitalen Klassenzimmer - stabile Highspeed-Verbindungen sind heute unverzichtbar.

Größte Glasfaser-Anbieter in Deutschland

Auch baut die Telekom ihr Glasfasernetz zügig aus. Aktuell ist die Telekom der größte Glasfaser-Anbieter in Deutschland. Das Netz hat eine Länge von über 750.000 Kilometer. Dadurch können schon über 8 Millionen Haushalte einen FTTH-Anschluss der Telekom mit einer Bandbreite von bis zu 1 Gbit/s buchen. Bis 2024 plant die Telekom, mehr als 10 Millionen Haushalte mit einem FTTH-Anschluss zu versorgen.

Zuletzt versuchten sogar die Telekommunikations-Verbände wie VATM, Breko und Anga über die Bundesnetzagentur einen Glasfaser-Überbau durch die Telekom zu verhindern. Der entsprechende Zwischenbericht der Bundesnetzagentur sah dafür aber derzeit keinen Grund.

MagentaTV beliebt

Mit MagentaTV gibt es bei der Telekom eine IPTV Plattform, die klassisches TV und die moderne Welt des Streamings miteinander verbindet. Hier gibt es klassisches Fernsehen mit über 150 Kanälen in HD, Serien und Filme auf Abruf bei MagentaTV+ sowie Streamingdienste wie Disney+, Netflix und RTL+.

Dazu kommen Funktionen wie Timeshift, Restart und 7-Tage-Replay, die den Komfort spürbar steigern. Die flexible Nutzung bei Urlauben im EU-Ausland macht das Angebot nochmal attraktiver. Denn MagentaTV lässt sich auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt im EU-Ausland nutzen, zum Beispiel per MagentaTV One am Fernseher in der Unterkunft sowie am Tablet oder Smartphone.

Nur MagentaTV bietet alle 51 Spielen der UEFA EURO 2024 live und in UHD-Qualität. Ferner werden fünf dieser Spiele werden in Deutschland exklusiv nur bei MagentaTV gezeigt.

Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schlesen durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schlesen die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.

Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.

Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

Kreis Plön: Nach Selbstjustiz im Amt gegen Presse Akteneinsicht verlangt

Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse
Kreis Plön: Polizei ermittelte wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com

So hatte zuletzt die Gemeinde Lammershagen eine Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das Bauamt Selent/Schlesen. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch, um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um Zeugen der Staatsanwaltschaft einzuschüchtern!.

Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft

Daher hat die Tarifrechner Redaktion nun erstmal Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft über ihre Anwaltskanzlei beantragt, damit wir exklusiv über Straftaten gegen die Pressefreiheit in Schleswig Holstein berichten können.

Die Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht von Opfern einer Straftat in Deutschland ist in § 406e der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

Demnach können Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten nehmen, die dem Gericht vorliegen oder vorzulegen wären. Allerdings entscheidet über den Antrag auf Akteneinsicht die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. In der Regel darf dem allerdings nicht Widersprochen werden, insbesondere wenn es hier um das Presserecht innerhalb der EU geht.

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.

Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das Bauamt Selent und der Gemeinde Lammershagen, rechtswidrige Forderungen in Verbindung mit dem Betrieb der Strassenlaterne durchzusetzen, dieses führte zu Staatsanwaltlichen Ermittlungen. Die Gemeinde Lammershagen ist Mitglied im Zweckverband Breitbandversorgung für den Kreis Plön. Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.

Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es im Jahr 2019 beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor. Auh hier sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern. So wurden nun zum Schutz von Journalisten das Europäische Medienfreiheitsgesetz zum Schutz der Pressefreiheit initiert. Das Gesetz wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen!.

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