Transparenzverordnung beim DSL- und Kabel Anschluss sorgt für Überblick
• 23.03.17 In diesem Jahr wird die neue Transparenzverordnung in Kraft
treten. Damit haben die Verbraucher einen Anspruch auf Informationen von Messergebnisse über die Leistungsfähigkeit des
Internetanschlusses, konkret über die tatsächlich realisierbare
Datenübertragungsrate. Auch müssen Kündigungsfristen auf den Rechnungen erscheinen.
Neue Transparenzverordnung beim DSL- und Kabel Anschluss
Der Bundestag hatte im letzten Dezember der Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für
den Telekommunikationsbereich zugestimmt. Festnetz- und Mobilfunkanbieter sind
zukünftig zu mehr Transparenz bei der Vermarktung ihrer Breitbandanschlüsse verpflichtet.
Telefonanbieter müssen nun besser Informieren -Bild: Telefonica/O2
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: "Mit der Transparenzverordnung kann
der Verbraucher nun überprüfen, ob er tatsächlich mit der Geschwindigkeit im
Internet surfen kann, die ihm der Anbieter versprochenen hat. Wir erleichtern
auch das Wechseln des Anbieters: Und wir schaffen mehr Transparenz. Zukünftig
muss auf jeder Rechnung vermerkt sein, bis wann der Kunde kündigen muss, um
eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden. Das hilft uns als Kunden
und fördert den Wettbewerb.".
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur ergänzt: "Mit der Verordnung
stärken wir die Position des Verbrauchers gegenüber seinem Anbieter. Für
Verbraucher ist nun leicht erkennbar, welche Datenübertragungsrate vertraglich
vereinbart ist. Mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur können sie
überprüfen, ob diese auch tatsächlich von den Anbietern geliefert wird. Die
Anbieter unterliegen dann einem erheblichen Druck, ihre Versprechen
einzuhalten. Die Bundesnetzagentur wird zudem im Frühjahr über die Ergebnisse
ihrer Breitbandmessung berichten und auf dieser Basis Position beziehen."
Transparenz über Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses
Die Anbieter müssen die Verbraucher auch auf
Möglichkeiten zur Überprüfung der Geschwindigkeit, wie z.B. auf das
Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de, hinweisen.
Bereits seit dem September 2015 können Verbraucher mit der
Breitbandmessung der Bundesnetzagentur die Datenübertragungsrate ihres
Breitbandanschlusses überprüfen. So sind die Messergebnisse speicherbar, damit
Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen
tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate belastbar
belegen können. Die in Kraft getretene Transparenzverordnung gibt nun die Art
und Weise der Bereitstellung der Messergebnisse verbindlich vor.
Die TK-Transparenzverordnung sieht noch weitere Verbesserungen für den
Verbraucher vor. Anbieter müssen in Zukunft Produktinformationsblätter
erstellen, in denen Endkunden sich vor Vertragsschluss einfach und schnell
über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können. Das
Informationsblatt enthält Angaben unter anderem über die verfügbaren
Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die
Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten. Die
Kunden werden auch darüber informiert, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.
In der monatlichen Rechnung muss unter anderem auch das
Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und der letzte
Kalendertag mitgeteilt werden, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine
Vertragsverlängerung zu verhindern.
Die Verordnung wird nun zeitnah verkündet und tritt nach einer Übergangsfrist
von sechs Monaten in Kraft. Um eine einheitliche Umsetzung der Vorgaben
sicherzustellen, wird die Bundesnetzagentur Muster des Produktinformationsblatts veröffentlichen.
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