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Transparenzverordnung beim DSL- und Kabel Anschluss sorgt für Überblick

• 23.03.17 In diesem Jahr wird die neue Transparenzverordnung in Kraft treten. Damit haben die Verbraucher einen Anspruch auf Informationen von Messergebnisse über die Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses, konkret über die tatsächlich realisierbare Datenübertragungsrate. Auch müssen Kündigungsfristen auf den Rechnungen erscheinen.

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Neue Transparenzverordnung beim DSL- und Kabel Anschluss

Der Bundestag hatte im letzten Dezember der Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich zugestimmt. Festnetz- und Mobilfunkanbieter sind zukünftig zu mehr Transparenz bei der Vermarktung ihrer Breitbandanschlüsse verpflichtet.

Telefonanbieter müssen nun besser Informieren -Bild: Telefonica/O2

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: "Mit der Transparenzverordnung kann der Verbraucher nun überprüfen, ob er tatsächlich mit der Geschwindigkeit im Internet surfen kann, die ihm der Anbieter versprochenen hat. Wir erleichtern auch das Wechseln des Anbieters: Und wir schaffen mehr Transparenz. Zukünftig muss auf jeder Rechnung vermerkt sein, bis wann der Kunde kündigen muss, um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden. Das hilft uns als Kunden und fördert den Wettbewerb.".

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur ergänzt: "Mit der Verordnung stärken wir die Position des Verbrauchers gegenüber seinem Anbieter. Für Verbraucher ist nun leicht erkennbar, welche Datenübertragungsrate vertraglich vereinbart ist. Mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur können sie überprüfen, ob diese auch tatsächlich von den Anbietern geliefert wird. Die Anbieter unterliegen dann einem erheblichen Druck, ihre Versprechen einzuhalten. Die Bundesnetzagentur wird zudem im Frühjahr über die Ergebnisse ihrer Breitbandmessung berichten und auf dieser Basis Position beziehen."

Transparenz über Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses

Die Anbieter müssen die Verbraucher auch auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Geschwindigkeit, wie z.B. auf das Messangebot der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de, hinweisen.

Bereits seit dem September 2015 können Verbraucher mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur die Datenübertragungsrate ihres Breitbandanschlusses überprüfen. So sind die Messergebnisse speicherbar, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate belastbar belegen können. Die in Kraft getretene Transparenzverordnung gibt nun die Art und Weise der Bereitstellung der Messergebnisse verbindlich vor.

Die TK-Transparenzverordnung sieht noch weitere Verbesserungen für den Verbraucher vor. Anbieter müssen in Zukunft Produktinformationsblätter erstellen, in denen Endkunden sich vor Vertragsschluss einfach und schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können. Das Informationsblatt enthält Angaben unter anderem über die verfügbaren Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten. Die Kunden werden auch darüber informiert, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.

In der monatlichen Rechnung muss unter anderem auch das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und der letzte Kalendertag mitgeteilt werden, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern.

Die Verordnung wird nun zeitnah verkündet und tritt nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft. Um eine einheitliche Umsetzung der Vorgaben sicherzustellen, wird die Bundesnetzagentur Muster des Produktinformationsblatts veröffentlichen.

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