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Verbraucherzentrale Vodafone Vertrag: Gericht verbietet fingierten Vertragsabschluss

• 03.12.20 Bei der Verbraucherzentrale Hamburg ging es um einen fingierten Vertragsabschluss eines Vodafone Kunden. Dabei wurde nur von einem Kunden die Vodafone 0800-Servicenummer angerufen, welcher Fragen im Zusammenhang mit der Bestellung von zwei Prepaid-Karten hatte. Im Gegenzug gab es dann für den Kunden ganz überraschend einen Festnetz- und Internetvertrag von mehr als 50 Euro im Monat. Nun erging ein erstes Urteil beim Landgericht München I gegen Vodafone, da der Nachweis eines Vertrages dem Telefonprovider vor Gericht nicht gelang.

Dr.Sim
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Verbraucherzentrale Vodafone Vertrag: Gericht verbietet fingierten Vertragsabschluss

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte Vodafone auf Unterlassung verklagt. So hat nun das Landgericht München I hat der Vodafone Kabel Deutschland GmbH verboten, Verbraucherinnen und Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über ein Produkt aus der Produktgruppe "Red Internet & Phone Cable" oder das "Vodafone Sicherheitspaket" zu bestätigen, ohne dass eine entsprechende Bestellung vorliegt.

Verbraucherzentrale Vodafone Vertrag: Gericht verbietet fingierten Vertragsabschluss
Gericht verbietet fingierten Vertragsabschluss
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Laut der Verbraucherzentrale ist dieses bereits das fünfte Verfahren, das die Verbraucherschützer gegen Vodafone eingeleitet haben, um unrechtmäßige Auftragsbestätigungen zu unterbinden (Urteil vom 3. November 2020, Az. 1 HK O 14157/19).

"Gut, dass das Münchner Gericht Vodafone abermals in die Schranken gewiesen hat", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Und weiter "Es kann nicht sein, dass Verbraucher sich immer wieder mit Verträgen auseinandersetzen müssen, die sie nicht abgeschlossen haben.".

würde.

Auftragsbestätigung nach Telefonat mit 0800-Servicenummer

Nach einem kurzen Telefonat mit der Vodafone-Servicehotline, um Fragen im Zusammenhang mit der Bestellung von zwei Prepaid-Karten zu klären, sollte ein Verbraucher plötzlich mehr als 50 Euro pro Monat für einen Festnetz- und Internetvertrag von Vodafone samt Sicherheitspaket zahlen. Dabei hatte der Betroffene schon während des Gesprächs das Angebot des Call-Center-Agenten ausdrücklich abgelehnt.

Kurze Zeit nach dem Telefonat meldete sich dann eine Technikfirma, um den Internetanschluss zu installieren. Der Kunde informierte daraufhin die Verbraucherzentrale. Vorsorglich präsentierte Vodafone einen Mitschnitt des Call-Center-Gesprächs, um die Bestellung des Festnetz- und Internetvertrags zu belegen. Da das Gespräch nach Auffassung des Betroffenen und der Verbraucherschützer simuliert war, wurde das gerichtliche Verfahren eingeleitet.

Verbraucherschützer sammeln Beschwerden

Verstößt Vodafone Kabel Deutschland nach Rechtskraft gegen das Urteil des Landgerichts München I kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden. Verbraucher, die ebenfalls Probleme mit dem Telekommunikationsdienstleister haben, können sich an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden.
Handy-Abofallen Betrug: Abofallenbetrug beim Handy trotz Drittanieter Schutz
Abofallenbetrug beim Handy durch falschen Klick
-Bild: Twitter.com

Handy-Fallen über Vodafone: Abofallenbetrug beim Handy

Damals gab es dann durch die Bundesnetzagentur eine verordnete Rückerstattung bei den betroffenen Kunden. Die Zeitschrift Finanztest von Stiftung Warentest hatte im letzten Jahr einen Abofallenbetrug im grossen Ausmaß aufgedeckt. Dabei sollte es sich nach vorsichtigen Schätzungen um mindestens 41.000 Opfer handeln. Dabei hatte Stiftung Warentest schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur erhoben, so soll diese "Blind" sein. Daher hatten wir bei der Bundesnetzagentur damals nachgefragt, die Antworten waren sicherlich bemerkenswert auf unsere Fragen. Die Folge war, dass es seit dem Februar 2020 die Drittanbieter Sperre bei der Mobilfunkabrechnung gibt. Betrogen wird aber weiterhin, so zuletzt Stiftung Warentest.

