Telekommunikations-Verband sieht Breitband-Investition gefährdet
• 27.11.06 Nachdem sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD in der vergangenen Woche auf einen Verhandlungskompromiss zum neuen Telekommunikationsgesetz geeinigt haben, und in das Gesetz eine Definition für "neue Märkte" eingebaut haben, sehen die Mitbewerber auf dem Telekommunikationsmarkt nun eine Blockade in dem Gesetz bzgl. Ausbau der
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"Neue Märkte" sollen danach dann angenommen werden, wenn es sich um Dienste und Produkte handelt, die sich von den bislang vorhandenen Diensten und Produkten hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Reichweite, Verfügbarkeit, Preis oder Qualität aus Sicht eines verständigen Nachfragers nicht unerheblich unterscheiden und diese nicht lediglich ersetzen.
Der aktuelle Kompromiss der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass bereits bei Vorliegen eines einzigen Merkmals aus dem Kriterienkatalog ein neuer Markt angenommen werden kann, der in der Rechtsfolge grundsätzlich keiner Regulierung unterliegt.
"Mit der Aufnahme dieser Formulierung in das Gesetz wäre es der Telekom nicht nur gelungen, Regulierungsschutz für ihren VDSL-Ausbau erhalten, sondern auch die gesamte technologische Weiterentwicklung der Netze im Wettbewerb zu gefährden", erklärt der Präsident des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Geschäftsführer Jürgen Grützner.
Nach der überraschend beschlossenen Definition soll nun bereits die Erhöhung der "Reichweite" ausreichend sein, um "neue Märkte" abzugrenzen und damit einen Regulierungsverzicht auszulösen. Die von der DTAG geplante Aufrüstung der Kabelverzweiger habe gerade und vor allem das Ziel, die Reichweite für die breitbandigen Internetzugänge der Telekom deutlich zu erweitern. Genau dies würde nach dem Gesetzeswortlaut dann aber zu einer Regulierungsfreistellung führen und den Zugang der Wettbewerber zu den Kabelverzweigern verhindern.
Ohne Zugang zu den Kabelverzweigern und der Glasfaser-Zuführung lässt sich das von den Wettbewerbern verfolgte Ziel, deutlich mehr Kunden beispielsweise per ADSL2+ ans schnelle Internet anzuschließen, nicht mehr realisieren. Hierfür hatten die Wettbewerber Milliarden-Investitionen tätigen wollen. Noch schlimmer wiege, dass sogar die in Deutschland anstehende Umrüstung des gesamten Kommunikationsnetzes auf IP-Technologie von der Regulierungsfreistellung erfasst würde, so VATM-Geschäftsführer Grützner weiter.
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