41.000 mal Abofallenbetrug beim Handy --Schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur

Betroffen waren damals auch Kunden von den Anbietern mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil. Dabei ist es zu falschen und somit zu überhöhten Rechnungen gekommen. So haben die Mobilfunkanbieter für Drittanbieterdienstleistungen entsprechende Posten in Rechnung gestellt, die die Kunden gar nicht bestellt haben.

Die Kunden wurden aufgefordert zu zahlen, auch wenn gar kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist. So konnten immerhin die Kunden anhand eines Musterbriefs von Stiftung Warentest das Geld erstattet bekommen.

Laut Stiftung Warentest vom 16. September 2019, hatte sich die Bundesnetzagentur zuvor mit "beschwichtigender Auskunft von Vodafone zufriedengegeben". Dabei gehen die Tester noch weiter. Die Behörde sei offenbar auch "blind für das gesamte Ausmaß des Kundenbetrugs durch dubiose Drittanbieter - obwohl sie seit gut zwei Jahren in einem 'Festlegungsverfahren' nach einem besseren Schutz von Mobilfunkkunden vor unseriösen Drittanbietern sucht.".

Nachgefragt bei der Bundesnetzagentur

Wir hatten damals bei der Bundesnetzagentur nachgefragt. Immerhin soll die Bundesnetzagentur seit dem 10.Juni 2019 laut der Zeitschrift Finanztest vom Abofallenbetrug gewusst haben und war daher untätig.

Laut der Bundesnetzagentur hatte Vodafone im behördlichen Verfahren Vodafone GmbH zugesagt, sämtlichen betroffenen Kunden die geleisteten Zahlungen ohne weitere Prüfung zurück zu erstatten. Dieses war auch ein Kritikpunkt von der Zeitschrift Finanztest. Die Zeitschrift hatte dazu sogar ein Musterbrief für betroffene Kunden aufgesetzt.

Laut der Bundesnetzagentur soll die Rückzahlung unabhängig davon erfolgen, ob die jeweiligen Kunden Leistungen in Anspruch genommen oder sich bei Vodafone beschwert und der Abrechnung widersprochen haben. Die Rückerstattung ist bei dem Großteil der Kunden seit dem 12. September abgeschlossen. Die Abwicklung kann bei einzelnen Kunden etwas länger dauern.

Bei der Nachfrage von unserer Seite bzgl. eines Inkassoverbotes gab es folgende Antwort(Zitat):

In der Berichterstattung des von Stiftung Warentest angesprochenen Sachverhalts ist es nicht möglich ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot auszusprechen. Die in Rede stehenden Beträge wurden bereits in Rechnung gestellt und einkassiert Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote greifen also nicht.

Zum Hintergrund:

Es liegt der Bundesnetzagentur keine entsprechende Beschwerdelage seitens betroffener Verbraucher vor. Gleichwohl hat die Bundesnetzagentur zur Klärung des Sachverhalts im Juli 2019 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Vodafone GmbH, im Verfahrensverlauf zudem weitere Unternehmen insbesondere den zwischen Mobilfunkanbieter und Drittanbieter eingeschalteten Aggregator umfangreich angehört.

Bei dem hier geschildertem, nicht ausgeübten rückwirkenden Inkassoverbot, gibt es Ungereimtheiten. Immerhin hatte die Bundesnetzagentur durchaus auch schon mal rückwirkende Inkassoverbote ausgesprochen. Dabei dürfen die Kunden dann Beträge formlos zurückfordern.

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